Welche Geschäftsform als nebenberuflicher Sachverständiger?

Hallo,

vielleicht hilft Dir diese Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums weiter http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/beratende-Taetig/Oeffentlich-bestellter-vereidigter-Sachverstaendige-freiberufliche-oder-gewerbliche-Taetigkeit.html

Gruß
vdmaster

Servus,

das Bundeswirtschaftsministerium befindet sich hier auf dem Rechtsstand der frühen 1990er Jahre.

Der tatsächliche Abschluss eines Ingenieursstudiums ist nicht mehr maßgeblich, seit der BFH wiederholt festgestellt hat, dass es in diesem Zusammenhang nur darauf ankommt, ob die Tätigkeit Ansprüche stellt, denen man üblicherweise mit einem Ingenieursstudium gerecht wird. Wenn das so ist, ist es völlig gleichgültig, ob ein Autodidakt den Schein überm Bett hängen hat oder nicht.

Schöne Grüße

MM