Welche HSSE Richtlinien brauche ich an einer freien Tankstelle

Welche HSSE Richtlinien brauche ich an einer freien Tankstelle?

Zur Neueröffnung einer freien Tankstelle würden wir gerne unster Team besser schulen und unseren Kunden besseren Schutz zusichern. Wer kann uns da mit den gesetzlichen Richtlinien weiterhelfen.
Wir haben versucht einiges zusammenzustellen und auch im Internet geforscht, sind uns aber sicher, dass wir die Hälfte vergessen haben.

Vielen lieben Dank schon mal.

Tut mir leid, aber bei HSSE Richtlinien kenne ich mich auch nicht aus!

Vielen Dank fuer die Frage. Ich moechte vorausschicken, dass ich mich in erster Linie um Bueroarbeitsplaetze kuemmere.

Grundsaetzlich gelten - gem. den Vorgaben der Europaeischen Kommision, welche von allen EU-Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt wurden - fuer ALLE Arbeitsplaetze:

  • Unfallverhuetungsvorschriften
  • Arbeitsstaettenrichtlinien
  • BildschirmArbeitVerordnung

Das was frueher also einzelne Empfehlungen und Richtschnuere waren, sind also nun schon seit einigen Jahren nationale Gesetze! Ausnahmen - wie frueher bei der Polizei, Militaer oder sonstigen Sonderkraeften - gibt es nicht mehr!

Informationen hierzu koennen eingeholt werden, bei der
zustaendigen

  • Berufsgenosschenschaft
  • Gewerbeaufsichtsamt (Landesamt fuer Arbeitsschutz)
  • bei einigen Krankenkassen (evtl. gegen Honorar)
  • bei techn. Ueberwachungsvereinen (evtl. gegen Honorar)

Verantwortlich fuer die Einhaltung der Gesetze ist der Arbeitgeber/Auftraggeber. Aber auch der Angestellte darf sich wissentlich nicht selbst schaedigen.

Bei dem von Ihnen angesprochenen HSSE Richtlinien handelt es sich - meines Wissens - lediglich um eine freiwillige Zertifizierung (Audit).

Hilfestellungen hierzu bieten viele etablierte „Marken“-Tankstellen. Da es sich bei Ihnen um eine freie Tankstelle handelt, waere es ratsam sich an den Bundesverband freier Tankstellen oder an Ihren zukuenftigen Treibstofflieferanten zu wenden.

Viel Erfolg, herzlichst, Ihr

Dieter Sitarz

Hallo

Hier kann ich leider keine Auskunft zu geben.
Aber wenn noch andere Fragen da sind, kann man mich jederzeit kontaktieren. Wenn ich helfen kann immer wider gerne.

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Hallo, leider bin ich in Sachen Tankstellenrichtlinien nicht so sehr bewandert. Ich würde mich mit der Frage an ihre zuständige Berufsgenossenschaft wenden. Die haben einen „Technischen Aufsichtsdienst“. Die technischen Aufsichtsbeamten sind in der Regel sehr hilfsbereit. Vor allem wenn man sich an dei BG wendet bevor sie sich zu einer Begehung selbst anmelden. Gleichzeitig hat der Mineralölwirtschaftsverband gute Hifestellung. Z.B.: www.mwv.de/cms/upload/pdf/tankstellen/…/02_LA.pdf - Kopiern Sie diese Adresse in ihre Kopfzeile. Der Verband hat sicher noch weitere gute Infos. Wenn Sie aus ihrer Tankstelle etwas ganz besonderes machen wollen, dann machen Sie doch eine interne Umweltauditierung. Die Zertifizierung durch den TÜV ist leider meist nicht billig. Deshalb rate ich zunächst einmal durch Literatur und Infos aus dem Internet eine eigene Unternehmensphilosophie zu etwickeln. Die Mineralölkonzerne haben mit ziemlich grossen Aufwand solche Dinge entwickelt. Für eine Tankstelle wäre es natürlich eine Stufe zu gross. Aber aus den Unterlagen lassen sich natürlich eigene Projekte entwickeln. http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/zh/z292/anh4.htm . Ich hoffe ich konnte ein paar Anregungen liefern. Die Ergebnisse einer solchen Selbstkontrolle lassen sich übrigens gut werbetechnisch vermarkten.

Mit freundlichem Glück Auf
Heinz Berning aus Duisburg

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Hallo, fangen Sie mit der Betriebsstätten Verordnung und GefStV Gefahrstofferverordnung an. Ansonsten kann ich nicht viel helfen. Mehr information erhalten Sie bestimmt vom Gewerbeaufsichtsamt.

mfg

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Hi

Interessante Frage…
Nicht so einfach in diesem Forum zu beantworten.

Bitte schicke eine Email mit deinem Namen und deiner Telefonnummer an: demuell@gmx.de

Gruß

DM

Ich kann leider in diesem Fall nicht weiterhelfen. Danke für die Anfrage. Nur soviel: verbindlich helfen können hier (meist kommerzielle) Ingenieurbüros.
mfg
Torben

Hallo

für die Beantwortung der Frage benötigen sie zumindest erstmal eine Gefährdungsbeurteilung aus der hervorgeht welche Gefährdungen überhaupt möglich sind.
Diese Gefährdungsbeurteilung müssen Sie als Unternehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz §5 durchführen.
Erst dann, wenn die möglichen Gefährdungen bekannt sind kann man nach den Gesetzen und Verordnungen schauen welche Forderung erfüllt sein muss um den Idealzustand anzustreben bzw. zu erreichen.

Gruß Blackoldi

Leider ist bisher noch nie etwas gemacht worden. Die Gefährdungsbeurteilung ist mir bekannt und wird auch innerhalb der nächsten Tage gemacht. Bin allerdings noch auf der Suche nach einer Vorlage die ich dazu benutzen kann, um überhaupt einmal einen kleinen Überblick zu bekommen.
Alleine bei meiner ersten Begehung sind mir schon sehr viele Sachen aufgefallen. Bin mir allerdings sicher, dass ich dabei aus Unwissenheit einigen übersehen habe.
Gibts solche Vorlagen irgendwo kostenfrei und unverbindlich?

Vielen Dank für alle die mir so lieb helfen.

Hallo,
die Form der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben, ich empfehle aber als Muster die Vorlage vom Amt für Arbeitsschutz in NRW, über folgenden Link ist die Informationsbroschüre als pdf erhältlich:

http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerense…

weitere Informationen giebt es z.B. auf der Seite:

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/index.php

Gruß Blackoldi

Hallo,
nun, ich bin kein Experte für Tankstellen, jedoch einige Hinweis die vielleicht hilfreich sind:

  • ich gehe davon aus, dass bereits eine Genehmigung für das Errichten und Betreiben einer Tankstelle vorliegt? Wenn nicht, dann mit den örtlich zuständigen Behörden in Verbindung setzen (Genehmigungsbehörde). Das ist meistens das Ordnungsamt, wenn nicht können die weiterhelfen. Tankstellen werden normalerweise nach dem Wasserrecht des jeweiligen Bundeslandes genehmigt.
  • im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden dann alle zu beachten Vorschriften besprochen, ausserdem werden der Genehmigung normalerweise noch spezielle Auflagen hinzugefügt, die dann natürlich auch einzuhalten sind - als falls die Genehmigung schon vorliegt, mal in die Auflagen schauen
  • normalerweise sind die Behörden sehr kooperativ, wenn man als Unternehmen signalisiert, dass man selbst kooperativ ist
  • nun zur Arbeitssicherheit: die Gewerbeaufsicht hilft weiter, wenn es um das Thema Explosionsschutz (und auch ansonsten Sicherheit) geht, da ich nicht weiss, wie weit das Vorhaben fortgeschritten ist… - es muss auf jeden Fall eine Bewertung des Explosionsrisikos der Tankstelle nach der Errichtung durchgeführt werden - Experten beauftragen (z.B. TÜV, DEKRA); aus dieser Bewertung können dann die erforderlichen Schutzmassnahmen abgeleitet werden, falls noch nicht vollständig während der Planung und Errichtung geschehen
  • weitere Quelle ist die Berufsgenossenschaft. Die Mitarbeiter müssen ja bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden (welche BG zuständig ist, kann bei der Gewerbeaufsicht erfahren). Die BG kann dann auch bzgl. detaillierter Vorschriften weiterhelfen. Oft bieten die BGs auch spezielle Schulungen an. Hier auf jeden Fall mal Kontakt mit dem zuständigen Aufsichtsbeamten aufnehmen.

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Grüsse
RM

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Guten Tag,
Ihre Anfrage ist ohne Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort seriös nicht beantwortbar.
Kostenlosen Rat erhalten Sie bei den zuständigen Aufsichtsbehörden (Berufsgenossenschaft und Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht). Nachteil: Hierdurch können Ihnen sofort wirksame Auflagen erwachsen, die sie zeitnah umzusetzen haben. Vorteil: Sie bekommen in der Regel kompetenten Rat und können im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nachkommen wollten.
Kostenpflichtigen Rat können Sie bei den zahlreichen Arbeitsschutzbüros einholen. Bei abhängig Beschäftigten, auch Minijobber, sind Sie sowieso gesetzlich verpflichtet, sich sicherheitstechnisch betreuen zu lassen, bzw. das entsprechende Fachwissen bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft zu erwerben.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verspreche, mit der Antwort nicht mehr so lange zu warten, wie dieses mal :wink:

Einen sonnigen Tag wünscht
freelancer

SO VIEL ZEIT IST VERGANGEN!

und so viel arbeit hab ich geschafft. mit all euren tips und ratschlägen hat alles wunderbar geklappt. vielen herzlichen dank.

!!!DANKE AN ALLE!!!

Gruß Eulenmutti