Als Sachverständiger ist man entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender (in diesem Fall Kleingewerbe).
Der BUNDESVERBAND DEUTSCHER SACHVERSTÄNDIGER UND FACHGUTACHTER E.V. schreibt Folgendes dazu:
Egal ob Freiberufler oder Gewerbe: beides muss man anmelden und im nächsten Jahr bis Ende Mai beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, sonst wird das Einkommen geschätzt.
Das einfachste ist, wenn man dann eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) macht, d. h. auf der einen Seite kommen alle Einnahmen, auf der anderen Seite alle Ausgaben, und davon macht man einen Saldo. Das ist dann der Gewinn, und den muss man versteuern.
Ratschläge, Online-Vordrucke, Erklärungen zur EÜR findet man massenweise im Internet.