Welche Handhabe gibt es gegen Hundegebell in

… einem Wohngebiet?

Mal angenommen man wohnt in einem reinen Wohngebiet an einem großen Platz. Dieser ist als Spiel- und Liegewiese gedacht. Man arbeitet von zuhause aus und oft auch bis in die Nacht. Das Büro, das Schlafzimmer und das Wohnzimmer grenzen an den Platz.

Mal angenommen, jeden Tag passiert folgendes, vor allem morgens zwischen 7 und 9, jeden Mittag zwischen 12 und 14 Uhr und jeden Abend zwischen 16 und 19 Uhr: auf dem Platz tummeln sich Hundebesitzer mit ihren Hunden, und diese Tiere kläffen, kläffen, kläffen. Es sind nicht ein oder zwei Hunde, sondern bis zu 15.

Der Platz hat eine Größe von ca. 250 x 350 Metern. Auf diesem Platz hallt es sehr.

Mal angenommen, man ist an sich nicht so sehr lärmempfindlich, und Kinderlärm macht einem zum Beispiel überhaupt nichts aus. Aber das Gebell stört einen beim Denken, Schlafen und einfach nur beim Leben.

Mal angenommen, man hat ein erstes Gespräch mit den Hundebesitzern einigermaßen höflich begonnen, wurde aber mit wüsten Beschimpfungen eingedeckt, man solle ins Altersheim ziehen, und die Kinder in der Gegend seien viel lauter.

Was kann man tun?

Man kontaktiert die Gemeinde (Ordnungsamt).

Hallo,

Man kontaktiert die Gemeinde (Ordnungsamt).

Was vermutlich sinn- und zwecklos sein wird. Solange sich nur eine Person am Gebelle stört, gibt es kaum eine Handlungsgrundlage, zumal es sich nur tagüber abspielt.

Gruss

Iru

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Wieviele Leute, die sich gestört fühlen müßten, wären denn eine Handlungsgrundlage? Ich denke, unser Recht funktioniert unabhängig von der Anzahl der Personen - ab wieviel Diebstählen wäre man ein Dieb, ab wievielen Betrogenen ein Betrüger, und wie oft müßte man vor den Ausfahrten von Feuerwachen parken, damit es eine Handlungsgrundlage gibt, um dagegen vorzugehen?

Hallo Iru,

ich habe selbst Hunde die auf der Straße nicht bellen.
Ist eine Sache der Erziehung - beginnt schon im Welpenalter.

Das Ordnungsamt ist da, um solche Beschwerden von Bürgern zu überprüfen und wenn sie zutreffen, Abhilfe zu schaffen.

In der Ursprungsfrage ist kein Hinweis wieviele Personen sich gestört fühlen.

Gruß Merger

In der Ursprungsfrage ist kein Hinweis wieviele Personen sich
gestört fühlen.

Spielt das eine Rolle?

In der Ursprungsfrage ist kein Hinweis wieviele Personen sich
gestört fühlen.

Spielt das eine Rolle?

Nein, habe ich das behauptet ?

Hallo,

solange das Bellen keine Lärmobergrenze überschreitet, kann man kaum etwas dagegen tun. Auch die „Bellzeiten“ sind immer noch am hellichten Tag. Aus dem Sachverhalt geht nur hervor, dass sich eine einzige Person gestört fühlt.

Diebstahl, Betrug usw. sind klare Straftaten, deren Tatbestand niedergeschrieben ist. Diffuses Hundegebell ist es nicht. Kleiner aber feiner Unterschied.

Aber der Fragesteller kann dies ja abkürzen und Klarheit bekommen, indem er selbst zur Ordnungsbehörde geht und dort um Abhilfe bittet.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine ordnungsbehördliche Verfügung (Polizeiverordnung), die verbietet, dort mit Hunden spazieren zu gehen. Dafür muss es aber öffentlicher Grund und Boden sein. Und hier stellt sich dann auch die Frage, ob man eher der Vielzahl von Hundehaltern oder einem Beschwerdeführer entgegen kommen soll.

Gruss

Iru

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solange das Bellen keine Lärmobergrenze überschreitet, kann
man kaum etwas dagegen tun.

Wie ist diese Obergrenze denn festgelegt und von wem? In „Dezi-Bell“? :smile:

Auch die „Bellzeiten“ sind immer
noch am hellichten Tag.

Im beschriebenen Beispiel allerdings auch samstags und an Feiertagen.

Aus dem Sachverhalt geht nur hervor,
dass sich eine einzige Person gestört fühlt.

Es ist ja nur ein Beispiel. Aber darin ist ein grün angelegter Platz mit 250x350 Metern beschrieben, um den herum Häuser stehen. Sagen wir mal, die wären jeweils dreigeschossig, dann wäre die Anzahl der Leute, die sich gestört fühlen würden, ganz erheblich. Wieviele Leute sich beschweren ist eine andere Frage, denn die meisten Menschen sind nun mal Duckmäuser und lassen sich alles mögliche bieten, fressen den Ärger in sich rein oder sinnen auf billige Rache. Man muß also davon ausgehen, daß die Anzahl derjenigen, die sich belästigt fühlen, weit höher ist als die Anzahl derjenigen, die etwas unternehmen.

Diebstahl, Betrug usw. sind klare Straftaten, deren Tatbestand
niedergeschrieben ist. Diffuses Hundegebell ist es nicht.
Kleiner aber feiner Unterschied.

Ja, zwischen Äpfeln und Birnen. Von einer Straftat war nie die Rede. So etwas dürfte im Bereich der Ordnungswidrigkeiten liegen. Paragrafen dazu fand ich, jedoch lassen die viel Interpretationsspielraum. Mich interessiert, wie und mit welcher konkreten Handhabe gegen Lärmverursacher erfolgreich vorgegangen wird.

Übrigens ist in meinem Beispiel nicht von diffusem Gebell die Rede, sondern von häufigem, lautem Gebell durch 1-15 Hunde.

Erweitern wir das Beispiel mal um zwei Punkte, die in solchen Fällen wohl keineswegs selten sind.

Mal angenommen:

  • die Hälfte der Hundehalter läßt ihre Tiere unangeleint los
  • ein Viertel der Hundehalter entfernt die Hinterlassenschaften der Tiere nicht

Aber der Fragesteller kann dies ja abkürzen und Klarheit
bekommen, indem er selbst zur Ordnungsbehörde geht und dort um
Abhilfe bittet.

Klar. Der Fragesteller könnte sich aber auch zur Vorbereitung eines solchen Gesprächs mit Polizei, Ordnungsamt, Lokalpolitikern und lokaler Presse genau erkundigen, um zielgerichtet vorzugehen.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine
ordnungsbehördliche Verfügung (Polizeiverordnung), die
verbietet, dort mit Hunden spazieren zu gehen. Dafür muss es
aber öffentlicher Grund und Boden sein.

In diesem Beispiel sollte das der Fall sein.

Und hier stellt sich
dann auch die Frage, ob man eher der Vielzahl von Hundehaltern
oder einem Beschwerdeführer entgegen kommen soll.

Gibt es denn ein Grundrecht darauf, öffentliche Grünanlagen als Hundeübungsplatz und Hundeklo zu verwenden?

Wenn ja, auf welches Grundrecht in der Verfassung müßte dieses Recht, dessen Existenz ich bezweifle, gegenüber den individuellen Rechten derjenigen, die sich belästigt fühlen, abgewogen werden? Daß Lärm krank macht ist wissenschaftlich erwiesen.

Hallo,

OLG Düsseldorf, 9 U 111/93

„Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen.“

Da es sich bei „deinen Hunden“ um mehrere Hunde von verschiedenen Haltern handelt, wirst du gegen den Lärm - nach diesem Urteil - kaum was machen können.
Wie gesagt, die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist das Verbot, die Wiese mit Hunden zu betreten (durch eine Polizeiverordnung, gegen die aber Widerspruch möglich wäre).

Gruss

Iru