Nach einem verlorenen Arbeitsgerichtsprozess war der nächte Weg (Instanz) das Landesarbeitsgericht. Nach diesem verlorenen Verfahren wurde aber keine „Berufung“ d.h. keine weiter Klagemöglichkeit mehr zugelassen.
Gibt es noch eine Möglichkeit diese beiden Urteile „anzufechten“ damit das Ganze nochmals aufgegriffen wird?
Weil es mir etwas unklar ist:
Ist in diesem Fall die Berufung durch das ArbG für das LAG verweigert worden?
Oder ist durch das LAG die Revision für das BAG verweigert worden?