Hallo!
Wenn wir mal eine WEG mit zwei Wohneinheiten annehmen und eine der beiden Wohneinheiten verkauft werden soll, welche Gründe könnte der andere anführen, um seine Zustimmung zum Verkauf zu verweigern?
Beispielsweise gibt es auf einem Geschoss von einem Eigentümer einen langen Flur, der per Teilungserklärung als Gemeinschaftseigentum erklärt wurde, damit auch der andere Eigentümer eine Möglichkeit hat, an den Heizungskeller zu kommen. Dadurch sind natürlich die angrenzenden Zimmer an diesen Flur fast wertlos, weil man sie ja jeweils einzeln absperren muss. Es bestünde aber die Möglichkeit, zu dem Heizungskeller auch über die Treppe zu kommen, dann müsste allerdings umgebaut werden. Ist das ein hinreichender Grund, die Zustimmung zu verweigern.
Interessant in diesem Zusammenhang ist vielleicht noch die Tatsache, dass die beiden ursprünglichen Eigentümer, die auch diese Teilungsvereinbarung unterzeichnet haben, Vater und Sohn waren, allerdings sind inzwischen beide verstorben, und durch den Verkauf der einen Wohnung soll ein Wildfremder Eigentümer werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Sahne