Hallo Pamar,
es kann sein, dass dein Arbeitgeber sich nur Gewissheit über deine zukünftige Verwendbarkeit im Betrieb verschaffen will oder eine personenbedingte Kündigung wegen lang anhaltender Erkrankung vorhat. Habt ihr eigentlich keinen Betriebsrat, den du fragen kannst?
Es geht darum, dass dein AG deinen Arbeitsplatz für dich freihält, auch wenn er ihn vorübergehend mit einer Ersatzperson besetzt hat und du nicht mehr auf der Lohn-/Gehaltsliste stehst. Für eine langfristige Personalplanung will der AG jetzt wissen, wie es mit dir weitergeht, denn wenn es eine qualifizierte Stelle ist, die du besetzt, ist es immer sehr schwer auch qualifizierte AN zu bekommen, wenn die nur immer für befristet eingestellt werden können.
Die Diagnose geht den AG nichts an, aber er kann ein Attest einfordern, in dem dein Arzt eine Prognose abgibt, ob du „künftig in der Lage sein wirst, die von dir geschuldete Arbeitsleistung in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu erbringen“.
Zuerst einmal muss dein AG aber klipp und klar und für dich verständlich erklären, warum er ein solches Attest von dir verlangt. Nur zu sagen „ich will das haben“ reicht nicht aus. Vermutlich erwartet dein AG im Attest eine sog. negative gesundheitliche Zukunftsprognose, das ist eine weitere Stufe zur Einleitung der Kündigung.
Dein AG könnte so etwas planen, wenn er dir gleich seinen Rechtsanwalt auf den Hals schickt. Im Normalfall wird so etwas von der Personalabteilung auf dem kleinen Dienstweg geregelt. Wenn dir vorgeworfen wird , zu lange krank zu sein, solltest du vorsichtig mit Erklärungen sein, du bist schließlich kein Mediziner. Du bist aber in einer Mitwirkungspflicht, der du nachkommst, wenn du deine dich behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindest. Die Arztwahl liegt selbstverständlich bei dir.
Spätestens jetzt ist es höchste Zeit, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, denn es kommt auf den Einzelfall an und du gehörst dann in die Hand eines Profis. Also Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht machen (ein erstes Gespräch kostet meist um 180-250 €, wenn du keine Arbeitsrechtschutz-Versicherung hast), ich vermute mal, dass du nicht in einer Gewerkschaft bist. Dieses Geld investierst du in die Sicherung deiner Zukunft, also legst du es nutzbringend an. Allein wirst du dich nicht lange gegen den Anwalt deines AG behaupten können, für den ist das eine Routinemaßnahme.
Gruß Fredo