wenn eine gelernte Hauswirtschafterin in einer Fleischerei ohne schriftlichen Arbeitsvertrag angestellt ist, und in der Küche Salate und warmes Essen zubereitet, ansonsten aber keine Fleischer-Aufgaben wie Verkauf oder Schlachten erledigt, welcher Tarifvertrag gilt dann ?
Welche Gewerkschaft wäre Ansprechpartner ?
Wie bekommt man heraus, ob der Betrieb an evtl. Tarifverträge gebunden ist ?
grundsätzlich gilt das Prinzip der Tarifeinheit, d.h. es gibt einen Tarif für ganze Betriebe und nicht für einzelne Berufsgruppen.
Wenn der Arbeitgeber ein Fleischermeister, d.h. das eine selbständige Metzgerei ist, dann könnte der Fleischereitarifvertrag gelten. Wenn die Metzgerei Teil eines Einzelhandelsbetriebs ist, der Einzelhandelstarif.
Danke für diese Info.
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Daher ist die Frage nach Tarifbeindung unbekannt.
Der Inhaber ist Fleischermeister.
Grüße,
Dirk
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Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Daher ist
die Frage nach Tarifbeindung unbekannt.
Der Inhaber ist Fleischermeister.
dann könnte nur der Fleischerei-Tarifvertrag des jeweiligen Bundeslandes anwendbar sein, aber eben auch nur dann, wenn das
ausdrücklich vereinbart wurde (auch mündlich) oder
der Tarif stillschweigend im Betrieb angewendet wird.
Nr. 2 kommt bei Handwerksbetrieben ohne Personalabteilung häufig vor, das geht dann meistens damit los, dass die „Tarif“ bezahlen.
Also müsste man mal gegenüberlegen, was der Tarif an Leistungen so vorsieht (Gehalt, Wochenstunden, Zuschläge, Kündigungsfristen, Arbeitszeitregelungen, Urlaub, Sonderzahlungen, vL, …) und ob der Betrieb sich tarifkonform verhält. Wenn ja, dann könnte man von einer Tarifbindung ausgehen. Mir liegt der Fleischereitarif leider nicht vor.