Welche Konsequenzen hat es, wenn der PKW nicht exakt in der Parkplatzmarkierung abgestellt wird?

Hallo,

der Fehler eines anderen kann man nicht als Schutzbehauptung nehmen.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe…:wink:

Gruß

Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen gilt als Ordnungswidrigkeit, egal ob eine Reifenbreite oder ganz ( Behinderung )

Gruß,
Rainer

Hallo Kati,
meines Wissens stellt es keine Owi dar. Entschuldige, wenn ich jetzt erst antworte, ich war im Urlaub.
MfG
Claus

Hallo Kati,
Nach der Straßenverkehrsordnung ist platzsparend zu parken. allein das Überschreiten der auch gut sichtbaren Parkmarkierung stellt allein keine Ordnungswidrigkeit dar. Der Abstand zum Nachbarfahrzeug
sollte aber nicht wesentlich größer als die Breite einer geöffneten Fahrzeugtür sein. Wir aber durch das Abstellen des Fahrzeuges die Breite zweier markierter Parkflächen beansprucht dann gerät man schon in die Nähe eines Verwarnungsgeldes. Bei einer evtl. schriftlichen Anhörung muss man sich daran erinnern, dass beim Abstellen seines Kfz das Nachbarfahrzeug schon diese Verschiebung erfordert hat und man sich selbst platsparend verhalten hat.
M.f.G
Catto