Guten Morgen,
welche Kosten darf ein Rechtsanwalt nach einem Vollstreckungsbescheid noch draufschlagen? Angenommen es wurde ein Vollstreckungsbescheid vom 31.07.2012 über 1006,28 (Hauptforderung 660,13Euro).
Der durch den Gläubiger beauftragte Rechtsanwalt zur EIntreibung der Kosten hat eine aktuelle Forderungsauftellung gemäß §§ 366/367 BGB zugestellt.
Diese beinhaltet nun folgende Kosten:
14.08.2012 vorl. Zahlungsverbot 25,50 Euro
30.08.2012 Gerichtsvollz.-Kosten RA 14,90 Euro
25.09.2012 Bonitätsprüfung 3,00 Euro
23.10.2012 Zwangsvollstr./EV-Antrag 61,20 Euro
25.01.2013 Gerichtsvollz.-Kosten RA 39,45 Euro
18.04.2013 Gtl.Ein.VermAusk. 61,20 Euro
05.06.2013 Gerichtsvollz.-Kosten RA 34,50 Euro
25.06.2013 Konto FK. 7/2012-6/2013 57,60 Euro
Zinsen sind auch noch mit aufgeführt. Während der gesamten Zeit gab es einen Schriftverkehr mit dem RA, da seitens des Schuldners hier eine nicht korrekte FOrderung vorliegt. Der Schuldner hat bis zur Ausstellung des Vollstreckungsbescheides nicht reagiert. Die Frage ist nun, dürfen all diese Kosten draufgeschlagen werden? Kontoführung? Gütliche EInigung? (Das Angebot eines Vergleiches kam vom Schuldner, wurde aber abgelehnt)
Aktuell ist die Sache durch den Gerichtsvollzieher in Bearbeitung. Sprich der Schuldner soll an den GV zahlen um die Sache zu klären.
Gibt es hier eine Möglichkeit gegen diese Kosten anzugehen?
Vielen Dank.
Guten Abend,
also tricksen um billiger davon zu kommen kann man immer etwas nur weiss ich leider nicht wie das alles zusammenhängt und mit welchen Personen. Die Kostenaufstellung des Anwalts ist korekt. Diese wird nur unterbrochen bzw stillgelegt wenn eine fortlaufende/monatliche Abzahlung im Gange ist.
Nun ich rate dazu:
Der Schuldner soll dem Anwalt schreiben dass es für ihn unmöglich ist die Forderung nach momentan wirtschaftlichen Verhältnissen zu begleichen jedoch bietet ein Verwandter oder auch Freund (besser wäre jedoch Verwandter) seine Hilfe an und würde sein ganzes zurückgelegtes bzw erspartes Geld opfern für den Schuldner wenn die Angelegenheit damit erledigt wäre.
Angesicht des Betrags (man soll immer etwas über 50 % liegen) würde ich den Betrag auf 550,00 Euro festlegen. Ihr werdet sehen die nehmen das lieber an bevor die Kanzlei leer ausgeht.
Gerne können Sie oder Du wie auch immer ich Sie nennen darf mehr darüber schreiben bzw sich wieder melden und ich setze ein solches Schreiben auf.
Ich selbst war ganz ganz tief im Schuldensumpf und wollte keine Privatinsolvenz und habs durch etliche Vergleiche und Unregelmäßigkeiten seitens der Forderer alles beilegen können. 1000 Euro ist ja noch eine recht leichte Angelegenheit bei mir ging es um ca. das hundertfache…
Wenn dann dies auch bezahlt ist darauf achten dass man ein SCHUFA-Erledigungsschreiben bekommt und auf das örtliche Amtsgericht geht und dort seinen Schuldnereintrag löschen lässt denn sonst geht gar nichts mehr in Sachen Kredit Kreditkarten Dispokredit Handy Telefon das ganze BLA und BLUBB…
Wie kann ich nun am Besten noch weiterhelfen?
Liebe Grüße
Florian
Hallo, vielen Dank schonmal für die Antwort. Jedoch liegt die Sache aktuell beim Gerichtsvollzieher, an den nun auch bezahlt werden soll. Diese, von Ihnen vorgeschlagenen Vergleichsangebote haben bereits stattgefunden, jedoch wurden diese seitens des Schuldners abgelehnt. Es wäre wohl sinnvoll, dem GV die nicht titulierten Posten mitzuteilen und entsprechend abzuziehen oder? Wird ein Eintrag aus der Schufa nicht erst 3 Jahre nach Erledigung gelöscht?
VG
EIne Korrektur: die Vergleichsangebote wurden natürlich seitens des Gläubigers abgelehnt.