Hallo,
es könnte sehr wahrscheinlich sein, dass sich die ARGE bei unter 25 jährigen immer ein wenig querstellt wg. Zusammenzug. Von daher solltet ihr auf jeden Fall mit der ARGE - Sachbearbeiterin Deiner Freundin VOR der Unterzeichnung eines Mietvertrages sprechen, ob es so einfach möglich ist bzw. welche Kosten evtl. von der ARGE übernommen werden.
Sofern die ARGE dem Antrag zustimmt werden Kosten für die Unterkunft bzw. Nebenkosten nur in ANGEMESSENER Höhe bezahlt. Soweit ich weiß, dürft ihr eine Wohnung zu zweit bis ca. 60 qm haben. Dabei spielt der Kaltmietenpreis Deiner Region eine wichtige Rolle. Denn hier orientiert sich der festgelegte übliche qm - Preis, den Deine Wohnung nicht übersteigen sollte, da die ARGE nur diese Höhe übernimmt. In Mönchengladbach liegt dieser z. B. bei 5,11 Euro / qm zzgl. Nebenkosten, die aber auch nicht in voller Höhe übernommen werden.
Sofern Euer Antrag von der ARGE abgelehnt wird, mußt Du die Mietkosten selber tragen. Hierbei hast Du aber die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Beachte, dass Du ENTWEDER Wohngeld ODER Wohnzuschuss durch die ARGE bekommen kannst. Beides beantragen geht NICHT!
Bitte überlegt Euch, dass bei einer Wohnung evtl. Nachzahlungen von Nebenkosten bzw. bei Euch noch die üblichen Kosten (Telefon, Möbelkauf, Strom, Lebensmittel usw.) anfallen und Dein Bruttogehalt nicht wirklich üppig ausfällt. Insofern mein guter Tipp, abwarten was das Amt sagt, danach alle Einnahmen zusammen rechnen und schauen, ob es finanziell klappt zusammen zuziehen.
Soweit ich noch in Erinnerung habe bekommt man (sofern sich daran noch nichts geändert hat) bis zu einem Alter von 25 Jahren in der Ausbildung auch noch Kindergeld. Frag da vielleicht nochmal beim Amt (Familienkasse) nach.
Viel Erfolg Euch Beiden bei der Beantragung.