Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es für Banken?
Hallo,
ich kenn spontan nur MaH = Mindestanforderung Handel und MaK = Mindestanforderung Kredit relevanzen.
Aber es gibt sicher noch mehr davon.
Wer kann mir hier noch welche nennen?
Danke und Grüße
Carolin
Hallo,
ich kenn spontan nur MaH = Mindestanforderung Handel und MaK =
Mindestanforderung Kredit relevanzen.
Aber es gibt sicher noch mehr davon.
Wer kann mir hier noch welche nennen?
ohne nähere Erläuterung ist die Frage schwer zu beantworten. Sind Mindestanforderungen für Dich nur Mindestanforderungen, wenn sie so heißen, oder meinst Du generell das Regelwerk, nach dem sich Kreditinstitute, die in Deutschland tätig sind, richten müssen?
Gruß,
Christian
Hallo,
es geht um generelle Mindestanforderungen, die verpflichtend sind.
Grüße
Carolin
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Hallöchen,
es geht um generelle Mindestanforderungen, die verpflichtend
sind.
na fein. Da hätten wir zunächst einmal das HGB sowie die rechtsformspezifischen Gesetze wie GmbHG, AktG, GenG sowie die diversen Sparkassengesetze der Länder.
Spezifischer auf Kreditinstitute ausgerichtet sind dann das Kreditwesengesetz (KWG), Hypothekenbankgesetz, Bausparkassengesetz usw. Dann hätten wir da noch die etwas spezielleren Gesetze wie Depotgesetz, Investmentgesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Kapitalanlagegesellschaftengesetz, Unternehmensbeteiligungsgesellschaftengesetz, Geldwäschegesetz, Einlagensicherungsgesetz, Außenwirtschaftsgesetz usw., die teilweise nicht nur aber auch für Kreditinstitute gelten.
Es folgen die Verordnungen wie die Anzeigenverordnung, Beleihungswerermittlungsverordnung, Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Prüfungsberichtsverordnung, Monatsausweisverorndung, Liquiditätsverordnung und ganz neu und ganz wichtig die Großkredit- und Millionenkreditverordnung und die Solvabilitätsverordnung.
Die von Dir genannten MaK und MaH und auch die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision wurden inzwischen durch die MaRisk - also Anforderungen an das Risikomanagement - ersetzt.
Das sollte es erst einmal im groben gewesen sein. Hinzu kommen noch ungefähr weitere rd. 50 Gesetze und Verordungen, die immer dann aus den Büschen springen, wenn man dachte, alles berücksichtigt zu haben.
Gruß,
Christian
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Nachtrag
hier gibt es die meisten Vorschriften zum Mitlesen:
http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl?verz=0600000000…
C.
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