Hallo, meine Frage ist folgende:
Vor einiger Zeit fragte ich (im Rechtsforum), welche Gesundheitsversorgungs-Moeglichkeiten es fuer Auslandsdeutsche gibt, wenn sie z.B. seit ueber 30 Jahren in einem (englischsprechenden) EG-Land verheiratet leben, in dem sie als gebuertige Deutsche diskriminiert werden, und aus diesem Grund seit Jahren ohne staatlich fundierte NHS-Krankenversorgung blieben.
Private, viel zu teure, Kreatinin/Urea-Bluttests in diesem Land etablieren Endstadium-Nierenversagen 10-12% Nierenfunktion (kein Dialyseangebot, keine Krankenversorgung, kein Arzt, kein Spezialist). Der betroffenen Person wurde geraten, diese Fragen bei der BEK und AOK “vor Ort” persoenlich abzuklaeren. AOK und BEK lehnen aber kategorisch ab, da diese Person trotz deutscher Staatsangehoerigkeit seit ueber 30 Jahren nicht in der BRD gewohnt hat, inzwischen 80% koerperbehindert ist
(verursacht durch fehlende Krankenversorgung bevor und nach schwerem Schlaganfall etc.) und in der BRD keine Verwandten hat, an die man sich wenden koennte und durch gesundheitliche Situation bedingt (10-12% Nierenfunktion),
verstaendlicherweise auch nicht faehig ist, momentan zu arbeiten.
Gibt es trotzdem einen Weg in diesem Wirrwarr?
Der betroffenen Person wurden alle Moeglichkeiten, im englischsprechenden Land,
in dem betroffenen Person noch wohnt, eine Gesundheitsversorgung zu erhalten, abgelehnt, selbst vom medizinischen Ombudsmannes dieses Landes.
Vielen Dank fuer die Beantwortung dieser Frage von Frau Siggi.
Die Gesunheitsversorgung des Landes in dem die Dame wohnt ist zuständig!
Hallo!
Ich glaube nicht, dass die antworten viel anders ausfallen werden als im Rechtsforum
Gruß
Tom
Hallo, Merger,
theoretisch gesehen ist das schon richtig – was Sie sagen,
aber was kann praktisch getan werden, wenn sich Niemand zustaendig fuehlt
und die Anfragen/Anklagen der betroffenen Person jahrelang unerledigt
von einem Buero ins naechste Buero wandern?
Es gibt auch keine Gesundheitsversorgungs-Qualitaetskontrolle und Niemand prueft,
ob man ueberhaupt die dringend benoetigte Gesundheitsversorgung erhaelt oder nicht
(z.B. bei Schlaganfall oder bei Nierenversagen)
und es ist dafuer auch kein Buero und keine Person zustaendig.
Ausserdem nimmt kein Rechtsanwalt diesen Fall an, ovwohl genug Beweisstuecke vorliegen und der medizinische Ombudsmann erledigt auch nichts, nachdem man jahrelang kostbare Zeit vergeudet hat und durch alle vorherigen Instanzen ging…
Was dann ?
Hallo Siggi,
ich habe leider keine Ahnung in welchem Land die Dame wohnt,
noch welche Gesundheitsversorgung es dort gibt.
Also ist mir hier eine weitere Antwort nicht möglich!
Wenn man als Deutsche in ein anderes Land auswandert,
muss man auch die negativen Dinge die damit verbunden sind
akzeptieren!
Viele Grüße!
Hallo, Tom,
Diese Frage wurde vor einiger Zeit im Rechtsforum gestellt,
und es gab nur die eine Antwort, und die war, in Deutschland bei der AOK/BEK
selbst nachzufragen, aber da fiel die Antwort leider auch nur negativ aus
und ermoeglichte der Betroffenen leider auch gar keine Chance.
Es koennte doch sein, dass sich inzwischen etwas positives veraendert hat,
und dadurch eventuell eine humanitaere Moeglichkeit entstand,
dass EG-Auslandsdeutsche im Notfall auch in Deutschland
eine dringend benoetigte Gesundheitsversorgung erhalten koennen?
Es ist doch bekannt, dass EG-Europaer im Notfall nach Deutschland
“in Urlaub” reisen, um eine dringend benoetigte Gesundheitsversorgung zu erhalten
und es koennte doch sein, dass es inzwischen auch so eine humanitaere Moeglichkeit
fuer Auslandsdeutsche gibt, um auch im Notfall eine dringend benoetigte
Gesundheitsversorgung in Deutschland zu erhalten?
Oder wenigstens einen humanitaeren Weg aus so einem Dilemma ?
Gruss von Frau Siggi
Hallo, Merger,
Schade, dass es so schwer vorstellbar ist,
in welchem englisch-sprechenden EG-Land die betreffende Dame wohnt.
Wenn diese Betroffene nun – durch Heirat bedingt -in einem anderen EG-Land wohnt,
faellt das doch bestimmt nicht in das Thema “Auswanderung” ?
Es steht doch geschrieben, dass die EG eine “Familie der Nationen” ist,
mit Beethoven’s 9. Symphonie und Schiller’s Text:
“Alle Menschen werden Brueder “ als Europaeische Nationalhymne ?
Wenn sich nun in diesem englisch-sprechenden EG-Land, zuerst fast unbemerkt,
sehr langsam, sehr schlimme Diskriminierungen gegen gebuertige Deutsche entwickeln,
die sich dann praktisch so konkret so auswirken,
dass der erwaehnten schwer kranken Betroffenen gar keine Chance mehr ermoeglicht wird,
eine dringend benoetigte Gesundheitsversorgung im Endstadium Nierenversagen zu erhalten,
gibt es da auch ueberhaupt gar keine humanitaere Chance im Herkunftsland ?
Gruss von Frau Siggi.
Hallo Siggi,
dazu werden Sie hier im Forum keine aussagekräftige Antwort erhalten.
Vielleicht versuchen Sie es einmal bei Frau Merkel!
Gruß Merger
Hallo, Merger,
Warum sagen Sie, dass es hier im Forum auf meine Frage
keine aussagekraeftige Antwort geben kann ?
Gruss von Frau Siggi.
.
Hallo!
Hallo, Merger,
theoretisch gesehen ist das schon richtig – was Sie sagen,
es ist nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch richtig.
Gruß
Tom
Hallo!
Es ist doch bekannt, dass EG-Europaer im Notfall nach
Deutschland
“in Urlaub” reisen, um eine dringend benoetigte
Gesundheitsversorgung zu erhalten
Nein, das ist nicht bekannt und eher der Mist, den so manches Boulevardblatt schreibt.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
Sie widersprechen sich, da Sie schreiben, dass „dass (es) nicht bekannt ist“, dass (aber) „so manches Boulevardblatt darueber schreibt“. Es ist also bekannt, dass es bekannt ist.
Was bewegt Sie, so zu schreiben und warum ?
Ich habe hier im Forum eine Frage an Experten gestellt und hoffe, Glueck zu haben und eine objektive Expertenantwort oder einen Rat auf meine Frage zu bekommen.
Vielen Dank von Frau Siggi.
Hallo, Merger,
theoretisch gesehen ist das schon richtig – was Sie sagen,es ist nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch richtig.
Gruß
Tom
Hallo Tom
Warum schreiben und sagen Sie das ?
Was ist mit Ihrem Kommentar gemeint ? Ich verstehe nicht.
Wie kann zum Beispiel ein Problem praktisch angegangen werden wenn kein Buero zustaendig ist, bei einer fehlenden Gesundheitsversorgung einem schwerkranken Patienten im Endstadium Nierenversagen praktisch zur Seite zu stehen und eine medizinische Versorgung zu ermoeglichen?
Wie kann eine fehlende Gesundheitsversorgung praktisch geloest werden, wenn es im betreffenden Land kein Gesetz gibt, das die Menschenrechte eines schwerkranken Patienten beschuetzt und deshalb auch kein Rechtsanwalt einen solchen Fall annimmt?
Hallo, Tom, ich habe meine Frage an das Expertenforum gestellt, um mir eine Chance zu geben, von einem EG-Experten eine objektive Expertenantwort auf meine Frage oder eventuell einen Rat zu bekommen.
Vielen Dank von Frau Siggi.
Hallo,
Ich habe hier im Forum die ernste Frage nach “Gesundheitsversorgung und wo”
in der Hoffnung gestellt, eine objektive Expertenantwort
oder einen praktischen, durchfuehrbaren Rat auf diese Frage zu bekommen.
Die von mir gestellte Frage ist nicht als Unterhaltung oder Belustigung gemeint.
Vielen Dank von Frau Siggi.
Hallo!
Mein Gott na: das was in Boulevardzeitungen steht, stimmt halt oft nicht - ist es so verständlich?
Gruß
Tom
Hallo Siggi,
so hab ich es auch nicht eingeschätzt.
Nur, wenn Sie uns unsere Antworten nicht glauben, müssen wir irgend einmal kapitulieren und die Beantwortung einstellen.
Ich wiederhole es noch einmal, für alle Krankenleistungen bwz. Hilfe der gesetzlichen + privaten Krankenversicherungen gibt es gesetzliche Regelungen oder privatrechtliche Vereinbarungen.
Und hier sehe ich keine Möglichkeit dass einer Dame die im Ausland lebt, dort ihr Einkommen bezieht, in Deutschland nicht versichert ist
zu helfen.
Und dies ist in dieser Sache meine letzte Antwort.
Viele Grüße!
Welche Gesundheitsversorgung und wo?
Meine Frage war nicht als Unterhaltung oder als Amusement gemeint.
Meine Frage „Welche Gesundheitsversorgung und wo?“ wurde gestellt,
um mir eine Chance zu geben, eine objektive klare Expertenantwort zu bekommen,
oder eventuell einen objektiven Expertenrat,
der die Richtung zur konkreten Antwort weisen koennte.
Bisher habe ich leider keine positive, hilfreiche Antwort bekommen.
Falls hier keine Antwort moeglich ist, waere ich dankbar, zu erfahren,
an welche Experten man sich diesbezueglich in Deutschland,
die sich mit derartigen Fragen ernsthaft beschaeftigen, wenden kann?
Vielen Dank von Frau Siggi.
Hallo!
Die Behandlung von Beratungsresistenz wird aber nichtmal gezahlt, wenn man versichert ist 
Gruß
Tom
vielleicht OT
Wenn die Dame jetzt wieder nach Deutschland zieht, muß sie sich ja zwangsweise hier versichern und die GKV muss sie auch aufnehmen. Richtig?
Ein Rückzug sollte doch als deutsche Staatsangehörige problemlos möglich sein. Richtig?
Also wäre doch der Dame anzuraten nach Deutschland zurückzukehren und hier zu leben und sich zu versichern wenn sie von Deutschland bzw einer KK Leistungen beziehen möchte?
Bröselchen