Ich habe Kl3(alt).Welche Kl entspricht in neuen Führerschein?.
Mit welchen Kl (neu) kann ich 7,5t Fahren?
Muss ich für „Personen beförderung“ Führerschein machen?
Mit freundlichen Grüßen
A.C.Yildiz
Ich habe Kl3(alt).Welche Kl entspricht in neuen Führerschein?.
Mit welchen Kl (neu) kann ich 7,5t Fahren?
Muss ich für „Personen beförderung“ Führerschein machen?
Mit freundlichen Grüßen
A.C.Yildiz
Ich habe Kl3(alt).Welche Kl entspricht in neuen
Führerschein?.
B
Mit welchen Kl (neu) kann ich 7,5t Fahren?
C 1
Muss ich für „Personen beförderung“ Führerschein machen?
Ja
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/fahrerlau…
Gruß Keki
Ich habe Kl3(alt).Welche Kl entspricht in neuen
Führerschein?.
Hi,
kommt darauf an wie alt die Klasse ist, wie alt Du bist, und wo die Fahrerlaubnis erworben wurde.
Im Link in was umgetauscht wird
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_…
Mit welchen Kl (neu) kann ich 7,5t Fahren?
C1 mit Anhänger CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), T2)
Im Link was die Klassen bedeuten
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Muss ich für „Personen beförderung“ Führerschein machen?
Kommt darauf an aus welchem Grund Personen befördert, und wie viel befördert werden.
Q-Gruß
Hallo auch…
Klasse 3 hab ich 1995 auch gemacht. Mittlerweile ist der in nen Euro-FS umgetauscht und da hab ich jetzt folgende Klassen:
B
C1
BE
C1E
CE (bis zum 50. Geburtstag)
M
L
T/S
Was das im einzelnen aussagt:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_F…
Gruß
KB
Klasse 3 hab ich 1995 auch gemacht. Mittlerweile ist der in
nen Euro-FS umgetauscht und da hab ich jetzt folgende Klassen:
Hi,
CE (bis zum 50. Geburtstag)
Du hast CE 79, CE wären die Lkw und Sattelzüge der ehemaligen Klasse 2
Ab den 50.Geburtstag ändert sich nur die Gewichtsbeschränkung für die Züge.
T/S
Die Klasse T wird normal nur auf Antrag ausgestellt wenn jemand in der Landwirtschaft arbeitet.
Q-Gruß
hallo,
die alte f-klasse 3 entspricht heute dem f-schein
C1E
und berechtigt zum fahren eines lkw über 3.5 t bis 7.5 tonnen.
es gibt eine weitere von der eu festgelegte regelung, dass alte klasse 3 führerscheine auch dazu berechtigen, einen lkw bis zu
12 t gewicht zu fahren.
es ist abhängig vom datum der klasse 3 erwerbs.
in diesem fall sollte eine anfrage an das straßenverkehrsamt gestellt werden. (kostenlos)
mfg
mpu24
C1E
und berechtigt zum fahren eines lkw über 3.5 t bis 7.5
tonnen.
Hi,
das ist die Klasse C1
E ist für Anhänger
es gibt eine weitere von der eu festgelegte regelung, dass
alte klasse 3 führerscheine auch dazu berechtigen, einen lkw
bis zu12 t gewicht zu fahren.
Das ist falsch. C1 geht bis 7,5t
C1E Lkw mit Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 12t
es ist abhängig vom datum der klasse 3 erwerbs.
Es ist auch abhängig davon ob CE (79) erteilt wurde, denn dann ist das zulässige Gesamtgewicht vom Zug 18,5t, allerdings nur bis zum 50.Lebensjahr, außer wenn ein Gesundheitsnachweis, sprich Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt wurde.
in diesem fall sollte eine anfrage an das straßenverkehrsamt
gestellt werden. (kostenlos)
Jo, weil ohne genaue Infos kann keine genaue Auskunft gegeben werden. Normal reicht auch ein Blick auf die Karte wenn schon umgetauscht wurde.
Q-Gruß
Die neuen Berechtigungen (Besitzstände) der alten Führerscheinklasse 3 beim Umtausch
Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:
•Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
•dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
•Kleinkrafträder bis 50 ccm
•Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt war)
Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:
•B, BE, C1, C1E, M, L
Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
•A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,
sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.
•CE(79),
allerdings bis 31.12.2010 nur auf besonderen Antrag, ab 01.01.2011 auch ohne Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.
Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt.
Hierzu führt das VG Hamburg (Urteil vom 16.12.2009 - 15 K 1517/09) aus:
Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31. Dezember 1998 erworben hat, die (neuen) Fahrerlaubnisklassen B, BE, Cl, C1E, M und L. Dies schließt gegenüber der alten Klasse 3 das Führen gewisser Züge aus.
Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt. Diese ist keine „reguläre“ Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte. Soweit diese Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 000 kg überschreitet, fällt sie in die Klasse CE, die ansonsten der (alten) Klasse 2 entspricht. Daher kann die Fahrerlaubnisklasse CE dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 nicht vollständig erteilt werden, sondern lediglich in dem Umfang, den er auch bisher mit Klasse 3 führen durfte. Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79“ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f.).
Die Berechtigung ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 to. betragen; 7,5 to. plus 11 to. ergeben die 18,5 to.
Bei Sattel-Kfz gilt folgendes:
Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf.
•Klasse 3-alt = Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t
•Klasse C1E = Sattelkraftfahrzeuge bis 12 t
Für die 12-to.-Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden.
Ein Vorteil der Umschreibung ist, dass dann die 3-Achs-Beschränkung für Sattelfahrzeug bis 12 to. wegfällt.
Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L