Und wie ist das mit der Fahrradversicherung.
Ist diese inklusive? Wie müssen Fahrräder abgesichert sein?
Vielen Dank!
Grüße
Und wie ist das mit der Fahrradversicherung.
Ist diese inklusive? Wie müssen Fahrräder abgesichert sein?
Vielen Dank!
Grüße
Hallo Caro,
tja… gut und günstig?
Also ich denke, dass hängt auch etwas davon ab, was du für einen Leistungsumfang wünschst.
Du kannst verschiedene Dinge standardmäßig miteingeschlossen haben, dafür zahlst du aber unter Umständen einen leicht höheren Beitrag gegenüber Versicherungen, die dies nicht miteingeschlossen haben.
Ansonsten dürften zu den besseren wahrscheinlich die WGV (wgv-online.de), der HDI (hdi.de) und die debeka (debeka.de) gehören. Das liegt aber auch daran, weil alle 3 Versicherer größtenteils Versicherer sind, die wenig bis gar keinen Außendienst haben, was wiederum Kosten spart.
Wenn du aber sogar irgendwie einen Lehrerberuf hast, dann kannst du auch die Lehrerbrandkasse (lbn.de) nehmen…
Vergleiche in jedem Fall aber auch die Leistungen … nicht nur den Preis.
Und sicherlich ist es sinnvoll, zu sparen… aber bitte sinnvoll sparen
…
also nicht einfach sagen, die billigste ist die beste und die muss es sein… könnte nach hinten los gehen.
Die Grunddeckung dürfte bei allen die gleiche sein, nur die eine oder andere hat manchmal ein paar Einschlüsse mehr drin.
z.B. Aquarium bis zu bestimmter Größe… oder Blitzüberspannung.
Und wie ist das mit der Fahrradversicherung.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten, wie ein Schadenfall reguliert werden würde.
Ist diese inklusive? Wie müssen Fahrräder abgesichert sein?
Jain. 
Stehen die Räder in deiner Wohnung oder in einem separaten Raum, zu dem nur du einen Schlüssel hast (z.B. Kellerraum etc.) und das Rad wird aus diesen Räumen entwendet, so benötigst du dafür keinen separaten Versicherungsschutz. Das Rad ist somit Bestandteil deiner Wohnung.
Fährst du des öfteren abends durch die Gegend (und unterliegst der Gefahr des Raubes-- also Wegnahme des Rades unter Gewalt), hast nur einen Gemeinschaftskeller für das Rad oder lässt es gerne mal vorm Supermarkt stehen, so benötigst du hierfür einen Extraeinschluss.
Dieser Einschluss richtet sich nach dem Wert des Rades in wird in Prozent zur Hausratversicherung versichert.
Bspw. hast du eine Versicherungssumme von 40.000 DM und hast ein Rad mit einem Wert von 1200 DM. Dann solltest du einen Einschluss für das Rad mit 3% vornehmen. Hast du noch etliche hochwertige Zusatzteile am Rad befestigt, die im Radpreis nicht mitenthalten sind, so rechne die mitein. Und bilde daraus dann den Prozentsatz.
Versicherbar sind meines Wissens nach nur ganze Prozentwerte.
liegst du also dazwischen, dann runde auf.
Also zumindest würde ich es so machen und es dir daher auch so empfehlen.
Bedenke auch, dass die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist. Falls du also der Meinung bist, dass du keinen Wert in deiner Wohnung stehen hast, der je qm einem Wert von 1200 DM enstpricht (z.B. 35qm Wfl. und Wert 42.000 DM) , dann überlege dir, wie teuer deine Sachen wären, wenn du sie gestern hättest neukaufen müssen.
Denke dabei auch an die Klamotten, Schmuck, Möbel und besonders Bücher … etc.
Wenn du dann errechnet hast, dass du bei 35 qm ca. bei 27.000 DM liegst, dann würde ich dir empfehlen, dass du den Wert auf 42.000 DM festschreibst.
Zum einen kann es dir nicht passieren, dass du unterversichert bist… und das geht eins zwei fix…
und zum anderen hast du deine Sachen nur überschlagen und ich wage zu behaupten, dass du dann doch irgendwas nicht beachtet hast… du also über diesem Wert liegen würdest…
Gut, jetzt kann wieder gesagt werden, dass das Abzocke ist…
aber bedenke, dass du, wenn du im Schadenfall 20.000 DM Schaden gehabt hättest und einen Versicherungswert von 40.000 Dm festgestellt wird du aber gleichzeitig nur 20.000 DM versichert hast… dann gibt es nur 10.000 DM Ersatzleistung…
Und ich denke, da sind die paar Mark für die Hausratversicherung im Jahr nicht unbedingt fehlinvestiert.
Achso… der Beitrag richtet sich nach deinem Versicherungswert und ich kann dir daher keine Spanne nennen…
Vielen Dank!
Dafür nicht… 
Wenn es etwas verworren klingt, so verzeih und frage lieber nochmal nach…
die anderen und ich werden dir keinen Kopf abreißen 
Grüße
Marco
Nicht alles ganz klar…
Vielen Dank für Deine Infos!!!
Diesen Part hier verstehe ich nicht ganz!
Wenn du dann errechnet hast, dass du bei 35 qm ca. bei 27.000
DM liegst, dann würde ich dir empfehlen, dass du den Wert auf
42.000 DM festschreibst.
aber bedenke, dass du, wenn du im Schadenfall 20.000 DM
Schaden gehabt hättest und einen Versicherungswert von 40.000
Dm festgestellt wird du aber gleichzeitig nur 20.000 DM
versichert hast… dann gibt es nur 10.000 DM
Ersatzleistung…
Wieso bekomme ich nicht 20.000, wenn ich 20.000 versichert habe???
Grüße
Dachte ich mir fast…
war auch etwas provokant geschrieben.
okay…
also das Prinzip der Versicherung besagt ja, dass man sein eigenes Risiko verringert. Richtig? Du zahlst an die Versicherung einen bestimmten Betrag, der das Risiko für dich minimiert auf eine beachtlich kleine größe und vor allem auf einen kalkulierbaren Betrag.
Okay…
Dies passiert über eine sogenannte Risikostreuung und -steuerung im Versicherungsunternehmen und der darauf beruhenden Prämienkalkulation.
Dieses Prinzip beruht aber auch darauf, dass alle in dier Risikoklasse das versichern, wenn sie es versichern, was wirklich da ist.
also nicht sagen:
Das Haus kostet zwar eigentlich 500.000 DM… aber die Prämie, die das ganze kostet, bringt mich ja noch um. Ich versichere nur 100.000 DM. Im Schadenfall möchte ich aber diese 100.000 DM haben.
Wenn jetzt der Kunde der Meinung ist, dass er alles bekommt, dann irrt er leider.
Hier kommt nämlich das Prinzip Unterversicherung zum Tragen.
Er hat der Versicherung und damit seiner Versichertengemeine ja gesagt, mein Haus hat nur einen Wert von 100.000 DM.
Dieses Risiko übernimmt die Versicherung nun ohne Probleme. Einen Wert von 500.000 DM hätte sie möglicherweise aber gar nicht angenommen oder nur unter Sicherheitsauflagen etc.
Die Versicherung ist also davon ausgegangen, dass das Haus nur einen Wert von 100.000 DM hat.
Wenn jetzt ein Schaden eintritt, dann ist es doch aber nur rechtens, wenn dann folgenderweise verfahren wird:
Ersatzleistung verhält sich zur versicherten Schadenshöhe,
wie Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Daraus ergibt sich also die Formel:
Schaden * Versicherungssumme
Ersatzleistung= ----------------------------
Versicherungswert
Das bedeutet, wenn du von deinem zweistöckigen Haus nur das Untergeschoss versichert hast, dann bekommst du auch nicht das Untergeschoss bezahlt ( wenn die Versicherungssumme dafür ausreichen würde), denn bei einem Brand, bei dem das ganze Haus verbrennt, hättest du ja auch nur max. das Untergeschoss ersetzt bekommen.
Und da du somit nur die Hälfte deines Hauses versichert hast, bekommst du also auch nur die Hälfte des Schadens.
Den letztendlich würde dadurch ja die Versichertengemeinschaft geschädigt werden. Insbesondere diejenigen, die eben den richtigen Wert angegeben haben und dafür auch zahlen.
Ich hoffe, dass ich das passend erklärt habe.
Wenn nicht… halt nochmal fragen 
so long
Marco
[…]
Wieso bekomme ich nicht 20.000, wenn ich 20.000 versichert
habe???
Weil Du nur anteilsmäßig versichert bist, bekommst Du auch nur den anteiligen Schaden bezahlt. Sprich: wenn Deine Versicherungssumme x% des Hausratwertes beträgt, und Du hast einen Schaden, zahlt die Versicherung auch nur x% des Schadens.
Gruß, Kubi
Danke, Danke!!!
Jetzt habe ich es verstanden.
Vielen Dank für Eure Mühe!!!
Grüße