Welche Informationen an AG während Krankengeld

Hallo,

seit Juni 2012 beziehe ich Krankengeld nach einer Schulter- und Handoperation, nun steht mir eine weitere Schulter-OP bevor.
Mein Arbeitgeber verlangt über seinen Anwalt daß ich meine Ärzte benenne und diese dem Anwalt gegenüber von der Schweigepflicht entbinde.
Das habe ich schriftlich unter Hinweis auf eine nicht benannte weitere nötige OP am 25.2. abelehnt und übersende als Nachweis über meine weitere AU die Auszahlungsscheine der KV mit geschwärzter Diagnose per Fax mit Sendebericht an den Rechtsanwalt, was ich laut KV nicht muss.
Wie soll ich mich dem Arbeitgeber-Rechtsanwalt gegenüber weiterhin verhalten?

D. ist ein bischen diffizil.
Ich empfehle Ihnen, d. Gespräch md KK zu suchen u./o. einen FA Arb.recht zu konsultieren.
D. ganze mögl. zügig.

Hallo,

da Ihr Arbeitgeber bereits einen Anwalt ins Spiel gebracht hat, würde ich Ihnen dringend raten, dieses acuh zu tun.

Hallö,
leider kann mein Mann Ihnen nicht antworten, da er selbst im Krankenhaus liegt.
Gruß
Ingrid Kühn

Danke, das habe ich auch vor, aber meine relativ neue Rechtsschutz greift erst nach 1.3.13,
deshalb hoffe ich daß eine evt. Kündigung erst danach folgt.

Hallo,

da Ihr Arbeitgeber bereits einen Anwalt ins Spiel gebracht
hat, würde ich Ihnen dringend raten, dieses acuh zu tun.

Danke, gute Besserung für Ihren Mann!

Mit der Krankenkasse habe ich schon gesprochen, die wissen nichts über diese Mitteilungspflicht laut Entgeldfortzahlungsgesetz und ich habe vor mich an einen
Arbeitsrechtler zu wenden, aber meine relativ neue Rechtsschutz greift erst nach 1.3.13,

D. ist ein bischen diffizil.
Ich empfehle Ihnen, d. Gespräch md KK zu suchen u./o. einen FA
Arb.recht zu konsultieren.
D. ganze mögl. zügig.

Sie haben sich vollkommen richtig verhalten.

Ich würde gar nichts mehr machen. Andernfalls, wenn noch was kommt, selbst einen Anwalt nehmen, um die Fronten zu klären.

LG aus Stuttgart und alles Gute!

Hi,

ich würde die einfach ignorieren. Du bist nicht verpflichtet Angaben oder Auskünfte zu geben bzw. zumachen. Sollte dein AG dir nicht trauen, kann er ja verlangen, daß du zum Vertrauensarzt gehst. Da bist du dann verpflichtet hin zugehn, allerdings darf auch der, deinem AG gegenüber keine Auskünfte erteilen.

Greetz
Nordi

Hier unbedigt abklären, ob d. RS-Vers. auch f. den Bereich Arb.recht gilt.
Wenn ja, ruhig jetzt schon einen Termin machen.
Ich empfehle einen FA Arb.recht, d. sowohl AG als auch AN vertritt.
Entsprechende Adr. bekommen Sie beim örtl. Anwaltverein o. zB im Branchenbuch unter d. entsprechenden Rubrik.

Vielleicht spricht d. Anwalt ja schon v. 01.03.13. m. Ihnen u. kann erste Tips geben.

Hier die Hinweise was der Arbeitgeber kann und darf:
•Hat der Arbeitgeber Zweifel an derArbeitsunfähigkeit, ist er berechtigt, über die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen. Die Zweifel müssen begründet sein
• Der Aufforderung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, sich einem beauftragten Arzt vorzustellen, müssen Sie nachkommen. Sie können sonst abgemahnt werden
• Eine langwierige Krankheit kann als Grund für eine personenbedingte Kündigung herangezogen werden. Ein Arzt muss in diesem Fall aber eine deutlich negative Prognose bezüglich Ihres zukünftigen Gesundheitszu-stands aussprechen. Werden die betrieblichen Abläufe durch Ihr Fehlen deutlich beeinträchtigt, kann eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen

Und nun zu Ihren Rechten:

• Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Diagnose bei der Krankheitsmeldung anzugeben. Ausnahmen bestehen bei ansteckenden Krankheiten und Krankheiten, die durch Verschulden eines Dritten Ansprüche rechtfertigen
• Während Ihrer Krankheit können Sie außer Haus gehen und Sie müssen nicht ständig erreichbar sein

Hier nun die gesetzliche Grundlage was Sie gegenüber ihrem Arbeitgeber müssen:

AUS DEM ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähig-keit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Kranken-kasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Auf ihrem Krankenschein stehen ja die Ärzte drauf. Die brauchen Sie also nicht extra benennen und es gibt keine gesetzliche Grundlage Sie zu einer Entbindung der Schweigepflicht zu bewegen. (Datenschutz). Ignorieren Sie solche Schreiben. Man will Si nur einschüchtern. Sie können auch antworten, in dem Sie sich auf das Datenschutgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz Paragraph 5 berufen, wo solche Informationen gesetzlich nicht erforderlich sind.
Wenn der Arbeitgeber eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes unbedingt möchte, dann kann er das auch, wie von mir am Anfang dargestellt, über die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.

Hallo Pamar,
ich würde mich umgehend an den Betriebsrat wenden (sofern hoffentlich vorhanden) oder an die Gewerkschaft (sofern hoffentlich Mitglied). Der AG hat erstmal kein Recht, die Diagnose zu bekommen. Und solande Du vom Arzt bescheinigt bekommst, dass Du weiter krank bist, reicht das voresrt aus.
Schöne Grüße
phantomin

Hallo, bis jetzt hast du dich meiner Meining nach genau richtig verhalten! Weiter so! Keine Entbindung von der Schweigepflicht, weiterhin AU nachweisen! Und sonst nix! Der AG kann von der KK fordern, sich zum arbeitsmedizinischen Dienst zu schicken. Das werden die (oder haben es schon) ablehnen. Er kann sich natürlich kündigen, aber nach meiner Einschätzung hat er das sowieso vor. Also ruhig bleiben. Hast du eine Rechtschutzversicherung oder bist du Gewerkschaftsmitglied? Schwerbehinderung beantragen!!! Alles Gute für deine neue OP!!! Gruß Brigitte
Hallo,

seit Juni 2012 beziehe ich Krankengeld nach einer Schulter-
und Handoperation, nun steht mir eine weitere Schulter-OP
bevor.
Mein Arbeitgeber verlangt über seinen Anwalt daß ich meine
Ärzte benenne und diese dem Anwalt gegenüber von der
Schweigepflicht entbinde.
Das habe ich schriftlich unter Hinweis auf eine nicht benannte
weitere nötige OP am 25.2. abelehnt und übersende als Nachweis
über meine weitere AU die Auszahlungsscheine der KV mit
geschwärzter Diagnose per Fax mit Sendebericht an den
Rechtsanwalt, was ich laut KV nicht muss.
Wie soll ich mich dem Arbeitgeber-Rechtsanwalt gegenüber
weiterhin verhalten?

Hallo,

also ich bin entsetzt. Kein Arbeitgeber hat das Recht so etwas zu verlangen. Die Diagnose geht ihn überhaupt nichts an. Sie sollten dem Arbeitgeber (oder dessen Vertreter) solche Infos auf gar keinen Fall mitteilen. Er hat kein Anrecht darauf. Der AG muss zahlen - für 6 Wochen - danach springt die KK ein. Wenn diese dann so etwas verlangt, dann ist es ok…aber nicht der AG.

Viele Grüße.

Hi,
ich bin mir über die Rechtslage nicht 100 % sicher und rate dir auf jeden Fall, dir einen Anwalt zu suchen, der dich vertritt.
Genrell bist du als Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem AG gebenüber zu sagen, weshalb du krank geschrieben bist. Hat der AG Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Krankschreibung, kann er über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse ein entsprechendes Gutachten verlangen. Aber meines Wissens wird ihm auch in diesem Fall nur mitgeteilt, ob du arbeitsunfähig bist oder nicht. Ich persönlich würde niemals meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, weil der AG das möchte.
Aber wie gesagt, das ist ne heiße Kiste, denn es gibt auch einen Passus, nachdem man den Anspruch auf Krankengeld verlieren kann, wenn man die Mitwirkungspflicht verletzt. Aber zahlt das Krankengeld nicht ohnehin die Krankenkasse? Dann hat doch der AG da gar nichts anzuzweifeln.
Hole dir unbedingt Rat, beim Sozialversicherungsträger, Beratungsstellen, Anwalt oder deinem Arzt.
Gruß
Ally

Hallo Pamar,

es kann sein, dass dein Arbeitgeber sich nur Gewissheit über deine zukünftige Verwendbarkeit im Betrieb verschaffen will oder eine personenbedingte Kündigung wegen lang anhaltender Erkrankung vorhat. Habt ihr eigentlich keinen Betriebsrat, den du fragen kannst?

Es geht darum, dass dein AG deinen Arbeitsplatz für dich freihält, auch wenn er ihn vorübergehend mit einer Ersatzperson besetzt hat und du nicht mehr auf der Lohn-/Gehaltsliste stehst. Für eine langfristige Personalplanung will der AG jetzt wissen, wie es mit dir weitergeht, denn wenn es eine qualifizierte Stelle ist, die du besetzt, ist es immer sehr schwer auch qualifizierte AN zu bekommen, wenn die nur immer für befristet eingestellt werden können.

Die Diagnose geht den AG nichts an, aber er kann ein Attest einfordern, in dem dein Arzt eine Prognose abgibt, ob du „künftig in der Lage sein wirst, die von dir geschuldete Arbeitsleistung in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu erbringen“.

Zuerst einmal muss dein AG aber klipp und klar und für dich verständlich erklären, warum er ein solches Attest von dir verlangt. Nur zu sagen „ich will das haben“ reicht nicht aus. Vermutlich erwartet dein AG im Attest eine sog. negative gesundheitliche Zukunftsprognose, das ist eine weitere Stufe zur Einleitung der Kündigung.

Dein AG könnte so etwas planen, wenn er dir gleich seinen Rechtsanwalt auf den Hals schickt. Im Normalfall wird so etwas von der Personalabteilung auf dem kleinen Dienstweg geregelt. Wenn dir vorgeworfen wird , zu lange krank zu sein, solltest du vorsichtig mit Erklärungen sein, du bist schließlich kein Mediziner. Du bist aber in einer Mitwirkungspflicht, der du nachkommst, wenn du deine dich behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindest. Die Arztwahl liegt selbstverständlich bei dir.

Spätestens jetzt ist es höchste Zeit, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, denn es kommt auf den Einzelfall an und du gehörst dann in die Hand eines Profis. Also Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht machen (ein erstes Gespräch kostet meist um 180-250 €, wenn du keine Arbeitsrechtschutz-Versicherung hast), ich vermute mal, dass du nicht in einer Gewerkschaft bist. Dieses Geld investierst du in die Sicherung deiner Zukunft, also legst du es nutzbringend an. Allein wirst du dich nicht lange gegen den Anwalt deines AG behaupten können, für den ist das eine Routinemaßnahme.

Gruß Fredo

Hallo,
das was der Anwalt Ihres Arbeitgebers zu betreiben scheint ist die Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung. Arbeitsrechtlich professionell wäre Ihr Arbeitgeber zunächst verpflichtet ein sog. „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ zu betreiben, § 84 SGB IX". Erst wenn dies ergebnislos bleibt, wäre daran zu denken, in einem Personalgespräch mit Ihnen zu erörtern, inwieweit Sie Chancen sehen, alsbald wieder arbeitsfähig zu werden. Allein zu diesen Zweck wäre es dann möglich, dass Ihr Arbeitgeber Sie für den Fall, dass Sie das nicht abschätzen können, auffordert, die Sie behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Ich empfehle Ihnen dringend, gleichfalls Rechtsrat einzuholen, weil die Angelegenheit so umfangreich ist, dass sie unseren Rat-Rahmen übersteigt.

Solange sich Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber nicht erklärt, zu welchem Zwecke er die über seinen Anwalt geforderten Informationen eigentlich benötigt, bleibt es dabei, dass ihn die Gründe Ihrer Arbeitsunfähigkeiten schlicht nichts angehen.

Vielleicht sollte sich Ihr Arbeitgeber Rat einholen über die grundlegenden Prinzipien der Mitarbeiterführung.

Viel Erfolg!

FKR

Hallo,

seit Juni 2012 beziehe ich Krankengeld nach einer Schulter-
und Handoperation, nun steht mir eine weitere Schulter-OP
bevor.
Mein Arbeitgeber verlangt über seinen Anwalt daß ich meine
Ärzte benenne und diese dem Anwalt gegenüber von der
Schweigepflicht entbinde.
Das habe ich schriftlich unter Hinweis auf eine nicht benannte
weitere nötige OP am 25.2. abelehnt und übersende als Nachweis
über meine weitere AU die Auszahlungsscheine der KV mit
geschwärzter Diagnose per Fax mit Sendebericht an den
Rechtsanwalt, was ich laut KV nicht muss.
Wie soll ich mich dem Arbeitgeber-Rechtsanwalt gegenüber
weiterhin verhalten?

Hallo,

Ganz einfach: Nichts.

Warum? Der Anwalt wird vermutlich Unterlagen bzw. Beweisstücke sammeln um eine Kündigungsklage vorzubereiten. Also wird es letztendlich um eine Klage vor dem Arbeitsgericht gehen. Solange wie ein Gericht nicht jemanden auffordert etwas zu erklären, so lange braucht man auch nichts zu machen. Alles andere sind Vorgänge von privatrechtlicher Natur und da ist niemand gesetzlich verpflichtet, auf den Anwalt der Gegenseite in irgendeiner Form zu reagieren. Und schon gar nicht Beweismittel zukommen lassen. Also nicht nochmal etwas faxen!!!

Aber damit ist die eigentliche Angelegenheit noch nicht gesichert.

Für derartige Absichten von Arbeitgebern, sollte man schnell in eine Gewerkschaft eintreten, 3x Mitgliedsbeitrag bezahlen und ab dem ersten Tag schon, den vollen kostenlosen Rechtsschutz (einschließlich Anwälte) nutzen. Welchen Teil einer Gewerkschaft, ist fast egal, die helfen Arbeitnehmern immer!!

hallo,

für den AG muss ein Krankmeldung reichen!!!

Bitte entbinde deinen Arzt nicht von der Schweigepflicht.
Solltest du Ärger bekommen geh zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Doie Schweigepflichtsentbindung wäre freiwillig und das wäre dann zum Nachteil für dich, also Finger weg.

Liebe Grüße von Nonne213