Welche Kosten sind nach Ferienhauskauf absetzbar

Hallo,
leider finde ich im Netz keine brauchbaren Informationen, deswegen versuch ich’s mal hier.
Angenommen jemand hätte, nach reiflicher Überlegung, sich 2006 ein Ferienhaus in Deutschland gekauft, um es zu vermieten (keine Selbstnutzung). Könnte er die Maklergebüren absetzen? und die Notarkosten? Was wäre mit der Grunderwerbssteuer? Angenommen, vor der eigentlichen Umschreibung wurde ein Auflassungsvermerk eingetragen. Wäre der abzugsfähig? Was ist mit den Kosten für Strom, Gas und Wasser? Und zu guter letzt: Muß der jenige Umsatzsteuer zahlen, da er das Haus ja quasi gewerblich vermietet. Wenn ja, und es müssten Einrichtungsgegenstände erneuert werden, könnte er dann die Ust vom Finanzamt wiederbekommen?
Bei dieser angenommenen Fall, gehe ich davon aus, das die Gewinnerzielungsabsicht spätestens im 3. Jahr erreicht / nachgewiesen wird.
vielen Dank für jeden Tipp

Ich weiß zwar nicht auf alles eine Antwort aber hier mal das, was ich weiß:

Hallo,
leider finde ich im Netz keine brauchbaren Informationen,
deswegen versuch ich’s mal hier.
Angenommen jemand hätte, nach reiflicher Überlegung, sich 2006
ein Ferienhaus in Deutschland gekauft, um es zu vermieten
(keine Selbstnutzung). Könnte er die Maklergebüren absetzen?
und die Notarkosten? Was wäre mit der Grunderwerbssteuer?

Da das Haus an Dritte weitervermietet und es aber mit sicherheit in einem Jahr an mehrere „Besucher“ vermietet wird, wird das ganze wohl - wie schon vermutet - als Gewerbebetrieb laufen.
Anschaffungskosten sind u.A. : Grunderwerbsteuer, Notariatskosten, Grundbuchkosten, Maklergebühren, Gutachterkosten Vermessungskosten.

von den Anschaffungskosten wird die Abschreibung des Gebäudes berechnet, welche dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Strom Gas und Wasser sind dann ebenfalls Betriebsausgabe.

Ob die Umsatzsteuerrechnung in Frage kommt hängt von der Höhe der Umsätze ab.
Grundsätzlich gilt:
Wenn für die Umsätze Umsatzsteuer abgeführt wird, kann bei den Kosten auch die ausgewiesene Vorsteuer geltend gemacht werden. Wenn nicht, dann logischer weise nicht.

Angenommen, vor der eigentlichen Umschreibung wurde ein
Auflassungsvermerk eingetragen. Wäre der abzugsfähig? Was ist
mit den Kosten für Strom, Gas und Wasser? Und zu guter letzt:
Muß der jenige Umsatzsteuer zahlen, da er das Haus ja quasi
gewerblich vermietet. Wenn ja, und es müssten
Einrichtungsgegenstände erneuert werden, könnte er dann die
Ust vom Finanzamt wiederbekommen?
Bei dieser angenommenen Fall, gehe ich davon aus, das die
Gewinnerzielungsabsicht spätestens im 3. Jahr erreicht /
nachgewiesen wird.
vielen Dank für jeden Tipp

Hallo,

Ich weiß zwar nicht auf alles eine Antwort aber hier mal das,
was ich weiß:

ich weiß auch nicht alles - zum Glück! Aber ich weiß, dass du nicht ganz richtig liegen kannst.

Da das Haus an Dritte weitervermietet und es aber mit
sicherheit in einem Jahr an mehrere „Besucher“ vermietet wird,
wird das ganze wohl - wie schon vermutet - als Gewerbebetrieb
laufen.

Als ich das las nahm ich spontan an, du hättest hier eventuell Ertragsteuer und Umsatzsteuer in einen Sack geworfen, bist zwei dreimal darüber gestolpert und hast die Begrifflichkeiten danach neu sortiert: Im Ertragsteuerrecht ist Vermietung und Verpachtung Vermietung und Verpachtung und nur in Sonderfällen - die hier vermutlich nicht vorliegen - gewerblich. Lediglich in der Umsatzsteuer wird unterschieden, ob kurzfristig zur Beherbergung von Fremden oder sozusagen „normal“ vermietet wird.

Es grüßt

Berta