Welche kosten trägt die Arge in meinem Fall?

Sicher, ist die Sb die richtige. Eine andere Möglichkeit ist die Untervermietung, eine weitere die einer WG, bei getrennter Haushalts/Wirtschaftsführung.

Für den Umzug der Alg2bezieherin ist eine Einverständniserklärung des JC ratsam, günstig, wenn Sie sich Gründe für den Umzug ausdenken, herbeiführen, die die Minderung/wegfall des Alg2bezuges begründen oder erleichtern könnten. Die Freizügigkeit lt. GG,scheint für Alg2bezieher wegzufallen.

Hallo,

es könnte sehr wahrscheinlich sein, dass sich die ARGE bei unter 25 jährigen immer ein wenig querstellt wg. Zusammenzug. Von daher solltet ihr auf jeden Fall mit der ARGE - Sachbearbeiterin Deiner Freundin VOR der Unterzeichnung eines Mietvertrages sprechen, ob es so einfach möglich ist bzw. welche Kosten evtl. von der ARGE übernommen werden.

Sofern die ARGE dem Antrag zustimmt werden Kosten für die Unterkunft bzw. Nebenkosten nur in ANGEMESSENER Höhe bezahlt. Soweit ich weiß, dürft ihr eine Wohnung zu zweit bis ca. 60 qm haben. Dabei spielt der Kaltmietenpreis Deiner Region eine wichtige Rolle. Denn hier orientiert sich der festgelegte übliche qm - Preis, den Deine Wohnung nicht übersteigen sollte, da die ARGE nur diese Höhe übernimmt. In Mönchengladbach liegt dieser z. B. bei 5,11 Euro / qm zzgl. Nebenkosten, die aber auch nicht in voller Höhe übernommen werden.

Sofern Euer Antrag von der ARGE abgelehnt wird, mußt Du die Mietkosten selber tragen. Hierbei hast Du aber die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Beachte, dass Du ENTWEDER Wohngeld ODER Wohnzuschuss durch die ARGE bekommen kannst. Beides beantragen geht NICHT!

Bitte überlegt Euch, dass bei einer Wohnung evtl. Nachzahlungen von Nebenkosten bzw. bei Euch noch die üblichen Kosten (Telefon, Möbelkauf, Strom, Lebensmittel usw.) anfallen und Dein Bruttogehalt nicht wirklich üppig ausfällt. Insofern mein guter Tipp, abwarten was das Amt sagt, danach alle Einnahmen zusammen rechnen und schauen, ob es finanziell klappt zusammen zuziehen.

Soweit ich noch in Erinnerung habe bekommt man (sofern sich daran noch nichts geändert hat) bis zu einem Alter von 25 Jahren in der Ausbildung auch noch Kindergeld. Frag da vielleicht nochmal beim Amt (Familienkasse) nach.

Viel Erfolg Euch Beiden bei der Beantragung.

Hallo Marco herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich habe noch eine Frage zu der zustehenden Kaltmiete.
Und zwar ist die Wohnung teurer als einem/oder zwei ALGII Empfängern zusteht.
Allerdings bin ich ja kein ALGII Empfänger sondern nur meine Freundin.
Kann ich dann nicht einfach sagen, dass meiner Freundin die zuständige Kaltmiete bezahlt wird und ich einfach den Rest übernehme? Kann der Arge doch eigentlich egal sein wie teuer die Wohnung insgesamt ist oder? Denn Sie müssen ja nur soviel dazu geben, wie meiner Freundin auch zusteht.
Oder geht das nicht?
Wenn es nicht geht, und wir trotzdem umziehen, wird doch der Lebensunterhalt trotzdem weiterbezahlt oder? Und wie steht es dann mit den Heizkosten?

Haben nächste Woche Montag einen Termin bei der SB, bis dahin möchten wir vorbereitet sein :smile:

Das Amt rechnet Dein Einkommen mit an. Das heißt, wenn ihr zusammenzieht mußt Du offen legen wieviel Du pro Monat verdienst, darauf baut sich dann deren Berechnung auf. In welcher Höhe das ausfällt, kann ich Dir nicht sagen.

Ich empfehle Dir aber evtl. mal ein Arbeitslosenzentrum in Deiner Nähe zu kontaktieren, die können kostenlosen und guten Rat geben bzw. würden auch individuell berechnen können wieviel ihr bekommt.

Der ARGE ist auch letztendlich egal, was die Wohnung kostet, da sie ja (wenn überhaupt) sowieso nur die zustehenden Kosten für Deine Freundin zahlt. Vielmehr könnte es Probleme geben, da ihr unter 25 Jahre alt seid und sich die ARGE bei solchen Leuten immer gerne quer stellt.

Wenn ihr umzieht wird Deine Freundin ihre 359 Euro Lebensunterhalt trotzdem noch bekommen, da das ja nichts mit der Miete zu tun hat.

Was die Nebenkosten betrifft zahlt die ARGE auch nur einen bestimmten Betrag (sofern Euer Antrag genehmigt wurde). Sofern eine große Nachzahlung aus der Nk - Abrechnung kommt, kann es sein, dass die ARGE zwar nachzahlt, Euch aber auffordert in Zukunft weniger zu verbrauchen und bei der darauffolgenden Nebenkostenabrechnung garnichts mehr übernimmt.

Sofern Du Dich gut vorbereiten willst, wäre wie schon o. g. der Besuch des Arbeitslosenzentrums eine gute Sache. Schreib Dir weiterhin Fragen auf, die Du nächste Woche mit der SB klären willst. Recherchiere, ob Dir bzw. Deiner Freundin Kindergeld zusteht bzw. ob ihr oder die Eltern es schon bekommen. Deine Freundin sollte natürlich auch beim Termin mit anwesend sein.

Ok danke also wir waren heute schon beim Empfang der Arge, dort wurde uns gesagt, dass meine Freundin dann in eine 1Personen Bedarfsgemeinschaft kommt und somit nichts gegen gerechnet wird, wieso weiß ich nicht, vllt gerade weil wir unter 25 sind oder weils nur eine Ausbildungsvergütung ist?

Das mit dem Arbeitslosenzentrum schaue ich mir mal an, vielen Dank.

Abend,
sagen wir mal so, so lange man unabhängig vom Amt ist kann man sich aussuchen was man sich leisten kann.

Wenn du unter 25J bist müsstest du bei deinen Eltern wohnen bleiben , bis du so viel Geld hast dich allein durch zu bringen ohne Wohngeld und ohne Hartz4.
Ich denke mal deine Freundin wohnt noch bei ihren Eltern .
Warum geht ihr nicht mal zusammen zum Amt und erkundigt euch das ist immer besser , denn dann hat man alles aus erster Hand.

Ob man unter 25 Jahren in eine eigene Wohnung ziehen kann muss von der ARGE genehmigt werden (nicht von der Bearbeiterin, sondern im Regelfall von der Chefin). Da eine Ausbildung angefangen werden soll und man außerhalb des Haushaltes der Eltern wohnt, hat man Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Dies schließt ein Bezug bei der ARGE aus. Somit würde in diesem Fall keine Zahlung weder für die Regelleistungen noch Mietzahlungen erfolgen. Ggf. nur für die Freundin (323,00 EUR Regelleistungen, 1/2 der Miete).

Hi, hatte selber etwas Stress mit Prüfungen. ich hoffe Euer Thema ist gut ausgegangen.
Gruß,
Andi