Dass deine Zeugen sich an nichts „erinnern“ bzw nicht vorhanden sind, hast du vorher nicht erzählt. Wie dem auch sei: Das ist eine Beweisschwierigkeit, die ganz grundsätzlich besteht, und jedenfalls keine Spezialität des Neubeginns der Verjährung. 
Um durch solche Selbstverständlichkeiten nicht jede rechtlich interessierte Diskussion öde werden zu lassen, unterscheidet man zwischen Rechts- und Tatsachenfragen. Und in rechtlicher Hinsicht braucht man den Zettel jedenfalls nicht etwa zwingend aus dem Grund, dass daraus ein ausdrückliches Anerkenntnis hervorzugehen hätte.
Alternativ könntest du zur Glaubhaftmachung auch deine Abholzettel anführen, wenn du sie fotografiert oder kopiert oder noch einen Abschnitt davon hättest - was bei dir nun der Fall ist, weiß ich natürlich nicht; vllt hast du auch tatsächlich schlicht Pech. Deshalb ist doch trotzdem der Hinweis angebracht, dass man nicht auf Gedeih und Verderb einem bestimmten schriftlichen Zettel ausgeliefert ist. Beim nächsten mag nämlich der Fall wieder anders liegen und dann kann jeder selbst entscheiden anhand des „wenn du glaubhaft machen kannst“.