Ein Wanderweg führt über eine im Privateigentum befindliche Waldfläche. Dieser Weg hat ohne Zweifel Gewohnheitrsecht erlangt. Die Widmung als öffentliche Fläche erfolgte vor ungefähr 7 Jahren. Es wurde den Eigentümern dargelegt, die Aussichten beim Widerspruch wären chanchenlos.
Nun fordert die Stadtverwaltung das Fällen von Bäumen auf Kosten der Eigentümer wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Schon früher ist ein Baum auf eine Parkbank gestürzt, welche nebem dem Weg - also auf privatem Gelände - von der Stadt errichtet wurde. Der Betrag wurde gezahlt, weil keiner der Eigentümer wegen Kleinbeträgen langwirige Korrespondenz führen wollte.
Wie kann man sich gegen diese permanente Inanspruchnahme wehren und welche Aussichten bestehen ?
Bei allen, die sich dieser nicht alltäglichen Frage annehmen, bin ich zu Dank verpflichtet !!