Liebe/-r Experte/-in,
bin langjährige Mitarbeiterin (mittlere Führungsebene) im Betrieb, jetzt hat die Geschäftsführung beschlossen ein Assessment Center Verfahren durchzuführen. Wer sich weigert hat mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Welche möglichkeiten habe ich? Kann ich es verweigern?
Hallo liebe Fragestellerin,
sofern ihr einen Betriebsrat habt, ist die Einführung solcvher Verfahren grundsätzlich mitbestimmungspflichtig nach dem BetrVG.
Gerne wird das umgangen indem die MA gefragt werden So nach dem Motto "Sie haben doch kein Problem damit dass… und Ihre Kollegen sind ja auch alle dafür.
Ich vermute nach der Art der Fragestellung, dass da mehr Absicht vermutet wird (z.B. nachträgliche Personalselektion, so etwas ist durchaus möglich.
Mein Rat, als Gewerkschaftsmitglied unverzüglich Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen, oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinsichtlich der konkreten Situation befragen.
Ich hoffe fürs Erste weitergeholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Hallo,
was soll mit dem Assessment Center Verfahren denn festgestellt werden ? Habt ihr einen Betriebsrat, den der ist auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig.
Liebe Grüße
Uschi
Hallo waldhütte,
danke für die Antwort und gute Hilfe.
Habe meinen Anwalt kontaktiert. Es sollte ein psychiologisches Gutachten erstellt werden nur schöner verpackt (nach dem Motto evtl. Aufstiegchancen, FB, Hilfestellung). Habe dieses abgelehnt.
Gruß Nikki
Hallo liebe Fragestellerin,
sofern ihr einen Betriebsrat habt, ist die Einführung solcvher
Verfahren grundsätzlich mitbestimmungspflichtig nach dem
BetrVG.Gerne wird das umgangen indem die MA gefragt werden So nach
dem Motto "Sie haben doch kein Problem damit dass… und Ihre
Kollegen sind ja auch alle dafür.Ich vermute nach der Art der Fragestellung, dass da mehr
Absicht vermutet wird (z.B. nachträgliche Personalselektion,
so etwas ist durchaus möglich.Mein Rat, als Gewerkschaftsmitglied unverzüglich Kontakt mit
der Gewerkschaft aufnehmen, oder einen Fachanwalt für
Arbeitsrecht hinsichtlich der konkreten Situation befragen.Ich hoffe fürs Erste weitergeholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Hallo Uschi,
danke für die Antwort,es sollte ein sogenanntes psychologisches Gutachten über stärken und schwächen d.jeweiligen Mitarb. erstellt werden. Habe meinen Anwalt kontaktiert und mich dem Verfahren verweigert. Es gibt dafür keine gesätzliche Grundlage. Mitleweile hat die Geschäftsleitung eingelenkt. Es ist jetzt auf freiwilliger Basis.