Hallo! Bin z. Z. Hausfrau und Mutter und möchte gerne für andere bügeln. Dies wollte ich von zu Hause aus erledigen. Die Tätigkeit würde nur ein paar Stunden in der Woche in Anspruch nehmen. Um auf der sicheren Seite zu sein möchte ich schon eine Gewerbe anmelden. Welches ist dafür ideal? Wie siehts zudem mit der Krankenversicherung aus, bin bei meinem Mann mit versichert.
eine Gewerbe anmelden. Welches ist dafür ideal? Wie siehts
Haushaltsdienstleistungen.
zudem mit der Krankenversicherung aus, bin bei meinem Mann mit versichert.
Wenn der Gewinn unterhalb von 356 € pro Monat bleibt, kann das auch so bleiben.
Wenn der Gewinn unterhalb von 356 € pro Monat bleibt, kann das
auch so bleiben.
Hallo Nordlicht,
bist Du da ganz sicher? Ich meine, ein Grosskonzern hat auch schonmal einen Gewinn unter 365 €
Ich war mal bei meiner KK und habe es so verstanden, dass dafür nicht Gewinn ausschlaggebend ist, sondern die Zeit, die man mit der Arbeit verbringt. Also 2 Stunden pro Woche z.B. völlig unkritisch - aber 2 Tage pro Woche nicht mehr.
Ich empfehle auf jeden Fall den Gang zur Krankenkasse und genau nachfragen, sonst könnte es mal teuer werden.
Gruss
PW
Wenn der Gewinn unterhalb von 356 € pro Monat bleibt, kann das
auch so bleiben.Hallo Nordlicht,
bist Du da ganz sicher? Ich meine, ein Grosskonzern hat auch
schonmal einen Gewinn unter 365 €
ABER ein Großkonzern braucht keine Krankenversicherungf!
Ich war mal bei meiner KK und habe es so verstanden, dass
dafür nicht Gewinn ausschlaggebend ist, sondern die Zeit, die
man mit der Arbeit verbringt. Also 2 Stunden pro Woche z.B.
völlig unkritisch - aber 2 Tage pro Woche nicht mehr.
ABER: was soll man dazu sagen - wer nichts weiss, soll nicht antworten!
Ich empfehle auf jeden Fall den Gang zur Krankenkasse und
genau nachfragen, sonst könnte es mal teuer werden.
DAS ist der einzige vernünftige Satz hierzu!
E.
Hallo Polweiler,
bist Du da ganz sicher?
Ja.
Ich meine, ein Grosskonzern hat auch schonmal einen Gewinn unter 365 €
Der muß sich nicht krankenversichern.
Ich war mal bei meiner KK und habe es so verstanden, dass
dafür nicht Gewinn ausschlaggebend ist, sondern die Zeit, die man mit der Arbeit verbringt.
Tut mir Leid, aber da bringst Du etwas durcheinander.
Also 2 Stunden pro Woche z.B. völlig unkritisch - aber 2 Tage pro Woche nicht mehr.
Da irrst Du.
Ich empfehle auf jeden Fall den Gang zur Krankenkasse und genau nachfragen,
Das schadet nie.
Gruss
Nordlicht
Wenn der Gewinn unterhalb von 356 € pro Monat bleibt, kann das
auch so bleiben.Hallo Nordlicht,
bist Du da ganz sicher? Ich meine, ein Grosskonzern hat auch
schonmal einen Gewinn unter 365 €ABER ein Großkonzern braucht keine Krankenversicherungf!
Das ist schon richtig, aber man kann in Vollzeit ein Geschäft betreiben und trotzdem einen Gewinn unter 365 € haben. In dieser Situation kann man nicht beim Ehemann mitversichert sein.
ABER: was soll man dazu sagen - wer nichts weiss, soll nicht
antworten!
Du kannst ja richtig nett sein. Ich habe Nordlicht gefragt, ob er da sicher ist mit seiner Aussage. Als Antwort bekomme ich, dass ich falsch liege - mag sein. Aber es kommt auch keine Quelle zu der Aussage.
Gruss
PW
zudem mit der Krankenversicherung aus, bin bei meinem Mann mit versichert.
Wenn der Gewinn unterhalb von 356 € pro Monat bleibt, kann das
auch so bleiben.
Zahlendeher. Die Grenze ist 365€ pro Monat im Jahresdurchschnitt.
Gemeint ist der Gewinn = Einnahmen - Ausgaben
Gruß JK
Die Grenze ist 365€ pro Monat im
Jahresdurchschnitt.
Gemeint ist der Gewinn = Einnahmen - Ausgaben
Hallole,
bitte sei so gut und sage uns noch, wo das geregelt ist bzw wo man das nachlesen kann.
Schönen Dank und Gruss
PW
Meisten findet man sowas in Gesetzen…
In diesem Fall in den Sozialgesetzbüchern IV und V.
Noch genauer:
§ 5 Absatz 1 Nr. 5 SGB V
und
§ 18 SGB IV
Und für dieses Jahr wurden als Grenze die 365 Euro festgelegt.
http://www.aok-business.de/sozialrecht-aktuell/famil…
Du kannst ja richtig nett sein. Ich habe Nordlicht gefragt, ob
er da sicher ist mit seiner Aussage. Als Antwort bekomme ich,
dass ich falsch liege - mag sein. Aber es kommt auch keine Quelle zu der Aussage.
Warum sollte ich mir die Zeit nehmen eine Quelle zu suchen, wenn Du das auch nicht tust ? Krankenversicherung ist im SGB V geregelt, den Paragraphen kannst Du selber rausfinden.