Welche kosten deckt die rs bei anwaltswechsel?

hallo

wir sind seit mitte oktober bei einem anwalt weil das neu gekaufte auto nach einem monat motorschaden hatte und der Händler das auto nicht zurück nehmen will, seitdem ist nur schriftverkehr gewesen und die beauftragung des gutachtens. Dieses liegt jetzt schon seit mitte februar vor, jedoch werden wir seit dem immer vertröstet wenn es um die Klageschrift geht. erst hies es die ist schon seit januar soweit fertig das nur noch das gutachten eingetragen werden muss und mittlerweile ist sie seit anfang märz schon in bearbeitung und es geht irgendwie nichts vorwärts. Da das auto auf finanzierung läuft können wir jetzt kein neues Familien auto kaufen. Derzeit fahren wir mit einem 3er golf mit 2 kleinen kindern rum. Ziemlich eng.
Übernimmt meine rechtschutz dann den Wechsel von einem neuen Anwalt?

Hallo Sanymami,

wenn sie den Anwalt wechseln möchten, wäre das grundsätzlich erstmal kein Problem. Nur die Kosten die der neue Anwalt dann einreichen würde, um bis zu dem Stand zu kommen auf dem sie bzw. der beauftragte Anwalt aktuell sind, werden nicht übernommen.

Wenn also dem aktuellen Anwalt das Mandat entzogen wird und der neue Anwalt einfach dort weitermachen würde, dann würde der Versicherer auch diese Kosten übernehmen.
Sollte der neue Anwalt jedoch Geschäftsgebühren einreichen, die bereits der erste Anwalt bezahlt bekommen hat, dann bleibt dieser Kostenanteil bei Ihnen hängen.

Viele Grüße
Bamfico

Danke für die Antwort.
warte die woche noch ab und noch was passiert ansonsten zieh ich die mandatschaft zurück. ist doch nicht mehr normal solang auf die klageschrift zu warten

Hab ich gern gemacht!
Meiner Arbeitskollegin erging es ähnlich, so dass ich es aus erster Hand wiedergeben konnte. Ich drück ihnen die Daumen!

Danke für die Antwort.
warte die woche noch ab und noch was passiert ansonsten zieh
ich die mandatschaft zurück. ist doch nicht mehr normal solang
auf die klageschrift zu warten