Welche Gerichtsbarkeit bleibt da noch?

Nach einem verlorenen Arbeitsgerichtsprozess war der nächte Weg (Instanz) das Landesarbeitsgericht. Nach diesem verlorenen Verfahren wurde aber keine „Berufung“ d.h. keine weiter Klagemöglichkeit mehr zugelassen.
Gibt es noch eine Möglichkeit diese beiden Urteile „anzufechten“ damit das Ganze nochmals aufgegriffen wird?

Herzlichen Dank für die Antworten.

MfG
Hans13

Nachfrage
Hi!

Weil es mir etwas unklar ist:
Ist in diesem Fall die Berufung durch das ArbG für das LAG verweigert worden?
Oder ist durch das LAG die Revision für das BAG verweigert worden?

LG
Guido

Hallo Guido,
sorry, habe mich wohl mal wieder nicht soooo genau ausgedrückt.
Die Revision zum BAG wurde nicht mehr zugelassen.

MfG
Hans13

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Hi!

sorry, habe mich wohl mal wieder nicht soooo genau
ausgedrückt.

Ist schon ok - da das Ganze nicht wirklich einfach ist, fällt eine klare Formulierung nicht immer ganz leicht :smile:

Deshalb frage ich ja lieber nach, bevor ich hier irgendwelchen Unfug schreibe…

Die Revision zum BAG wurde nicht mehr zugelassen.

In diesen fiktiven Fall:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__72a.html

Da in der zweiten Instanz ja eh ein fiktiver Anwalt vorhanden ist, sollte der das auch durchführen können…

LG
Guido

Danke Guido,
dieses Verfahren wurde auch ohne Erfolg durchgeführt.
Dann ist wohl doch endgültig Ende der
Fahnenstange?
Trotzdem dankeschön.

MfG
Hans13

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