Hallo, ich lernte vor 20 Jahren den Beruf Arzthelferin. Gleich nach der abgeschlossenen Ausbildung machte ich mich selbständig (zuerst mit einer Gastwirtschaft, später arbeitete ich freiberuflich im Außendienst). Arbeitslos- oder suchend war ich nie. Jetzt habe ich aus gesundheitlichen Gründen die Selbständigkeit im Außendienst aufgeben müssen, bin sofort in Hartz 4 „gerutscht“. Das Jobcenter möchte mich als Arzthelferin vermitteln, im Außendienst kann ich ja nicht mehr arbeiten. Ich war immer beruflich tätig, zählen diese Jahre als „Berufserfahrung“ oder steige ich bei NULL ein, laut Tarifvertrag praktisch als Anfängerin, weil so gar keine Erfahrung in DIESEM Beruf? Ist es überhaupt möglich, in einem Beruf vermittelt zu werden, den man nur gelernt, aber nie ausgeübt hat? (Es gab damals weder das heutige Abrechnungssystem noch ´ne Chipkarte…). Ich würde viel lieber eine Umschulung in einem anderen Bereich machen. Aber Arzthelferinnenstellen sind ja vorhanden. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung mehr vom Job der Arzthelferin… alles vergessen. DANKE für eine helfende Antwort.
Hallo, ich lernte vor 20 Jahren den Beruf Arzthelferin. (…)machte :mich
selbständig (zuerst mit einer Gastwirtschaft, später arbeitete
ich freiberuflich im Außendienst).
zählen diese Jahre
als „Berufserfahrung“
Unterstellt, die Arbeit bestünde nicht nur im Abwimmeln von Pharmareferenten oder Servieren von Getränken im Wartezimmer, hat die Person der Fallschilderung natürlich keinerlei Berufserfahrung, die eine Praxis verlangen dürfte.
Aber die Vorkenntnisse der Ausbildung scheinen für eine Umschulung zur Altenpflege(helferin) nützlich.
HTH
G imager
Hallo,
Hallo, ich lernte vor 20 Jahren den Beruf Arzthelferin.
Das Jobcenter möchte mich als
Arzthelferin vermitteln,
Ist deren gutes Recht. Ob das von Erfolg gekrönt sein wird, werden die und du schon bald erfahren. Danach seht ihr beide weiter.
Ich war immer beruflich tätig, zählen diese Jahre
als „Berufserfahrung“
Nicht als Arzthelferin
oder steige ich bei NULL ein, laut
Tarifvertrag praktisch als Anfängerin,
Den TV kenne ich nicht. Du? Dann schick den Text mal rüber.
Ist es überhaupt möglich, in einem
Beruf vermittelt zu werden, den man nur gelernt, aber nie
ausgeübt hat?
Kann man doch versuchen. Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber, ob er in seiner Notlage so Jemand einstellt und die fehlenden Kenntnisse vermittelt.
Ich würde viel
lieber eine Umschulung in einem anderen Bereich machen.
Kannst du doch tun.
Aber
Arzthelferinnenstellen sind ja vorhanden.
Wie schön für dich, dann greif mal zu.
Ich habe ehrlich
gesagt keine Ahnung mehr vom Job der Arzthelferin… alles
vergessen.
Du mußt ja keine Wiederholungsprüfung ablegen. Vielleicht erinnerst du dich wieder, wenn du mit der Arbeit konfrontiert wirst.
Gruß
Otto
Hallo,
es zählen nur die Berufsjahre als Arzthelferin ab dem Tag der bestandenen Prüfung, ausnahmsweise werden bestimmte ähnliche Tätigkeiten vor der Ausbildung und bestimmte dem Beruf sehr nahestehende Tätigkeiten nach der Ausbildung anerkannt.
http://www.aekno.de/downloads/aekno/GTV-MFA-060509.pdf
Vorliegend scheint mir aber keine davon gegeben, dann wäre das also ein Einstieg als Nullanfänger nach der Ausbildung, selbst wenn der Tarif Anwendung finden würde.
Generell ist eine Vermittlung in einen gelernten Beruf zumutbar, wenn es keine gesundheitlichen Hindernisse der Ausübung gibt. Denn eines ist sicher: Wer das mal gelernt hat, kommt da auch bei allen Änderungen schneller hinein als jemand, der noch nie damit zu tun hatte. Aber diese Frage wäre besser im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ aufgehoben. Da sitzen die Spezialisten aus den Arbeitsagenturen.
VG
EK