Hallo,
folgende Frage: Kann man ein Dreifamilienhaus ca. 210 qm Wohnfläche,
Baujahr 1958 mit angrenzendem Bauland, Wert schätzungsweise 210.000
EURO, in eine wie auch immer genannte Gesellschaft o. ä. als
„Kapital“ einbringen wenn nur Mutter und Sohn „Gesellschafter“ oder
Mitglieder dieser zu gründenden Gesellschaft sind, die Mutter bringt
das Haus, welches bisher in ihrem Alleinbesitz war, sowie das
angrenzende kleine Bauland mit, der Sohn ist dann zunächst
gleichberechtigt dabei. Das Haus ist NICHT vermietet, sondern wird
von der Mutter selber bewohnt. Diese Gesellschaft sollte SEHR sicher
sein, auch und besonders auf Zugriff anderer Ämter … Ich bin gerne bereit eine Summe X an Steuern zu zahlen, kein Problem, nur sollte dieses HAUS als Wert in dieser Gesellschaft so sein, dass, wenn die Mutter „aussteigt“ der Sohn diese Gesellschaft alleine führen darf, d. h., dass das Vermögen der Gesellschaft NICHT angreifbar oder Ämter seits verrechenbar ist.
(NICHT Finanzamt, das ist kein Problem!).
WELCHE Gesellschaft sollte das sein, muß man immer Gewinn
erwirtschaften oder worauf muß man achten, ich will auch kein
Steuerabschreibungsmodell oder so… Alles wirklich legal.
Wäre echt lieb, wenn mir irgend jemand -evtl. auch als e-mail- einen Vorschlag oder Ratschlag machen würdet.
Grüße
Marie
Hallo,
ich rieche zwei Denkfehler: wenn eine Immobilie in eine Gesellschaft eingebracht wird, fließt entweder Geld oder der Einbringende erhält dafür Gesellschaftsanteile. Diese sind im Hiblick auf den Zugriff von Ämtern genauso sicher oder unsicher wie die Immobilie an sich.
Im übrigen ist die Frage, wie der Sohn gleichberechtigter Gesellschafter sein kann, wenn er selber nichts einbringt. Das wird steuerunschädlich kaum möglich sein, außer wenn Geld zwecks Erwerbs der Anteile fließt.
Mal abgesehen von diesen beiden nicht ganz unwesentlichen Problemfeldern sehe ich am Horizont noch das Steuergespenst winken.
Gruß
Christian
Hallo Marie,
sicher ist das mit Einschränkunden sicherlich, aber im Detail rechtlich wie steuerlich zu heikel um es im WWW-Brett ausführlich diskutieren zu können.
Die Gesellschaft müsste meiner Meinung nach eine Kapitalsgesellschaft sein, da man nur bei einer Kapitalgesellschaft die beabsichtigte Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen erreicht. Gesellschafteranteile, Ein- und Ausstieg aus der Gesellschaft sind dann eine Frage des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung.
Völlig vor dem Zugriff Dritter lässt sich die Immobilie allerdings nicht bewahren. Geht einer der Gesellschafter in Insolvenz oder hat einen größeren Schuldenberg, wird wohl in den Gesellschaftsanteil vollstreckt werden, wovon auch die Immobilie betroffen sein kann.
Aber wie gesagt, Einzelheiten sollte aufgrund der mannigfachen Punkte, die hierbei berücksichtigt werden müssen auf alle Fälle in Rücksprache mit einem SPEZIALISIERTEN Anwalt UND Steuerberater geklärt werden.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen
Viele Grüße
Bernhard
Hallo Marie,
Hallo Bernhard,
DANKE Dir für die Antwort.
sicher ist das mit Einschränkunden sicherlich, aber im Detail
rechtlich wie steuerlich zu heikel um es im WWW-Brett
ausführlich diskutieren zu können.
Inwieweit würde es helfen, Dir eine e-mail zuzusenden.
Die Gesellschaft müsste meiner Meinung nach eine
Kapitalsgesellschaft
also eine KG? Ich habe zwar in der Schule BWL gelernt, ist aber schon ssoo lange her und es hat sich ja enorm viel verändert.
sein, da man nur bei einer
Kapitalgesellschaft die beabsichtigte Trennung zwischen
Privat- und Geschäftsvermögen erreicht. Gesellschafteranteile,
Ein- und Ausstieg aus der Gesellschaft sind dann eine Frage
des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung.
Also meinst Du, dass die Kapitalgesellschaft die beste Unternehmensform ist. Wie/Wo kann man diese gründen?
Völlig vor dem Zugriff Dritter lässt sich die Immobilie
allerdings nicht bewahren.
Also doch nicht ssoo ganz sicher…
Geht einer der Gesellschafter in Insolvenz
Privatinsolvenz???
oder hat einen größeren Schuldenberg
wie etwa nach dem Zugriff des Amtes welches ich meine, da werden dann nämlich Kredite seitens des Amtes auf dieses Haus aufgenommen, bis es „weg“ ist!?
wird wohl in
den Gesellschaftsanteil vollstreckt werden, wovon auch die
Immobilie betroffen sein kann.
Also keine Chance diese Immobilie anzusichern?
Aber wie gesagt, Einzelheiten sollte aufgrund der mannigfachen
Punkte, die hierbei berücksichtigt werden müssen auf alle
Fälle in Rücksprache mit einem SPEZIALISIERTEN Anwalt UND
Steuerberater geklärt werden.
Wo/Wie findet man denn am Besten so jemand, ich wohne ungefähr im Großraum Köln.
Wie bekommt man da seriöse Adressen.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen
Ja sehr. DANKE.
Würde mich über Antwort nochmals freuen.
Viele Grüße
Bernhard
Viele Grüße
Marie
Hallo,
Hallo,
danke für die Antwort.
ich rieche zwei Denkfehler:
Oh je…
wenn eine Immobilie in eine
Gesellschaft eingebracht wird, fließt entweder Geld oder der
Einbringende erhält dafür Gesellschaftsanteile.
Die Immobilie und die beiden Baugrundstücke fließen ja quasi als „Gesellschaftsanteile“ ein, als „Geld-werte-Warte“ - oder etwa nicht?
Diese sind im Hiblick auf den Zugriff von Ämtern genauso sicher oder
unsicher wie die Immobilie an sich.
Also in ungefähr WIE sicher?
Würde Dir eine e-mail an mich, oder ich an Dich, weiterbringen um das zu beantworten?
Heißt das, dass gewisse Ämter dann diese Gesellschaftseinlage -die nicht mehr Gegenstand des Privatbesitzes des Gesellschaftersist, sondern Geschäftsvermögen der zu gründenden Gesellschaft sein wird - verkaufen oder "zwangs"verkaufen würde. Dann wäre ja aber die Gesellschaft pleite…
Im übrigen ist die Frage, wie der Sohn gleichberechtigter
Gesellschafter sein kann, wenn er selber nichts einbringt.
Ähm??? DENK - GRÜBEL…
Er bringt in der Tat selber nichts ein, aber kann ich ihm nicht trotzdem Gesellschaftsanteile übertragen, quasi als zweiter, gleichberechtigter Gesellschafter?
Das
wird steuerunschädlich
was heißt das bitte genau - keine Ahnung das steuerunschädlich ist…
kaum möglich sein, außer wenn Geld
zwecks Erwerbs der Anteile fließt.
Heißt das, dass der Sohn die Anteile der Mutter VORHER kaufen müßte oder NACHHER oder wie, würde es reichen, wenn die Mutter dem Sohn Anteile überschreibt innerhalb dieser zu gründenden Gesellschaft.
Bist Du auch der Ansicht, dass es eine Kapitalgesellschaft -KG- werden sollte?
Mal abgesehen von diesen beiden nicht ganz unwesentlichen
Problemfeldern sehe ich am Horizont noch das Steuergespenst
winken.
In Form von was oder wem (in Gestalt des Finanzamtes?) oder warum, wie könnte man denn dieses Gespenst zähmen oder besiegen? Was heißt das dann für diese Gesellschaft - die ja KEINEN GEWINN abwerfen wird… Muß man dazu irgendetwas handeln, oder reicht es evtl. wenn immer wieder rundum ein Gesellschafter dem anderen einen Anteil
abkauft …
Ich bin jetzt ETWAS (!) ratlos *grübel, was mach ich jetzt nun*
ABER: Nochmals lieben Dank für die Antwort, waren doch etliche Denkanstöße drin.
Würde mich über eine Rückantwort SEHR freuen.
Gruß
Marie
Gruß
Christian
Hallo,
Gesellschaft eingebracht wird, fließt entweder Geld oder der
Einbringende erhält dafür Gesellschaftsanteile.Die Immobilie und die beiden Baugrundstücke fließen ja quasi
als „Gesellschaftsanteile“ ein, als „Geld-werte-Warte“ - oder
etwa nicht?
genau: Die Immobilie wird im Wege der Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht und der Einbringende erhält entsprechend Anteile an der Gesellschaft.
Beispiel: Bestätigter Immobilienwert 100.000 führt zu einem Grundkapital von 100.000 das dem Einbringenden zusteht. Er hat also 100% Anteil an der Gesellschaft.
Diese sind im Hiblick auf den Zugriff von Ämtern genauso
sicher oderunsicher wie die Immobilie an sich.
Also in ungefähr WIE sicher?
Da ich nicht weiß, um welche Ämter es geht, kann ich dazu nicht viel sagen. Aber was das angeht, bin ich eh nicht der Experte.
Heißt das, dass gewisse Ämter dann diese Gesellschaftseinlage
-die nicht mehr Gegenstand des Privatbesitzes des
Gesellschaftersist, sondern Geschäftsvermögen der zu
gründenden Gesellschaft sein wird - verkaufen oder
"zwangs"verkaufen würde. Dann wäre ja aber die Gesellschaft
pleite…
Wenn bspw. gepfändet wird, werden die Gesellschaftsanteile genauso gepfändet wie eine Immobilie oder Bargeld. Das Amt (welches auch immer das wäre) kann diese dann genauso verwerten wie die Immobilie. Die Gesellschaft wäre davon nicht betroffen, weil sich das ganze in der Privatsphäre des Inhabers abspielt.
Im übrigen ist die Frage, wie der Sohn gleichberechtigter
Gesellschafter sein kann, wenn er selber nichts einbringt.Ähm??? DENK - GRÜBEL…
Er bringt in der Tat selber nichts ein, aber kann ich ihm
nicht trotzdem Gesellschaftsanteile übertragen, quasi als
zweiter, gleichberechtigter Gesellschafter?
Natürlich, aber dann sind wir bei der Schenkung, die u.U. steuerpflichtig sein kann.
Das
wird steuerunschädlich
was heißt das bitte genau - keine Ahnung das steuerunschädlich
ist…
Steuerunschädlich heißt, daß auf die Übertragung keine Steuern anfallen. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes kann eine Schenkung der Immobilie interessanter sein als die Schenkung von Gesellschaftsanteilen.
kaum möglich sein, außer wenn Geld
zwecks Erwerbs der Anteile fließt.
Heißt das, dass der Sohn die Anteile der Mutter VORHER kaufen
müßte oder NACHHER oder wie, würde es reichen, wenn die Mutter
dem Sohn Anteile überschreibt innerhalb dieser zu gründenden
Gesellschaft.
Die Gesellschaft soll ja - so habe ich es verstanden - mit Einbringung der Immobilie gegründet werden, d.h. vorher gibts noch keine Anteile, die übertragen werden könnten. Natürlich ist es denkbar, daß die Gesellschaft mit einem kleineren Kapitaleinsatz gegründet wird, die Anteile dann verkauft oder verschenkt werden und dann anschließend die Immobilie eingebracht wird. Dann aber stehen dem Einbringenden wieder Anteile im Gegenwert der Immobilie zu, was wiederum dazu führt, daß der einbringende wieder die überwiegende Zahl der Anteile hält.
Denkbar ist auch, daß die Immobilie der Gesellschaft geschenkt wird, aber dann ist der Wert als Ertrag zu versteuern. Evtl. gibts da auch noch Sonderregelungen, aber das ist auch nicht so mein Thema.
Bist Du auch der Ansicht, dass es eine Kapitalgesellschaft
-KG- werden sollte?
Nun ist eine KG (=Kommanditgesellschaft) zunächst einmal keine Kapitalgesellschaft und darüber hinaus ist die Frage, welche Rechtsform denn die beste ist, ohne weiteres nicht zu beantworten. Dafür wäre zunächst mal wichtig, welche Ämter denn auf der Lauer stehen könnten und u.U. auch weswegen.
Mal abgesehen von diesen beiden nicht ganz unwesentlichen
Problemfeldern sehe ich am Horizont noch das Steuergespenst
winken.In Form von was oder wem (in Gestalt des Finanzamtes?) oder
warum, wie könnte man denn dieses Gespenst zähmen oder
besiegen? Was heißt das dann für diese Gesellschaft - die ja
KEINEN GEWINN abwerfen wird…
Denkbare Steuerthemen: Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer…
Ich bin jetzt ETWAS (!) ratlos *grübel, was mach ich jetzt
nun*
Tja, schwierig. Das ganze scheint eine hochkomplexe Veranstaltung zu sein. Die erste Frage wäre, ob der Zweck der Übung überhaupt durch die geplante Vorgehensweise erreicht werden kann. Dann kommt die von Dir aufgeworfene Frage nach der Rechtsform und am Ende die beste Vorgehensweise.
Das alles sollte man m.E. mit einem Steuerberater und u.U. mit dem Finanzamt besprechen, wobei letzteres das Risiko birgt, daß a) damit der geplante Vorgang auffliegt (sofern er rechtlich eher zweifelhaft sein sollte) und b) daß für eine sogenannte verbindliche Auskunft des Finanzamtes inzwischen Gebühren anfallen können.
Gruß
Christian
Hallo Marie,
Inwieweit würde es helfen, Dir eine e-mail zuzusenden.
Nur begrenzt, ich bin noch Student, darf also keine konkrete Rechtsberatung geben. Außerdem bin ich im Steuerrecht nicht so bewandert, als das ich steuerrechtliche Erwägungen mit einbeziehen könnte.
also eine KG? Ich habe zwar in der Schule BWL gelernt, ist
aber schon ssoo lange her und es hat sich ja enorm viel
verändert.
Nein, eine KG ist keine Kapitalgesellschaft. Mir schwebte eher eine GmbH vor. Zwar wäre grds auch eine AG denkbar, aber meiner Meinung für das Vorhaben wenig sinnvoll.
Also meinst Du, dass die Kapitalgesellschaft die beste
Unternehmensform ist. Wie/Wo kann man diese gründen?
Die Gründung einer GmbH geht in mehreren Schritten vor sich. Zunächst müssen die sog. Gründungsdokumente: Gesellschaftsvertrag, Satzung, IHK Anfrage, Kontoeröffnung, Einzahlung des Mindestkapitals etc. zusammengestellt werden. Diese müssen notariell beglaubigt werden und danach muss eine Eintragung ins Handelsregister beantragt werden. Dazu kommt noch die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt.
Hierbei ist auf alle Fälle die Inanspruchnahme eines Anwalts notwendig um die Verträge und die Satzung wasserdicht zu machen.
Völlig vor dem Zugriff Dritter lässt sich die Immobilie
allerdings nicht bewahren.Also doch nicht ssoo ganz sicher…
Geht einer der Gesellschafter in Insolvenz
Privatinsolvenz???
oder hat einen größeren Schuldenberg
wie etwa nach dem Zugriff des Amtes welches ich meine, da
werden dann nämlich Kredite seitens des Amtes auf dieses Haus
aufgenommen, bis es „weg“ ist!?
Sagen wir mal so, man kann die Immobilie schon zu einem gewissen Grad sichern, aber eben nur bis zu einem gewissen Grad. Die Immobilie steht im Eigentum der Gesellschaft. Die Gesellschaft steht Anteilig im Eigentum der Gesellschafter. Dritte können also nicht in die Immobilie direkt vollstrecken, wohl aber in den Anteil an der Gesellschaft. Sprich der Betroffene wird „gezwungen“ seinen Anteil an der Gesellschaft zu verkaufen, bzw. die Gesellschaft muss den Anteil ausbezahlen, bzw. der Dritte wird Inhaber des Gesellschaftsanteils.
Damit wird entweder ein Dritte Inhaber des jeweiligen Gesellschaftsanteils und damit auch der Immobilie, die ja Gesellschaftsvermögen ist, oder die Gesellschaft sprich die übrigen Gesellschafter müssen genügend Geld aufbringen um den insolventen Gesellschafter auszuzahlen.
Je nach wirtschaftlicher Situation der restlichen Gesellschafter müsste dazu unter Umständen ein Darlehen aufgenommen werden, welches u.U. durch die Immobilie besichert wäre, bzw. im schlechtesten Fall müsste die Immobilie verkauft werden.
Wo/Wie findet man denn am Besten so jemand, ich wohne ungefähr
im Großraum Köln.
Wie bekommt man da seriöse Adressen.
Ansprechpartner wären meiner Meinung nach die Anwaltskammer und der Deutsche Anwaltsverein. Beste Anlaufstelle sind wohl „Großkanzleien“ mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Ich kenne da einige, aber keinen, den ich aus persönlicher Erfahrung empfehlen könnte und die haben allesamt „gute“ Honorare. Ich kenn jemanden aus der hiesigen Niederlassung von Nörr Stiefenhofer und Lutz, den ich mal befragen könnte, die hätten ein Büro in Düsseldorf. Ansonsten ist dein Rat so gut wie meiner.
Auf einen Einzelkämpfer würde ich mich hier nicht unbedingt verlassen.
Viele Grüße
Bernhard
Hallo Marie,
Hallo,Inwieweit würde es helfen, Dir eine e-mail zuzusenden.
Nur begrenzt
schade,
ich bin noch Student, verstehe - mein Sohn auch, aber (für diesen Fall: Leider, studiert er als Hauptfach Politik, also kann ich ihn da nicht so genau befragen), darf also keine konkrete Rechtsberatung geben.
Ist mir schon klar.
Außerdem bin ich im Steuerrecht
mir geht es nicht PRIMÄR ums Steuerrecht, vielmehr um Unterhaltszahlungen im Pflegefall…
nicht so
bewandert, als das ich steuerrechtliche Erwägungen mit
einbeziehen könnte.also eine KG? Ich habe zwar in der Schule BWL gelernt, ist
aber schon ssoo lange her und es hat sich ja enorm viel
verändert.Nein, eine KG ist keine Kapitalgesellschaft. Mir schwebte eher
eine GmbH vor. Zwar wäre grds auch eine AG denkbar, aber
meiner Meinung für das Vorhaben wenig sinnvoll.Also meinst Du, dass die Kapitalgesellschaft die beste
Unternehmensform ist. Wie/Wo kann man diese gründen?Die Gründung einer GmbH geht in mehreren Schritten vor sich.
Zunächst müssen die sog. Gründungsdokumente:
Gesellschaftsvertrag, Satzung, IHK Anfrage, Kontoeröffnung,
Einzahlung des Mindestkapitals etc. zusammengestellt werden.
Diese müssen notariell beglaubigt werden und danach muss eine
Eintragung ins Handelsregister beantragt werden. Dazu kommt
noch die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt.
Muß man dann in der Folge zwingend GEWINN mit der Gesellschaft machen?
Hierbei ist auf alle Fälle die Inanspruchnahme eines Anwalts
notwendig um die Verträge und die Satzung wasserdicht zu
machen.
Habe ich mir schon gedacht, hast Du eine Ahnung, was sowas kosten würde, nur so ungefähr?
Völlig vor dem Zugriff Dritter lässt sich die Immobilie
allerdings nicht bewahren.Also doch nicht ssoo ganz sicher…
Geht einer der Gesellschafter in Insolvenz
Privatinsolvenz???
oder hat einen größeren Schuldenberg
wie etwa nach dem Zugriff des Amtes welches ich meine, da
werden dann nämlich Kredite seitens des Amtes auf dieses Haus
aufgenommen, bis es „weg“ ist!?Sagen wir mal so, man kann die Immobilie schon zu einem
gewissen Grad sichern, aber eben nur bis zu einem gewissen
Grad.
Gibt es denn rechtlich gesehen keine einzige Gesellschaftsform bei der man AUF KEINEN FALL Geschäftsvermögen antasten darf. Also eine strikte Trennung von Eigenkapital und Geschäftskapital?
Die Immobilie steht im Eigentum der Gesellschaft. Die
Gesellschaft steht Anteilig im Eigentum der Gesellschafter.
Soweit verstanden.
Dritte können also nicht in die Immobilie direkt vollstrecken,
wohl aber in den Anteil an der Gesellschaft.
Will heißen, wenn die Mutter Pflegefall werden sollte, hat das zuständige Amt die direkten Zugriff auf die Immobilie? Kann man das denn nicht irgendwie verhindern?
Sprich der
Betroffene wird „gezwungen“ seinen Anteil an der Gesellschaft
zu verkaufen, bzw. die Gesellschaft muss den Anteil
ausbezahlen, bzw. der Dritte wird Inhaber des
Gesellschaftsanteils.
Also ein Dritter wäre sehr schlecht, einen Fremden in dieses Gebilde aufzunehmen ist nicht beabsichtigt…
Damit wird entweder ein Dritte Inhaber des jeweiligen
Gesellschaftsanteils und damit auch der Immobilie, die ja
Gesellschaftsvermögen ist, oder die Gesellschaft sprich die
übrigen Gesellschafter müssen genügend Geld aufbringen um den
insolventen Gesellschafter auszuzahlen.
Oh je… sssooo viel Geld ist da wohl nicht für da, über dieses Gesellschaftsvermögen hinaus, wie gesagt, mein Sohn ist selber Student und wir unterhalten IHN im Moment, BaFöG bekommt er nämlich auch keines, wegen dieses Hauses…
Je nach wirtschaftlicher Situation der restlichen
Gesellschafter müsste dazu unter Umständen ein Darlehen
aufgenommen werden, welches u.U. durch die Immobilie besichert
wäre, bzw. im schlechtesten Fall müsste die Immobilie verkauft
werden.
GENAU DAS will ich unbedingt verhindern.
Wo/Wie findet man denn am Besten so jemand, ich wohne ungefähr
im Großraum Köln.
Wie bekommt man da seriöse Adressen.Ansprechpartner wären meiner Meinung nach die Anwaltskammer
und der Deutsche Anwaltsverein. Beste Anlaufstelle sind wohl
„Großkanzleien“ mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Ich
kenne da einige, aber keinen, den ich aus persönlicher
Erfahrung empfehlen könnte und die haben allesamt „gute“
Honorare. Ich kenn jemanden aus der hiesigen Niederlassung von
Nörr Stiefenhofer und Lutz, den ich mal befragen könnte, die
hätten ein Büro in Düsseldorf. Ansonsten ist dein Rat so gut
wie meiner.
Wäre nett von Dir, bis Düsseldorf sind es ungefähr 90 Kilometer von hier aus. Oder vielleicht kennt Dein Bekannter eine Kanzlei die er in der näheren Umgebung empfehlen könnte. Es sollte aber auf jeden Fall wohl eine Kanzlei sein, die sich perfekt auskennt, damit auch ALLES abgesichert ist…
Auf einen Einzelkämpfer würde ich mich hier nicht unbedingt
verlassen.
Da hast Du wohl Recht, damit habe ich schon mal schlechtere Erfahrungen gemacht.
DANKE DIR sehr für Deine Hilfe. Wenn Du magst kannste mir gerne noch mal antworten.
Grüße
Marie
Viele Grüße
Bernhard
Hallo,
Hallo,
zunächst nochmals DANKE.
Gesellschaft eingebracht wird, fließt entweder Geld oder der
Einbringende erhält dafür Gesellschaftsanteile.Die Immobilie und die beiden Baugrundstücke fließen ja quasi
als „Gesellschaftsanteile“ ein, als „Geld-werte-Warte“ - oder
etwa nicht?genau: Die Immobilie wird im Wege der Sacheinlage in die
Gesellschaft
was sollte das denn genau für eine Gesellschafts-Form sein?
eingebracht und der Einbringende erhält
entsprechend Anteile an der Gesellschaft.
Beispiel: Bestätigter Immobilienwert 100.000 führt zu einem
Grundkapital von 100.000 das dem Einbringenden zusteht. Er hat
also 100% Anteil an der Gesellschaft.Diese sind im Hiblick auf den Zugriff von Ämtern genauso
sicher oderunsicher wie die Immobilie an sich.
Also in ungefähr WIE sicher?
Da ich nicht weiß, um welche Ämter es geht, kann ich dazu
nicht viel sagen. Aber was das angeht, bin ich eh nicht der
Experte.Heißt das, dass gewisse Ämter dann diese Gesellschaftseinlage
-die nicht mehr Gegenstand des Privatbesitzes des
Gesellschaftersist, sondern Geschäftsvermögen der zu
gründenden Gesellschaft sein wird - verkaufen oder
"zwangs"verkaufen würde. Dann wäre ja aber die Gesellschaft
pleite…Wenn bspw. gepfändet wird, werden die Gesellschaftsanteile
genauso gepfändet wie eine Immobilie oder Bargeld. Das Amt
keine Ahnung wie das exakt heißt, auf jeden Fall wenn man zum Pflegefall wird - das genau haben wir nämlich unlängst in der Familie gehabt, da sollte nämlich genau DIESES Haus zum Elternunterhalt verkauft werden, DAS will ich unbedingt verhindern, weil ich mein Erbe von meinen Eltern an meinen Sohn weitergeben möchte, wir haben dafür ALLE hart gearbeitet und das Haus immer wieder modernisiert, es sind ja auch schon jede Menge Steuer usw. dafür gezahlt worden, vor ein paar Jahren haben wir noch das ganze Dachgeschoß samt Dachstuhl erneuern lassen - MWSt. usw. und irgendwann ist mal genug meiner Meinung nach… Mit der bevorstehenden Erbschaftssteuer-Umstrukturierung kommt ja wieder mal was neues in dieser Hinsicht sowieso…
(welches auch immer das wäre) kann diese dann genauso
verwerten wie die Immobilie. Die Gesellschaft wäre davon nicht
betroffen, weil sich das ganze in der Privatsphäre des
Inhabers abspielt.
Es gibt KEINE Möglichkeit einer Gesellschaftsform wo das Privatvermögen und das Gesellschaftseigentum streng unterschieden wird, also wo kein Recht dazu besteht das Gesellschaftseigentum anzugreifen?:
Im übrigen ist die Frage, wie der Sohn gleichberechtigter
Gesellschafter sein kann, wenn er selber nichts einbringt.Ähm??? DENK - GRÜBEL…
Er bringt in der Tat selber nichts ein, aber kann ich ihm
nicht trotzdem Gesellschaftsanteile übertragen, quasi als
zweiter, gleichberechtigter Gesellschafter?Natürlich, aber dann sind wir bei der Schenkung, die u.U.
steuerpflichtig sein kann.
Oh je… kann er denn nicht der Form halber MIR diese Anteile abkaufen, innerhalb der Gesellschaft?
Das
wird steuerunschädlich
was heißt das bitte genau - keine Ahnung das steuerunschädlich
ist…Steuerunschädlich heißt, daß auf die Übertragung keine Steuern
anfallen. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes kann eine
Schenkung der Immobilie interessanter sein als die Schenkung
von Gesellschaftsanteilen.
O. k. verstanden, ABER: Wenn die Mutter oder der Vater mal Pflegefall werden, sollte: Ist alles weg für das man SSOO gearbeitet hat, in zwei Generationen.
kaum möglich sein, außer wenn Geld
zwecks Erwerbs der Anteile fließt.
Heißt das, dass der Sohn die Anteile der Mutter VORHER kaufen
müßte oder NACHHER oder wie, würde es reichen, wenn die Mutter
dem Sohn Anteile überschreibt innerhalb dieser zu gründenden
Gesellschaft.Die Gesellschaft soll ja - so habe ich es verstanden - mit
Einbringung der Immobilie gegründet werden, d.h. vorher gibts
noch keine Anteile, die übertragen werden könnten. Natürlich
ist es denkbar, daß die Gesellschaft mit einem kleineren
Kapitaleinsatz gegründet wird, die Anteile dann verkauft oder
verschenkt werden und dann anschließend die Immobilie
eingebracht wird. Dann aber stehen dem Einbringenden wieder
Anteile im Gegenwert der Immobilie zu, was wiederum dazu
führt, daß der einbringende wieder die überwiegende Zahl der
Anteile hält.
Soweit gut verstanden - DANKE für die Erklärung, klasse auch für Laien wie mich zu verstehen.
Denkbar ist auch, daß die Immobilie der Gesellschaft geschenkt
wird, aber dann ist der Wert als Ertrag zu versteuern. Evtl.
gibts da auch noch Sonderregelungen, aber das ist auch nicht
so mein Thema.
Wessen Thema könnte das denn sein, hast Du da eine Ahnung.
Bist Du auch der Ansicht, dass es eine Kapitalgesellschaft
-KG- werden sollte?Nun ist eine KG (=Kommanditgesellschaft) zunächst einmal keine
Kapitalgesellschaft
sorry hatte ich wohl verwechselt - …
und darüber hinaus ist die Frage, welche
Rechtsform denn die beste ist, ohne weiteres nicht zu
beantworten. Dafür wäre zunächst mal wichtig, welche Ämter
(evtl. Sozialamt, Amt für Unterhalt oder so ähnlich, siehe oben)
denn auf der Lauer stehen könnten und u.U. auch weswegen. Firnanzamt denke ich mal eher nicht so sehr.
Mal abgesehen von diesen beiden nicht ganz unwesentlichen
Problemfeldern sehe ich am Horizont noch das Steuergespenst
winken.In Form von was oder wem (in Gestalt des Finanzamtes?) oder
warum, wie könnte man denn dieses Gespenst zähmen oder
besiegen? Was heißt das dann für diese Gesellschaft - die ja
KEINEN GEWINN abwerfen wird…Denkbare Steuerthemen: Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer,
Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer…Ich bin jetzt ETWAS (!) ratlos *grübel, was mach ich jetzt
nun*Tja, schwierig. Das ganze scheint eine hochkomplexe
Veranstaltung zu sein.
Tja, ehrlich gesagt, hatte ich mir das laienhaft als einfacher vorgestellt. Kann es denn wirklich sein, dass das noch niemand gemacht hat?
Die erste Frage wäre, ob der Zweck der
Übung überhaupt durch die geplante Vorgehensweise erreicht
werden kann. Dann kommt die von Dir aufgeworfene Frage nach
der Rechtsform und am Ende die beste Vorgehensweise.Das alles sollte man m.E. mit einem Steuerberater und u.U. mit
dem Finanzamt (?!?) meinst Du ausgerechnet DIE geben Dir Tipps?
besprechen, wobei letzteres das Risiko birgt,
daß a) damit der geplante Vorgang auffliegt (sofern er
rechtlich eher zweifelhaft sein sollte)
das denke ich mir auch, wobei ich hierin nichts zweifelhaftes in einer Gesellschafts-Gründung sehe.
und b) daß für eine
sogenannte verbindliche Auskunft des Finanzamtes inzwischen
Gebühren anfallen können.
Oh ha, die sind also auch schon auf die Gebühren-Schiene aufgesprungen, na ja, das wäre das kleinere Übel…
Gruß
Christian
GANZ LIEBEN DANK AN DICH. Wenn Du noch Anregungen hast kannst Du mir auch sehr gerne mailen oder hier schreiben.
DANKE
Grüße
Marie
zunächst nochmals DANKE.
Aber bitte doch 
genau: Die Immobilie wird im Wege der Sacheinlage in die
Gesellschaftwas sollte das denn genau für eine Gesellschafts-Form sein?
Das Geschilderte träfe z.B. auf eine GmbH zu.
Wenn bspw. gepfändet wird, werden die Gesellschaftsanteile
genauso gepfändet wie eine Immobilie oder Bargeld. Das Amtkeine Ahnung wie das exakt heißt, auf jeden Fall wenn man zum
Pflegefall wird - das genau haben wir nämlich unlängst in der
Familie gehabt, da sollte nämlich genau DIESES Haus zum
Elternunterhalt verkauft werden,
Da geht es um die Unterhaltspflicht bzw. darum, daß der Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergeht. Ob das verfügbare Vermögen nun ein Haus ist oder in Anteilen an einer Gesellschaft besteht, der ein Haus gehört, ist m.E. irrelevant. Im Zweifel müssen halt die Anteile an der Gesellschaft verkauft werden, um den Unterhaltsanspruch zu erfüllen.
(welches auch immer das wäre) kann diese dann genauso
verwerten wie die Immobilie. Die Gesellschaft wäre davon nicht
betroffen, weil sich das ganze in der Privatsphäre des
Inhabers abspielt.Es gibt KEINE Möglichkeit einer Gesellschaftsform wo das
Privatvermögen und das Gesellschaftseigentum streng
unterschieden wird, also wo kein Recht dazu besteht das
Gesellschaftseigentum anzugreifen?
Es geht nicht um das Vermögen der Gesellschaft, sondern um das der Privatperson. Wenn das aus Anteilen besteht, müssen die halt verkauft werden. Ob nun Haus, Aktien oder Anteile an der Gesellschaft, der das Haus nun gehört, spielt keine Rolle.
steuerpflichtig sein kann.
Oh je… kann er denn nicht der Form halber MIR diese Anteile
abkaufen, innerhalb der Gesellschaft?
Innerhalb der Gesellschaft passiert nichts zwischen den Gesellschaftern, sondern immer nur in der Privatsphäre der Gesellschafter.
Schenkung der Immobilie interessanter sein als die Schenkung
von Gesellschaftsanteilen.O. k. verstanden, ABER: Wenn die Mutter oder der Vater mal
Pflegefall werden, sollte: Ist alles weg für das man SSOO
gearbeitet hat, in zwei Generationen.
Gegenfrage: ist es sinnvoller, daß die Allgemeinheit um die Früchte ihrer Arbeit gebracht wird, nur weil in einer beliebigen Familie, die über hinreichendes Vermögen verfügt, um die Pflegekosten zu bezahlen, ein Pflegefall auftritt?
Denkbar ist auch, daß die Immobilie der Gesellschaft geschenkt
wird, aber dann ist der Wert als Ertrag zu versteuern. Evtl.
gibts da auch noch Sonderregelungen, aber das ist auch nicht
so mein Thema.Wessen Thema könnte das denn sein, hast Du da eine Ahnung.
Nun, wir haben die Bretter Arbeits- und Sozialamt sowie Steuern.
Tja, schwierig. Das ganze scheint eine hochkomplexe
Veranstaltung zu sein.Tja, ehrlich gesagt, hatte ich mir das laienhaft als einfacher
vorgestellt. Kann es denn wirklich sein, dass das noch niemand
gemacht hat?
Sagen wir es so: wenn es so einfach wäre, die Verpflichtungen zu umgehen, wären da schon andere draufgekommen.
besprechen, wobei letzteres das Risiko birgt,
daß a) damit der geplante Vorgang auffliegt (sofern er
rechtlich eher zweifelhaft sein sollte)das denke ich mir auch, wobei ich hierin nichts zweifelhaftes
in einer Gesellschafts-Gründung sehe.
Naja, das Ziel ist die Umgehung einer gesetzlich festgelegten Pflicht. Da kann das Finanzamt auch im Sinne anderer Behörden interessiert hinschauen.
DANKE
Bitte.
Gruß
Christian
zunächst nochmals DANKE.
Hallo,
Aber bitte doch
genau: Die Immobilie wird im Wege der Sacheinlage in die
Gesellschaftwas sollte das denn genau für eine Gesellschafts-Form sein?
Das Geschilderte träfe z.B. auf eine GmbH zu.
Wenn bspw. gepfändet wird, werden die Gesellschaftsanteile
genauso gepfändet wie eine Immobilie oder Bargeld. Das Amtkeine Ahnung wie das exakt heißt, auf jeden Fall wenn man zum
Pflegefall wird - das genau haben wir nämlich unlängst in der
Familie gehabt, da sollte nämlich genau DIESES Haus zum
Elternunterhalt verkauft werden,Da geht es um die Unterhaltspflicht bzw. darum, daß der
Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergeht. Ob das
verfügbare Vermögen nun ein Haus ist oder in Anteilen an einer
Gesellschaft besteht, der ein Haus gehört, ist m.E.
irrelevant. Im Zweifel müssen halt die Anteile an der
Gesellschaft verkauft werden, um den Unterhaltsanspruch zu
erfüllen.
So eine Schei… gibt es denn überhaupt nichts passendes?
(welches auch immer das wäre) kann diese dann genauso
verwerten wie die Immobilie. Die Gesellschaft wäre davon nicht
betroffen, weil sich das ganze in der Privatsphäre des
Inhabers abspielt.Es gibt KEINE Möglichkeit einer Gesellschaftsform wo das
Privatvermögen und das Gesellschaftseigentum streng
unterschieden wird, also wo kein Recht dazu besteht das
Gesellschaftseigentum anzugreifen?Es geht nicht um das Vermögen der Gesellschaft, sondern um das
der Privatperson. Wenn das aus Anteilen besteht, müssen die
halt verkauft werden. Ob nun Haus, Aktien oder Anteile an der
Gesellschaft, der das Haus nun gehört, spielt keine Rolle.steuerpflichtig sein kann.
Oh je… kann er denn nicht der Form halber MIR diese Anteile
abkaufen, innerhalb der Gesellschaft?Innerhalb der Gesellschaft passiert nichts zwischen den
Gesellschaftern, sondern immer nur in der Privatsphäre der
Gesellschafter.Schenkung der Immobilie interessanter sein als die Schenkung
von Gesellschaftsanteilen.O. k. verstanden, ABER: Wenn die Mutter oder der Vater mal
Pflegefall werden, sollte: Ist alles weg für das man SSOO
gearbeitet hat, in zwei Generationen.Gegenfrage: ist es sinnvoller, daß die Allgemeinheit um die
Früchte ihrer Arbeit gebracht wird, nur weil in einer
beliebigen Familie, die über hinreichendes Vermögen verfügt,
um die Pflegekosten zu bezahlen, ein Pflegefall auftritt?
Habe mir schon gedacht, bzw. darauf gewartet, dass DIESE Frage zwangsläufig kommen MUSS…, ABER: Man(n) muß auch mal meine Seite der Medaille sehen, wir sparen und arbeiten usw. DAMIT wir meinem Sohn was als Nachlaß geben können und konsumieren nur das Allernotwendigste, fahren nicht in Urlaub nur immer alte Autos usw., man hätte das Geld ja auch in einige teure Urlaube oder Autos stecken können…
Ist aber NUR meine PRIVATE Medaillienseite dann…
Denkbar ist auch, daß die Immobilie der Gesellschaft geschenkt
wird, aber dann ist der Wert als Ertrag zu versteuern. Evtl.
gibts da auch noch Sonderregelungen, aber das ist auch nicht
so mein Thema.Wessen Thema könnte das denn sein, hast Du da eine Ahnung.
Nun, wir haben die Bretter Arbeits- und Sozialamt sowie
Steuern.Tja, schwierig. Das ganze scheint eine hochkomplexe
Veranstaltung zu sein.Tja, ehrlich gesagt, hatte ich mir das laienhaft als einfacher
vorgestellt. Kann es denn wirklich sein, dass das noch niemand
gemacht hat?Sagen wir es so: wenn es so einfach wäre, die Verpflichtungen
zu umgehen, wären da schon andere draufgekommen.besprechen, wobei letzteres das Risiko birgt,
daß a) damit der geplante Vorgang auffliegt (sofern er
rechtlich eher zweifelhaft sein sollte)das denke ich mir auch, wobei ich hierin nichts zweifelhaftes
in einer Gesellschafts-Gründung sehe.Naja, das Ziel ist die Umgehung einer gesetzlich festgelegten
Pflicht. Da kann das Finanzamt auch im Sinne anderer Behörden
interessiert hinschauen.
O. k. kannste also vergessen - geht ja offensichtlich überhaupt nichts dann.
Trotzdem DANKE.
Grüße
Marie
DANKE
Bitte.
Gruß
Christian