unser Wautzel soll im Auto seine eigene Kennelbox bekommen, gross genug dass er sich wohlfühlt, aber klein genug dass sie im Un-fall Schutz bietet, er also nicht haltlos drin rumgeschleudert wird. Gibts Vorschriften oder sonst was dazu? Je nach Schulterhöhe/Grösse/Gewicht?
aber klein genug dass sie
im Un-fall Schutz bietet,
es gibt für Tiere im Auto keinen Unfallschutz (die auf dem Markt angebotenen Rückhaltesystem sind samt und sonder Unsinn. Im Falle eines massiven Auffahrunfalls ist mit dem Exitus des mitgeführten Haustieres zu rechnen (darin gibt es nichts zu deuten - ich war Unfallermittler).
Ein gesetzliches Regelwerk diesbezüglich gibt es weltweit, meinem bescheidenen Kenntnisstand nach, nicht.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Antwort befriedigend ist, hoffe aber, dass sie zumindest leicht hilfreich war.
Ladungssicherung!
Hi,
weiter unten habe ich ähnlich gepostet - es gibt sehr wohl gesetzliche Vorschriften -> Ladungssicherung da ein Haustier immer noch eine „Sache“ ist. Scroll mal nach unten und schau nach, im lezten ADAC-Heft war auch ein Bericht dazu (Link seht ebenfalls in dem Posting).
Gruss,
Julia
2.1. Unterbringung der Hunde
a) Größe der Transportbox:
Der Hund muß stehen, ausgestreckt liegen und sich drehen können. (siehe Anforderungen nach Mush with P.R.I.D.E.)
Die Boxen müssen so konstruiert sei, daß sie von vier Seiten umschlossen sind, die Hunde sich frei bewegen und ohne Schwierigkeiten herausgenommen werden können.
b) Material:
Außen: wasserdicht (z.B. Siebdruckplatten, Aluminium, Kunststoff)
Innen: feuchtigkeitsregulierend, gegen Kondenzwasserbildung (z.B. rohes Sperrholz, Echtholz können Feuchtigkeit aufnehmen und abgeben)
Unterlage:
Doppelter Boden mit Sperrholz: federt, isoliert, griffig, Nässe läuft ab (darunter Zeitungspapier o.ä.), geringe Ammoniakbelastung.
trockenes Stroh
c) Konstruktion:
auch innen Trennwände als Sichtschutz, nicht nur Gitter (Rückzugsmöglichkeit verhindert Streß, besseres Ausruhen möglich)
Priorität haben Wetter- und Sichtschutz, nicht Wärmedämmung! Dem Husky ist es schneller zu warm als zu kalt, also öfter mal Temperaturkontrolle mit Thermometer in der Boxdurchführen.
Verletzungen durch Hängenbleiben in Ösen, Schlitzen, an herausstehenden Teilen o.ä. ausschließen.
Schutz vor Abgasen, Straßensalz, Regen und Schnee schaffen.
d) Belüftung:
Eine ausreichende Luftzufuhr muß am stehenden und fahrenden Fahrzeug (auch bei geschlossenen Klappen) gewährleistet sein
Für die Luftzirkulation sind Öffnungen von 100 qcm Zuluft und 100 qcm für Abluft erforderlich. Belüftungslöcher müssen ausreichend groß sein, damit sie nicht zueisen.
Zuluft: oberhalb des liegenden Hundes, damit er nicht im Zug liegt.
Abluft: unter der Decke, damit verbrauchte Luft gut abzieht.
e) Belegung der Boxen:
Vorzuziehen ist eine Einzelbelegung.
Bei Doppelbelegung müssen die „Mush with P.R.I.D.E.“-Anforderungen (stehen, liegen, sich drehen können) erfüllt sein, ohne, daß sich die Hunde gegenseitig behindern.
die Belegung einer Transportbox mit drei oder mehr ausgewachsenen Hunden ist unzulässig.