Welche Konsequenz hat eine Teilschuld?

Hey zusammen,

Folgendes Szenario:
Ein Auto fährt gegen ein parkendes Auto, das keine 5m zum Kurvenscheitelpunkt (sagen wir 3m) steht, aber auch nicht wirklich eine Sichtbehinderung darstellt und auch nicht im Halteverbot steht. Bekommt der Parkende eine Teilschuld?

Wenn ja, bei einer Teilschuld von sagen wir 20% muss der Parkende 20% des Schadens des Gegners bezahlen?

Vielen Dank für eure Überlegungen

Hallo.
Wenn jemand mit seinem Auto einen ruhenden Gegenstand (Laterne, Gartenzaun, Kinderwagen oder parkendes Auto) anfährt, ist er dran Schuld. Auch wenn solche Dinge unberechtigt am falschen Platz stehen, hat niemand das Recht die Dinge wegzurammen und zu beschädigen. Nach meinem Rechtsverständniss wäre das Selbstjustiz und mutwillige Sachbeschädigung. Wir sind doch nicht im wilden Westen von vor 200 Jahren.
Gruss Peter

Abgesehen von behinderten Rettungsdiensten im Einsatz ist die Schuldfrage hier eindeutig zu 100% beim Fahrer der in das stehende Fahrzeug gefahren ist.

Sollte er da nicht stehen dürfen, so wird er maximal deswegen einer Busse aus der Ordnungwidrigkeit belangt - für den Unfall aber irrelevant.

Gruss HighQ

Hallo,

meines Wissens nicht ganz richtig. Es gab wohl durchaus schon Fälle wo „einem parkenden Auto“ (sprich dem Halter/Fahrer) eine Teilschuld zugesprochen wurde wenn es durch eine wesentliche Behinderung der Sicht einen wesentlichen Beitrag zum Unfallgeschehen geleistet hat.

Und das finde ich auch richtig so. Und das hat auch nichts mit „über den Haufen fahren“ und „wegschieben“ zu tun.

Grüße
Lumpi

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Ja das dachte ich auch, nur leider gibt es da auch viele andere Meinungen. Aber, wenn das so klar ist, wieso rechnen versicherungen dann immer automatisch 20% Teilschuld an? (Insiderinfo der Versicherung, die Frau meinte sogar, wenn nur ein Rad im Halteverbot steht, bekommt man die Teilschuld. Begründung: die explodierenden Kosten der Versicherung)

Was heisst Behinderung? Wenn eine Kreuzung frei einsehbar ist, trotz falsch geparktem Auto, und die einzige Spur, in die man abbiegen kann eine seeehr breite Einbahnstraße ist, der Unfall eigentlich klar ein Fahrfehler ist, ist die Gefahr trotzdem hoch, dass man 20% (und wie gesagt, dass legt die Versicherung automatisch fest) an dem Unfall beteiligt ist, ohne im Auto zu sitzen?

Und jetzt die wichtigste Frage: Muss man bei einer Teilschuld auch einen Teil des gegnerischen Schadens bezahlen? Also Partei A fährt in geparkte Partei B und Partei A verlangt einen Schadenersatz?

Liebe Grüße

Hallo!

Ja das dachte ich auch, nur leider gibt es da auch viele
andere Meinungen.

Eigentlich nicht, jedenfalls nicht unter Juristen.

Aber, wenn das so klar ist, wieso rechnen
versicherungen dann immer automatisch 20% Teilschuld an?

Weil sie mit dieser Masche eine Menge Geld sparen.

Für den geschilderten Fall gab es tatsächlich 20% Teilschuld.
Offizielle Einschätzung eines verkhersrechtlichen Anwalts: Prinzipiell hängt das von den Umgebungsbeschaffenheiten ab. Wenn der Unfall auf Grund einer Sichtbehinderung zustande kam, sind 20% möglich, andernfalls hat man eine gute Chance den Rechtsstreit zu gewinnen, ABER der finanzielle Aufwand würde sich nicht lohnen und deswegen rät er ab dagegen zu klagen.

Zusätzlich hat die Versicherung den Betroffenen belogen. Sie haben gesagt, dass man keinen unabhängigen Sachbearbeiter nehmen darf, wenn man eine Teilschuld bekommt, den müsste man dann selbst bezahlen und die Versicherung würde einen eigenen schicken. Geschweige denn, dass einem ein Anwalt zusteht… Also wurde ein Sachverstädndiger rausgesucht, den man aufsuchen solle. Ist so eine Aussage rechtlich in Ordnung? Und darf man in so einem Fall noch nachträglich einen anderen Sachverständigen beauftragen?
Eine andere Werkstatt des Vertrauens sagt, dass die Schadenseinschätzung arg niedrig ist und dass man den Schaden zwar für diesen Preis beheben kann, aber das Ergebnis dann natürlich auch dementsprechend wäre.