Welche Käuferrechte bei gebrauchten Fernsehern?

Wenn man beim Händler um die Ecke einen mindestens 10 Jahre alten gebrauchten TV Loewe mit 100-Hertz-Technik für 130 Euro inkl. Anlieferung kauft und das Gerät vom 1. Tag an Probleme hat (Es schaltete sich während des Betriebs von allein auf Standby, ging also aus. Von anfänglich ca. 3 x täglich auf immer häufiger, bis es dann sofort nach dem Einschalten auf Standby wechselt, lässt sich also nicht mehr in Betrieb setzen), stellen sich folgende Fragen:

Die Händler-Garantie ist drei Monate. Seine Anstalten, sich um den Fehler zu kümmern, waren anfänglich äußerst dürftig (Hinweis auf Timer, der sich jedoch mit der nicht mehr orgininal vorhandenen Fernbedienung nicht aufrufen lässt). Nun, da er sich gar nicht mehr betreiben lässt, meinte er, das Gerät müsse abgeholt werden und ich müsste etwas für die Abholung/Anlieferung bezahlen.

Als er das Gerät heute abholte, meinte er auf die Frage zur Reparatur, in ein Gebrauchtgerät würden keine Ersatzteile mehr eingebaut werden, ansonsten würde man ein anderes Gerät von ihm für dieses bekommen. Er wolle in der Werkstatt sehen, wo der Fehler liegt und dann anrufen.

Habe das ungute Gefühl, als wollte der Händler nun, da sich das Gerät als eines herausstellt, dass ihm Geld kostet / kosten wird, quasi das Geschäft rückgängig machen und es durch ein anderes ersetzen.

Ist die dreimonatige Garantie überhaupt korrekt? Und was hat man von dieser, wenn man sich damit zufrieden geben muss, dass der Händler ohne Einvernehmen das Geschäft umwandelt? Hat man nicht das Recht auf eine Reparatur? Muss man wirklich die Abholung und Anlieferung (vielleicht ja noch öfter!) bezahlen?

Wäre sehr, sehr dankbar für Informationen!!

LG und vielen Dank im Voraus!

Sorry, aber da kann ich nicht helfen.
Würde aber versuchen das Geld vom Händler zurück zu bekommen.

Gruß
Peter

Sorry, aber da kann ich nicht helfen.
Würde aber versuchen das Geld vom Händler zurück zu bekommen.

Gruß
Peter

Vielen Dank für Deine Stellungnahme!
Viele Grüße Teddie