Welche Kosten fallen bei Gerichtsprozessen an?

Hallo,
angenommen, ein Landgericht behandelt einen Fall, bei dem der Streitwert auf 20.000 € festgelegt ist.

Im Urteil ist u.a. zu lesen: „Die Kosten des … Verfahrens tragen zu 30% die Klägerin und zu 70% die Beklagte.“

Wie hoch sind diese Kosten für die betroffenen Parteien effektiv?

Weiter angenommen, der Beklagte ist mit dem Urteil nicht einverstanden und geht vors Oberlandesgericht. Das OLG bestätigt das Urteil des LG vollumfänglich. Auch im Urteil des OLG ist zu lesen: „Die Kosten des … Verfahrens tragen zu 30% die Klägerin und zu 70% die Beklagte.“

Enstehen beim OLG also neue Kosten?

Wie viel hat nun beiden Parteien das über 2 Instanzen geführte Verfahren gekostet? Kann man das (grob) abschätzen?

Dazu kommen dann ja auch noch Anwaltskosten, über die ich mir allerdings selbst ein Bild machen kann.

Danke
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Wie hoch sind diese Kosten für die betroffenen Parteien
effektiv?

http://rvg.pentos.ag

Enstehen beim OLG also neue Kosten?

Ja.

Wie viel hat nun beiden Parteien das über 2 Instanzen geführte
Verfahren gekostet?

http://rvg.pentos.ag

Dazu kommen dann ja auch noch Anwaltskosten, über die ich mir
allerdings selbst ein Bild machen kann.

Das bezweifle ich ehrlich gesagt. Du weißt offenbar nicht, dass die Anwaltskosten teilweise in den Kosten des Rechtsstreits enthalten sind. Du weißt sicher auch nicht, dass Teile der anwaltlichen Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit auf die Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit (insoweit handelt es sich um Kosten des Rechtsstreits) angerechnet werden.

@ Benvolio,
Du hast Recht, wenn Du sagst, dass ich von Anwaltskosten keine Ahnung hab. Ich hab’s einfach aus eigenen Verfahren abgeleitet, was offensichtlich falsch war. Sotty.
Mit dem Link hast Du mir aber sehr geholfen. Sind die Faktoren 1,3 bzw. 1,6 fix oder sind die nach oben bzw. unten auch noch variabel?
Vielen Dank!
Slides

Gebühren können auch Rahmengebühren sein. Ob das der Fall ist, kannst du dann hier nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1_83.html

Die VV-Nummern stehen im Prozesskostenrechner drin, und in dem Link oben musst dann nur hinscrollen oder eben die Suchfunktion des Browsers nutzen. Vielleicht gibt es auch noch übersichtlichere Seiten.

Im Großen und Ganzen kann man aber einfach davon ausgehen, dass solche Anwalts- und Prozesskostenrechner genügen, um die Kosten zu ermitteln.

Hi, also die Kosten der ersten Instanz bleiben aufrecht also bei 30 zu 70, wobei für mein Verständnis der Bekämpfung durch den Beklagten in der 2 ten Instanz nicht stattgegeben wurde, also die Kosten (inkl. beider Anwaltskosten des Rekurses) für den offenbar abgewiesenen Rekurs alleine vom Beklagten zu tragen sein müßten.
OL