Morgen
Ich hab einen Autofürherschein deswegen hab ich mir vor kurtzen ein simson zugelegt aber die papiere fehlen.
Also wollt ich mir jetz beim KBA neue beantragen http://www.kba.de/cln_007/nn_125874/SiteGlobals/Form…
Nur ich wusst jetz nich genau was ich bei höchstgeschindigkeit eintagen soll weil man darf ja mit autoführerschein nur 45km fahren oder gibt es da sonderrgelungen bei simson?
Moin,
welche SIMSON hast Du denn?
Bei den „üblichen“ SIMSONs, z.B. Schwalbe KR51/1 oder KR51/2 oder S50 / S51 ist in den DDR-Originalpapieren 60km/h eingetragen - das gilt auch heute noch!
Bei nachgefertigten Papieren durch das KBA wird auch 60 km/h eingetragen, wenn das Moped vor 1990 in der DDR erstmalig zugelassen war - die können das anhand der Rahmennummer feststellen. Du kannst also ruhig 60 km/h eintragen!Mit dem „Autoführerschein“ darfst Du dann 60 km/h legal fahren - einer der guten Seiten im „Vereinigungsvertrag“!!
Grüße
Klaus
Moin Moin!
Um deine Frage eindeutig zu klären muss ich natürlich wissen welchen Typ Simson du fährst. Wenn du ein Mofa (z.B. SL1) fährst, dann darfst du damit sicherlich nicht schneller als 25km/h fahren, auch wenn du einen Führerschein der Klasse B (Auto) hast.
Ich gehe aber davon aus, dass du eine Schwalbe (KR51/xx), eine S50, S51, einen Star oder ein ähnliches Fabrikat hast. Diese darfst du hundertprozentig mit 60km/h völlig legal fahren. Das dürftest du übrigens auch schon mit dem Führerschein der Klasse M (Roller).
Das Formular ist das richtige. Ich schreibe allerdings immer eine email. Und zwar an [email protected] mit folgendem Inhalt:
-Typ
-Fahrgestellnummer
-Baujahr
-Deine Adresse + Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
Innerhalb von 3-4 Tagen bekommst du dann Post per Nachnahme. (Kostet glaube ich etwas über 20€ soweit ich das noch richtig im Gedächtnis habe)
Hoffentlich konnte ich helfen.
Trage 60 km/h ein, also die Geschwindigkeit, die laut den originalpapieren angegeben war.
Dass du mit der Schose immer noch mit 60 rumrödeln darfst beruht darauf, dass nach der Wende der Einigungsvertrag geschlossen wurde. Darin wurde festgelegt, dass die in der DDR zugelassenen Moppeds auch weiterhin mit den damals gültigen Voraussetzungen bis auf unbestimmte Zeit auf den gesamtdeutschen Straßen zulässig sind.
Nur im Ausland könntest du also damit Schwierigkeiten bekommen.
Ich hatte auch mal sonen Zettel vom KBA, in dem das genauer erklärt wurde, den finde ich aber gerade nicht^^
mfG
Beim KBA musst du die richtige Höchstgeschwindigkeit eintragen, die ist nunmal werksseitig 50.
Allerdings gibt es keine Probleme deswegen, habe selbst meinen Rollerschein gemacht als die 45 km/h Beschränkung frisch verabschiedet worden ist. Mein Führerschein fürs Auto ist noch jünger aber bei keiner Polizeikontrolle gab es bisher Ärger. Ich vermute mal, dass das wirklich mit dem i"-Status zusammenhängt. Neue Roller müssen ja gedrosselt sein.
Kurz: trag die offizielle bauseitig bedingte Höchstgeschwindigkeit ein welche 50 ist.
Übrigens scheinen auch die Fahrer der Simson Schwalbe, welche offiziell 60 km/h fährt, keine Probleme mit dieser Regelung zu haben.
Also da müsstst du wissen welches baujahr deine Simson
Wenn später als 1992 zugelassen würde dan 50 km/h wenn davor 60 km/h
die Führersceinklasse ist da nicht ausschlaggebent
Hoffe konnte dir helfen
MFG
Hallo. Die Simson darf 60 kmh fahren.Also 60 eintragen.
Auch Moin,
also Joni,die Schwalben sind generell bis 60 km/h zugelassen.Grüße Hans
ich hab eine s 51 bj.89
Moin,
na denn - viel Spaß mit 60 km/h!
Klaus
Hallo JoniJonsen,
je nach Baujahr, beziehungsweise Datum der erstmaligen Inbetriebnahme, kannst du 60 oder 50 Kmh eintragen.
Wenn deine Simme vor Anfang 1992 zum ersten Mal gelaufen ist, 60. Wenn dananch, 50 (Die Simson-Mopeds, die nach der Übergangszeit ab 1992 gebaut wurden, waren entsprechend gedrosselt. Als die Gesetzesänderung mit der Drosselung auf 45 kmh kam, war Simson imho schon pleite.
Also, um es kurz zu machen: Wenn dein Moto ganz grob der Vorwendezeit entstammt, dann auf jeden Fall 60!
Es gibt immer wieder Unklarheit, ob man sie dann auch mit später erworbenen Führerschein fahren darf (von wegen 45 Kmh bei Klasse M). Aber: Die Simson sind (mit ganz wenigen Ausnahmen) alle Kleinkrafträder im Sinne des Gesetzes.
Ausnahme wäre meines Wissens nur der Simson Sperber, der zwar 50Kubik hatte, aber ab Werk Werk deutlich schneller unterwegs war.
Grüße,
Maximwunderland
Hallo,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass du dir ein älteres Simson Model gekauft hast und keins das nach dem 3.10.1990 gebaut wurde. Also alle in der DDR gefertigten haben das Sonderrecht 60km/h zu fahren, das wurde damals in der DDR so beschlossen um einen besseren Verkehrsfluss zu gewährleisten, was ich mir auch für heutige Zeiten eigentlich nur wünschen kann. Ich habe auch den normalen Autoführerschein und fahre mit meiner Schwalbe 60km/h, wenns nicht gerade bergauf geht
Gruß Marius
hallo,
ja bei simson gibt es eine sonderregelung. wenn deine 50ccm simson vor 1992 zugelassen wurde, dann darfst du 60km/h mit der fahren, auch wenn du nur einen autoführerschein hast.
mopeds die von 1992 bis 2002 zugelassen wurden, dürfen max. 50km/h fahren und alles was ab 2002 zugelassen wurde nur 45km/h.
mfg martin
es gibt eine sinderregelung die besagt das Mopeds der baureie Simson (bis 50ccm) 60 km/h schnell fahren dürfen also auf dem zettel 60 Km/h eintragen