Vielen Dank fuer die Frage. Ich moechte vorausschicken, dass ich mich in erster Linie um Bueroarbeitsplaetze kuemmere.
Grundsaetzlich gelten - gem. den Vorgaben der Europaeischen Kommision, welche von allen EU-Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt wurden - fuer ALLE Arbeitsplaetze:
- Unfallverhuetungsvorschriften
- Arbeitsstaettenrichtlinien
- BildschirmArbeitVerordnung
Das was frueher also einzelne Empfehlungen und Richtschnuere waren, sind also nun schon seit einigen Jahren nationale Gesetze! Ausnahmen - wie frueher bei der Polizei, Militaer oder sonstigen Sonderkraeften - gibt es nicht mehr!
Informationen hierzu koennen eingeholt werden, bei der
zustaendigen
- Berufsgenosschenschaft
- Gewerbeaufsichtsamt (Landesamt fuer Arbeitsschutz)
- bei einigen Krankenkassen (evtl. gegen Honorar)
- bei techn. Ueberwachungsvereinen (evtl. gegen Honorar)
Verantwortlich fuer die Einhaltung der Gesetze ist der Arbeitgeber/Auftraggeber. Aber auch der Angestellte darf sich wissentlich nicht selbst schaedigen.
Bei dem von Ihnen angesprochenen HSSE Richtlinien handelt es sich - meines Wissens - lediglich um eine freiwillige Zertifizierung (Audit).
Hilfestellungen hierzu bieten viele etablierte „Marken“-Tankstellen. Da es sich bei Ihnen um eine freie Tankstelle handelt, waere es ratsam sich an den Bundesverband freier Tankstellen oder an Ihren zukuenftigen Treibstofflieferanten zu wenden.
Viel Erfolg, herzlichst, Ihr
Dieter Sitarz