Kann man, wenn man als Kläger dem Gericht die Kosten für einen Kostenfestsetzungsantrag mitteilen will, auch Telefon u. Portokosten aufführen, die bereits vor der Klage entstanden sind, aber im Rahmen dieses Streitfalles angefallen sind.
Merci
Kann man, wenn man als Kläger dem Gericht die Kosten für einen Kostenfestsetzungsantrag mitteilen will, auch Telefon u. Portokosten aufführen, die bereits vor der Klage entstanden sind, aber im Rahmen dieses Streitfalles angefallen sind.
Merci
Kann man, wenn man als Kläger dem Gericht die Kosten für einen
Kostenfestsetzungsantrag mitteilen will, auch Telefon u.
Portokosten aufführen, die bereits vor der Klage entstanden
sind, aber im Rahmen dieses Streitfalles angefallen sind.
Klar, kann man. Die sind einem da nicht böse, kürzen halt nur raus, was nicht zum Verfahren gehört. Vorgerichtliche Kosten gehören in den Klageantrag.
Merci
De rien!