Welche Hausgewerbetreibende sind rentenpflichtig?

hallo,

weiss jemand, ob jede selbständige tätigkeit, die von zu hause aus ausgeführt wird, automatisch als hausgewerbe zählt? muss wirklich jeder hausgewerbetreibende beiträge zur gesetzlichen rentenversicherung bezahlen oder gibt es ausnahmen? hausgewerbetreibende wären demnach auch telefonistinnen für flirtlines und leute, die büroarbeiten von daheim erledigen, oder? gibt es auch tätigkeiten, die von zuhause ausführbar sind, für die man nicht in die gesetzl. rentenkasse einzahlen muss, wenn ja, welche?

lg lena

Hallo,

nicht jeder, der einen Heimarbeitsplatz hat ist auch Heimarbeiter oder selbständiger Hausgewerbetreibender. Meist handelt es sich um reine Arbeitnehmertätigkeit.

Wer selbständiger Hausgewerbetreibender ist, bestimmt sich nach § 2 des Heimarbeitsgesetzes.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hag/gesamt.pdf

Danach ist selbständiger Hausgewerbetreibender, wer in eigener Wohnung im Auftrag von anderen Gewerbetreibenden Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt.

Damit dürften die meisten Tätigkeiten zu Hause keine Hausgewerbetätigkeit darstellen. Die erbrachten Dienstleistungen sind deshalb Arbeitnehmertätigkeiten oder selbständige Dienstleistungen als „normaler“ Gewerbetreibender.

Auch wenn keine RV-Versicherungspflicht als Hausgewerbetreibender danach eintritt, kann immer noch eine Versicherungspflicht eintreten, wenn im wesentlichen nur für einen Auftraggeber gearbeitet wird und keine eigenen Angestellten beschäftigt werden.

Gruß Woko