Welche KK ist die billigste z.Z.?

hallo liebe Experten, meine Freundin ist zur Zeit noch bei Ihrem Mann mitversichert, allerdings tritt ihre Scheidung bald in Kraft. Soviel ich verstehe, muss sie sich dann freiwillig versichern lassen. Welche KK würdet ihr empfehlen? Danke im voraus, Xana.

Hallo Xana,

Deine Anfrage ist nicht ganz eindeutig. Wieso muss Deine Freundin sich freiwillig versichern? Wenn Deine Freundin angestellt und keine Beamtin ist, muss sie sich in einer GKV pflichtversichern.
Und dafür sind das im Moment die günstigsten:
Taunus BKK 11,9 %
BKK Essanelle 11,9 %

Falls ich mit meiner Vermutung falsch liege, bitte genauere Angaben zur Freundin.

Gruß
Dany

hallo liebe Experten, meine Freundin ist zur Zeit noch bei
Ihrem Mann mitversichert, allerdings tritt ihre Scheidung bald
in Kraft. Soviel ich verstehe, muss sie sich dann freiwillig
versichern lassen. Welche KK würdet ihr empfehlen? Danke im
voraus, Xana.

Hallo,
mit dem Tag an dem die Rechtskraft des Scheidungsurteils eintritt
endet auch die Familienversicherung - die geschiedene Ehefrau
gehört dann zum versicherungsberechtigten Personenkreis.
Davon ausgegehend, dass die bisherige Familienversicherung
in den letzten 18 Monaten bestanden hat, kann sich die
geschiedene Ehefrau Ihre Krankenkasse aussuchen - die billigsten,
aber nicht die besten (siehe Finanztest vom heutigen Freitag) sind
die unten genannten.

Gruss

Günter

Schau mal da rein:
http://www.softfair.de/gol/akt10/resources/golfs0001…

Grüße
Raimund

Falls ich mit meiner Vermutung falsch liege, bitte genauere
Angaben zur Freundin.

hallo Dany, die Frau ist seit einigen Monaten arbeitslos.

Trotzdem kann sie frei entscheiden, in welcher GKV sie Mitglied werden möchte.

Dany

Falls ich mit meiner Vermutung falsch liege, bitte genauere
Angaben zur Freundin.

hallo Dany, die Frau ist seit einigen Monaten arbeitslos.

Hallo Dany,

bist du dir da so sicher ???
Seit einigen Monaten arbeitslos - kann doch heissen
selbst GKV versichert bis 31.03.2002 (z. B.) dann in FAHI
Ehemann - Rechtskraft des Scheidungsurteils zum 28.02.2003
würde bedeuten dass alte Kasse erst zuständig ist und
neue Kasse erst später gewählt werden kann.
Begründung:
keine 18 Monate in der FAHI und keine Kündigungsbestätigung
der alten Kasse.

Gruss

Günter

Wenn Du so fragst, bin ich mir nicht mehr ganz so sicher …

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