Welche Infos darf eine Bank an die Polizei geben?

Genauer gesagt interessiere ich mich für die Frage:
Darf eine Bank die Informationen an eine Bank weitergeben, die in einem ihrer Geldautomaten gespeichert sind? Also z.B., welche Karteninhaber dort wann wieviel Geld abgehoben haben?
Falls ja, gibt es irgendwelche einschränkenden Auflagen?
Vielen Dank.

Hallo,

was denn nun, an die Polizei oder eine Bank?

Und wozu sollte die Information wichtig sein?

VG
EK

Den Titel lesen würde reichen. Welche Information darf DIE BANK AN DIE POLIZEI geben.

Und nein, die Information soll nicht zum Begehen eines Verbrechens dienen, sondern für einen Zeitungsartikel.

Das hängt davon ab…
…wo die Geschichte spielt. Es ist nämlich eine Legende, dass es in Deutschland so etwas wie ein spezielles Bankgeheimnis gibt, etwa dem in Ö oder CH vergleichbar. Sowas leisten sich (zum gewollten Vorteil der reichen Steuerhinterzieher aus dem Ausland) nur Kleinstaaten mit einem hohen A/V-Verhältnis, etwa Liechtenstein, die Schweiz, Österrreich oder Luxemburg.

smalbop

Den Titel lesen würde reichen.

sehr witzig - ich zitiere " Darf eine Bank die Informationen an eine Bank weitergeben, "

manches mal empfiehlt es sich, das Geschriebene noch einmal zu lesen.

Nein,
davon hängt es nicht ab.
Es hängt lediglich davon ab wie die Ausgangslage für die Frage ist.

Es ist eine Legende dass die Schweiz, Österreich und Lichtenstein, ein Bankgeheimnis hätten das Straftäter schützt.
In der Schweiz geht die Auskunft in der Regel schneller wie in Deutschland.

im übrigen ist das Schwarzgeld längst weiter gezogen Richtung Singapur und Hong Kong… die lassen sich im Gegensatz zur Schweiz und Lichtenstein nicht so einfach erpressen :wink:

1 „Gefällt mir“