Hallo,
hoffe bin hier im richtigen Forum. Also nehmen wir mal an, Streithahn A und B haben sich wieder mal an den Köpfen. A hat eine neurologische Vergangenheit wegen ehemaligen Nervenkrisen… A hatte eine Akte beim Gesundheitsamt liegen, eine Akte beim Betreuungsamt (stand aber nie unter Betreuung) und eine Akte bei der Rentenstelle (da er aus psychologischen Gründen Rente bezieht).
B ist nun eines Tages so sauer, geht zu einem Anwalt und behauptet, A würde ihn ständig in diverser Weise denunzieren, ihn das Leben zur Hölle machen. A wäre ja sowieso krank, das müsse daran liegen… Die Anwältin von B fordert A also auf, weitere Denunzierung zu unterlassen, sonst würde sie im Interesse von B gerichtliche Schritte gegen A einleiten. Die Anwältin von B fragt nicht mal nach, ob B diese Vorwürfe überhaupt beweisen kann oder nicht.
A geht mal im Normalfall davon aus, das die Anwältin mit gerichtlichen Schritten wohl sowas meint, wie "Einstweilige Verfügung, Unterlassung sonst Bußgeld… ".
A fragt sich aber auch, ob B ihn evtl. aufgrund seiner nervlichen Vorgeschichte auch anders mit gerichtlichen Schritten rankriegen könnte, selbst wenn es aus Willkür wäre. Er stellt sich deshalb folgende Fragen:
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Könnte die Anwältin von B das Gesundheitsamt anschreiben, dort behaupten A denunziere B, vermutlich aus krankhafter Tendenz, man möge ihn mal untersuchen (psychologisch) und ihn evtl. eine Zeit lang
in eine Klinik stecken, damit B seine Ruhe bekäme. Ist sowas überhaupt möglich. ? -
Könnte die Anwältin von B das Gesundheitsamt um gesundheitliche Information über A bitten, da sie davon ausgeht, A denunziere krankhaft und sie strebe eine Unterbringung über das Gericht an. ?
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Angenommen die Anwältin verweist darauf, das A aus krankhaften Gründen bereits Rente beziehe und man möge diese Unterlagen mal mit ranziehen, um ihn mal wegschließen zu lassen - dürfte sich dann das Gesundheitsamt oder Gericht einfach diese Unterlagen holen. ?
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Zuletzt "angenommen, die Anwältin von B käme mit einer psychologischen Untersuchung durch oder nicht, hätte sie ein Recht auf Einsicht der psychologischen, dazu rangezogenen Unterlagen oder der psychologisch erfolgten Untersuchung, wieso sie ihr Ziel erreicht hat oder es verfehlt hat. ?
Hoffe, die Fragen hören sich nicht zu chaotisch an…
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Vielen Dank im voraus
D.