Wir haben das Erbbaurecht vom Voreigentümer übernommen nebst aufstehender Immobilie. Die Stadt ist Erbbaurechtsausgeber. Auf dem Grundstück sind Altlasten.
Hallo,
ich nehme doch an, dass der ursprümgliche Erbbaurechtsbestellungsvertrag eingesehen wurde? Steht da nichts zu Altlasten?
ml.
Hallo,
Wir haben
Wie war das mit dem Vorschalttext? FAQ:1129
Hoffentlich wart Ihr beim Vertragsabschluss nicht genauso nachlässig.
das Erbbaurecht vom Voreigentümer übernommen nebst
aufstehender Immobilie.
Was bedeutet „übernommen“?
Was genau steht im (Kauf-)Vertrag, wenn es einen gibt?
Auf dem Grundstück sind Altlasten.
Wer hat wann die Altlast festgestellt? Steht dazu was im Kaufvertrag?
Gruß
Jörg Zabel