Welche ist die Aufsichtsbehörde von Facebook?

Liebe Expertinnen und Expertin, welche Behörde in Deutschland beaufsichtigt Facebook? Danke für eure Hilfe!

Hallo,

im Hinblick auf was? Aufsichtsbehörden, die Aufsicht nicht nur anlaßbezogen ausüben, gibt es in Deutschland nur für wenige Branchen, so z.B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Kreditinstitute, Versicherungen usw. Bei bestimmten Anlässen kommen natürlich Ordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt usw. ins Spiel. Aber selbst anlaßbezogene Aufsicht wird im Falle von Facebook schwierig, weil das deutsche Facebook von der Facebook Ireland Limited bereitgestellt wird.

Gruß
C.

Danke C., für die Antwort. Ich denke an eine Aufsichtsbehörde, die die Rechtsaufsicht inne hat. Auch wenn der Hauptsitz in Irland ist, muss doch irgendeine Behörde hier in Deutschland darauf achten, dass sich Facebook an geltendes Recht hält, also beispielsweise Datenschutzbestimmungen einhält oder strafrechtlich relevante Inhalte löscht, oder irre ich?

Wie ich schon schrieb: eine dauerhafte, nicht anlaßbezogene Aufsicht gibt es nur in bestimmten Branchen. Ansonsten unterliegt ein Unternehmen den deutschen Gesetzen, sofern diese anwendbar sind, und damit der „ganz normalen“ zivil- und strafrechtlichen Gerichtsbarkeit.

Bei Verstößen gegen geltendes Recht ermitteln die Behörden, wenn sie davon Kenntnis erlangen bzw. diese Verstöße gegen deutsches Recht verstoßen. Im Bundesdatenschutzgesetz findet sich z.B. diese Passage:
„Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union, im Besonderen die Verordnung (EU) 2016/679 in der jeweils geltenden Fassung, unmittelbar gilt.“

Blöderweise hat Facebook Presseberichten zufolge seine Daten zwischenzeitlich von Irland in die USA verschoben, um nicht unter die EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zu fallen. Eine Prozeß wäre insofern vor einem Gericht in den USA zu führen.

Bei strafrechtlich relevanten Inhalten greift das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Eine Anzeige deswegen kann bei jeder beliebigen Dienststelle der Strafverfolgungsbehörden eingereicht werden (Polizei, Staatsanwaltschaft).

Weil es nicht allgemein bekannt ist, noch eine kurze Ergänzung: nach deutschem Recht können Straftaten nur von natürlichen Personen (=Menschen), nicht aber von Unternehmen begangen werden.

Gruß
C.

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Ok, diese Erläuterung leuchtet mir ein. Vielen Dank!