Folgende Hypothese:
Person A hat mit Person B (nicht verheiratet!) ein selbstgenutztes Wohneigentum (EFH) gekauft.
Im Grundbuch sind beide eingetragen. Kreditnehmer ist nur Person A! Nach der Trennung kann ‚A‘ alleine das Haus nicht halten und wird das Haus verkaufen müssen und auch wollen. ‚B‘ möchte ‚A‘ daher im Vorfeld des Verkaufens das Haus überschreiben. ‚A‘ ist damit einverstanden.
Nun das Problem:
-
Wenn das Haus unter dem eigetragenen Grundwert verkauft wird, hat das eine Auswirkung auf die Haftung Person ‚B‘?
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Wenn der Erlös des Hauses nicht ausreicht, um die Kredite bei der Bank zu tilgen, haftet Person ‚B‘ dann auch mit?
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Wer muss die Kosten einer möglichen vorab Umschreibung übernehmen, wie hoch sind die Kosten, und macht das überhaupt vorab sinn?
Folgende Hypothese:
Person A hat mit Person B (nicht verheiratet!) ein
selbstgenutztes Wohneigentum (EFH) gekauft.
Im Grundbuch sind beide eingetragen. Kreditnehmer ist nur
Person A! Nach der Trennung kann ‚A‘ alleine das Haus nicht
halten und wird das Haus verkaufen müssen und auch wollen. ‚B‘
möchte ‚A‘ daher im Vorfeld des Verkaufens das Haus
überschreiben. ‚A‘ ist damit einverstanden.
Nun das Problem:
- Wenn das Haus unter dem eigetragenen Grundwert verkauft
wird, hat das eine Auswirkung auf die Haftung Person ‚B‘?
B hat doch den Darlehensvertrag nicht unterschrieben,
warum sollte B dann haften?
- Wenn der Erlös des Hauses nicht ausreicht, um die Kredite
bei der Bank zu tilgen, haftet Person ‚B‘ dann auch mit?
Bei Verkauf des Hauses muss sicher gestellt werden,
dass die Bank Ihre Forderungen zurück erhält.
Also zuerst einmal Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Käufer des Hauses
die eingetragene Hypothek die im Grundbuch eingetragen ist mit übernimmt.
- Wer muss die Kosten einer möglichen vorab Umschreibung
übernehmen,
Das muss A und B entscheiden!
wie hoch sind die Kosten, und macht das überhaupt
Sollte man beim Notar + beim Amtsgericht klären!
vorab sinn?
ich wüsste keinen!
Gruß
halten und wird das Haus verkaufen müssen und auch wollen. ‚B‘
möchte ‚A‘ daher im Vorfeld des Verkaufens das Haus überschreiben.
Wozu ? Ich halte das für eine Verschwendung von Zeit und Geld. A und B können doch gemeinsam an den neuen Eigentümer verkaufen.
- Wenn das Haus unter dem eigetragenen Grundwert verkauft wird, hat das eine Auswirkung auf die Haftung Person ‚B‘?
Wofür sollte B haften ? Für den Kredit ?
- Wenn der Erlös des Hauses nicht ausreicht, um die Kredite bei der Bank zu tilgen, haftet Person ‚B‘ dann auch mit?
Indirekt weil B Sicherungsgeber ist. Für das Darlehen haftet der Kreditnehmer.
- Wer muss die Kosten einer möglichen vorab Umschreibung übernehmen,
Das kann man absprechen.
wie hoch sind die Kosten,
Keine Ahnung.
und macht das überhaupt vorab sinn?
Meiner Meinung nach, nein.