Moin, moin,
ich gehe auch stark davon aus, daß der Wohnungskauf eine „Veranstaltung“ rein privater Natur ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die „Nebenkosten“ beim Kauf von Berufsbekleidung abzugsfähig wären,
also wieso beim Kauf einer Wohnung, die man hinterher vermietet.
Betreibt man das „Vermieten“ jedoch professionell, sieht die Sache anders aus.
mfg tugu