Welche gerichtlichen Schritte ?

Hallo,
hoffe bin hier im richtigen Forum. Also nehmen wir mal an, Streithahn A und B haben sich wieder mal an den Köpfen. A hat eine neurologische Vergangenheit wegen ehemaligen Nervenkrisen… A hatte eine Akte beim Gesundheitsamt liegen, eine Akte beim Betreuungsamt (stand aber nie unter Betreuung) und eine Akte bei der Rentenstelle (da er aus psychologischen Gründen Rente bezieht).
B ist nun eines Tages so sauer, geht zu einem Anwalt und behauptet, A würde ihn ständig in diverser Weise denunzieren, ihn das Leben zur Hölle machen. A wäre ja sowieso krank, das müsse daran liegen… Die Anwältin von B fordert A also auf, weitere Denunzierung zu unterlassen, sonst würde sie im Interesse von B gerichtliche Schritte gegen A einleiten. Die Anwältin von B fragt nicht mal nach, ob B diese Vorwürfe überhaupt beweisen kann oder nicht.

A geht mal im Normalfall davon aus, das die Anwältin mit gerichtlichen Schritten wohl sowas meint, wie "Einstweilige Verfügung, Unterlassung sonst Bußgeld… ".
A fragt sich aber auch, ob B ihn evtl. aufgrund seiner nervlichen Vorgeschichte auch anders mit gerichtlichen Schritten rankriegen könnte, selbst wenn es aus Willkür wäre. Er stellt sich deshalb folgende Fragen:

  1. Könnte die Anwältin von B das Gesundheitsamt anschreiben, dort behaupten A denunziere B, vermutlich aus krankhafter Tendenz, man möge ihn mal untersuchen (psychologisch) und ihn evtl. eine Zeit lang
    in eine Klinik stecken, damit B seine Ruhe bekäme. Ist sowas überhaupt möglich. ?

  2. Könnte die Anwältin von B das Gesundheitsamt um gesundheitliche Information über A bitten, da sie davon ausgeht, A denunziere krankhaft und sie strebe eine Unterbringung über das Gericht an. ?

  3. Angenommen die Anwältin verweist darauf, das A aus krankhaften Gründen bereits Rente beziehe und man möge diese Unterlagen mal mit ranziehen, um ihn mal wegschließen zu lassen - dürfte sich dann das Gesundheitsamt oder Gericht einfach diese Unterlagen holen. ?

  4. Zuletzt "angenommen, die Anwältin von B käme mit einer psychologischen Untersuchung durch oder nicht, hätte sie ein Recht auf Einsicht der psychologischen, dazu rangezogenen Unterlagen oder der psychologisch erfolgten Untersuchung, wieso sie ihr Ziel erreicht hat oder es verfehlt hat. ?

Hoffe, die Fragen hören sich nicht zu chaotisch an…:smile:.

Vielen Dank im voraus
D.

Hallo Moni,

ich bin zwar kein Jurist, aber komme aus der Psycho-Ecke und kann vielleicht die eine oder andere Information beisteuern …

1.) Es ist beileibe nicht so einfach, jemanden gegen dessen Willen einweisen zu lassen. Das geht maximal (glaube ich) 72 Stunden zur Beobachtung, dann muss ein Richter entscheiden. Dafür muss aber tatsächlich eine Gefährdung vorliegen, entweder für den Betroffenen selbst, oder für andere.

2.) Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Wenn sie der Patient nicht davon entbindet, dürfen sie NIEMANDEM Auskunft geben, auch keinem Anwalt und keinem Amt. Für Psychologen gilt im Prinzip das gleiche, auch sie unterliegen der Schweigepflicht. In dem von Dir geschilderten fiktiven Fall wird der Betroffene aber hauptsächlich mit Psychiatern, Neurologen u.ä. zu tun haben, also lauter Ärzten.

Die Unterlagen sind also vertraulich und können nicht einfach so eingesehen werden. Wäre ja noch schöner.

3.) Zusammenfassend: niemand kann einen anderen so leicht „wegsperren lassen“, schon gar nicht, wenn er nicht mal ein Familienmitglied ist. Ausnahme: derjenige wirft mit Blumentöpfen nach dem „netten“ Nachbarn oder so, gefährdet also dessen Leib und Leben. Dann kann man den Rettungswagen und gegebenenfalls die Polizei rufen, damit sie ihn mitnehmen und u.U. für maximal 72 Stunden in eine psychiatrische Einrichtung bringen.

Ich weiß ja nicht, was in den Gutachten so genau drin steht. Steht da überhaupt eine Diagnose drin, oder nur „Herr X kann nicht mehr arbeiten aufgrund einer neurologischen / psychischen Erkrankung“? Jedenfalls kann man auch Gutachten nicht mal eben so einsehen, die Privatsphäre des Einzelnen ist ja ein höchst geschütztes Gut. Schon gar, wenn man mit dem ursprünglichen Grund, aus dem das Gutachten erstellt wurde, nicht das geringste zu tun hat.

Alles Gute, vielleicht kann Dir ja noch jemand von rechtlicher Seite weiterhelfen!

Gruß,
Sibylle aus M