Welche kosten trägt die Arge in meinem Fall?

Hallo,

ich möchte gerne mit meiner Freundin zusammenziehen (beide unter 25 Jahre).

Sie bezieht Hartz 4 und ich beginne ab August meine Ausbildung. (Bekomme im ersten Jahr 540 Brutto).

Wir möchten beide in den Mietvertrag.
Jetzt würden wir gerne wissen, was die Arge genau trägt (Tragen Sie einen Teil der Miete und/oder Heizkosten?) oder muss ich jetzt mit meinem Ausbildungsgeld alles zahlen?
Erlaubt die Arge denn überhaupt, dass wir zusammenziehen?

An wen müssen wir uns bei der Arge wenden, die Sachbearbeiterin die für meine Freundin zuständig ist?

Vielen Dank

die arge muss ihr einverständnis zum zusammenziehen nicht geben, das ist allein eure entscheidung.wenn ihr allerdings beide im mietvertrag steht seid ihr eine bedarfsgemeinschaft, das einkommen wird voll angerechnet und es gibt weniger geld.

du hast in jedem fall entweder anspruch auf H4-ergänzung, wohngeld oder unterhalt von deinen eltern.das musst du mit einem für dich zuständigern arge-sachbearbeiter klären.die werden dir vermutlich nahelegen bei deinen eltern zu bleiben, da du unter 25 bist oder gute gründe dafür zu haben, dass du ausziehst.

viel glück.

Vielen Dank,

wie genau meinst du das mit nahelegen? Ist es einfach nur ein Vorschlag von denen oder beharren Sie darauf?
Da du ja meintest man brauch kein Einverständnis.

Obwohl ich nur 540 Brutto kriegen würden sie noch gegen rechnen?

Wieviel würde denn da ca abgezogen werden?

Vielen Dank

Abend,
also erstmal im vorraus,dir steht auch BAB zu und vielleicht noch Wohngeld in der Ausbildung. So weit ich weiß wird im 1.Jahr des Zusammenlebens das Einkommen des Partners NICHT auf Hartz4 angerechnet, allerdings möchte ich das nicht 100%ig beschwören. Da ist es besser bei der Bearbeiterin diner Freundin nachzufragen.

Vielen Dank,

was genau ist BAB, eine Art Bafög?
Würde denn auf 540€ etwas angerechnet werden?
Und weißt du ob sie Heizkosten mit übernehmen?

Also BAB bedeutet Berufsausbildungsbeihilfe und ähnelt dem BAfög für Studenten. Der BAB ist für Unterkunft (mit mit Heizkosten, kosten für die Wege zur Ausbildungstätte und Berufsschule („Kilometergeld“) und weitere Kosten werden dort berücksichtigt.
Bei 540€ müßte es auf jedenfall, wenn nicht BAB und Wohngeld, Hartz4-Zuschuß geben,da das Exzistenz-Minimun mit Hartz4 beim Single etwa 660€ beträgt (variiert nach Miete).
Bitte schön:smile:

Vielen Dank,

was genau ist BAB, eine Art Bafög?
Würde denn auf 540€ etwas angerechnet werden?
Und weißt du ob sie Heizkosten mit übernehmen?

für unter 25jährige ist hartz4 nicht vorgesehen, die könnten locker bei ihren eltern leben (so ist das politisch gewollt).du musst einen guten grund haben auszuziehen (zu wenig platz, zerwürfnis oder ähnliches).deine eltern sind unterhaltspflichtig!

mit der freundin zusammenziehen zu wollen reicht als grund nicht aus.h4-ansprüche bestehen derzeit in höhe von 359 euro pro person, dazu miete und nebenkosten(pauschal), die höhe ist unterschiedlich je nach wohnort, rechne also mit max.300 - 350 euro miete/heizung/nebenkosten.vermutlich werden sie dir sagen, du hättest keinen anspruch und sollst wohngeld beantragen und den rest von deinen eltern einfordern.

so wäre es rechtlich, alles andere musst du vor ort klären.ich habe die erfahrung gemacht, dass viele arge-mitarbeiter ausgesprochen hilfsbereit sind, aber das gesetz umgehen können sie auch nicht.

deine nettoeinkünfte würden natürlich von einem evtl. anspruch abgezogen.

es gibt die seiten: tacheles und gegen-hartz4.

da bekommst du auch gute tipps.

Vielen Dank
eine Frage hätte ich da noch :wink:

und zwar geht die ARGE ja immer nach ihren Listen, ob einem die Wohnung zusteht oder nicht.
Laut Argeliste wäre die Wohnung für uns zu teuer. Aber die Miete trage ja ich, und ich beziehe kein ALG.
Wenn ich mir also die Wohnung hole, dann müssen sie meine Freundin doch auch zulassen oder nicht?

Ok vielen Dank, hoffen wir mal, dass Morgen bei der ARGE alles gut klappt :smile:

Ein MUSS gibt es nicht beim Amt (weiß wer schon genug mit Ämtern zutun hatte)
Wenn du die Wohnung schon „hast“ und deine Freundin dazu oder als Untermieter einzieht, muss die Miete den ortsüblichen Mietspiegel entsprechen nur dann „muss“ das Amt sein OK geben.
Gern geschehen!

D.h. wenn wir die Wohnung noch nicht haben, sondern erst noch beide unterschreiben ist der Mietspiegel egal? Denn ich beziehe ja kein ALG.

Mercy

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Hallo,

grundsätzlich darf deine Freundin nicht einfach ausziehen, solange sie unter 25 ist und im Arbeitslosengeld II Bezug steht.
Das muss die Sachbearbeiterin erst mal entscheiden.
Sollte diese zustimmen, werden die anteiligen Miet- sowie Heizkosten übernommen.

Viele Grüße

Hallo,
beide unter 25, dann ist die Frage wie viel unter 25.
Wenn ihr zusammen wohnt heißt dass folgendes: Ausbildungsvergütung ist Einkommen und wird angerechnet.
Zieht ihr in eine eigene neue Wohnung oder hat einer von Euch bereits eine Wohnung? Sind Fragen die ihr am besten mit dem Sachbearbeiter klärt. Wird zwar eng, aber Versuch macht klug.

Gruß

Also ich bin 18 und Sie ist 20.
Momentan wohnen wir mit ihrer mutter zusammen (Mutter + Tochter in BG) ich bin als weiterer Mitbewohner eingetragen.

Jetzt wollen wir halt von ihrer Mutter wegziehen.

Guten Abend,

Da Sie schreiben „Wir möchten beide in den Mietvertrag“ nehme ich an Ihre Freundin zählt momentan als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, vermutlich der Elterlichen, und nun möchte Sie von dort ausziehen um mit Ihnen gemeinsam eine Wohnung zu beziehen.
Ohne Zustimmung des Amtes darf Ihre Freundin nicht ausziehen, genausowenig wie Sie, das Amt wird argumentieren das Sie hätten zuhause wohnen bleiben können, genauso wie Ihre Freundin.

Ein Auszug aus der elterlichen Wohnung wird erst dann genehmigt, wenn

  1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann
    §22 a S 2 Nr. 1 SGB II
  2. der Bezug der Unterkunft zur Eingleiderung in den Arbeitsmakt erforderlich ist oder
    §22 a S 2 Nr. 2 SGB II
    3.eine sonstiger, ähnlicher schwerwiegender Grund vorliegt
    §22 a S 2 Nr. 3 SGB II

Wenn ein Auszug der U25 jährigen ohne Zustimmung des Amtes aus dem Elernhaus erfolgt, dann hat dies Folgen:

U25 Jährige werden (obwohl sie nicht mehr im Elternhaus wohen) weiterhin zur BG der Eltern gezählt.
Strafregelleistng von 276 Euro, wenn Auszug ohne Zustimmung.(§22a SGB II)
Kein Anpuch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft.(§22 a S 1 SGB II)
Kein Anspruch auf Erstausstattung für die Wohnung (§23 Abs.6 SGB II)

Dies wird dann für Sie und Ihre Freundlin gelten.
276+276= 552 €.
Das wird dann vermutlich das sein was Ihr vom Amt bekommt.
Abzüglich der NETTO Ausbildungsvergütung natürlich.
Ich vermute 552 € werden so ca. 430€ netto sein.
Ich meine 100€ dürfen hinzu verdient werden.
552-330= 222€

D.H. ca. 430 € Nettolohn + 222€ vom Amt, mehr wirds nicht geben.

Aber letztlich kann das nur ein Anwalt oder der entsprechende Arge Mitarbeiter verlässlich sagen.

Ich würde an Ihrer Stelle (Zukünftiger Auszubildender)einen Termin bei der Arge machen.
Schildern Sie dem Sachbearbeiter den Fall und fragen Sie Ihn wie das ganze funktionieren kann.
Ihre Freundin sollte bei Ihrem Sachbearbeiter ebenfalls einen Termin vereinbaren und die Sachlage schildern.
Wenn Sie die Übernahme der „Kosten der Unterkunft KDU“ beantragen wollen, müssen Sie sich vor Unterzeichnung des Mietvertrages die Wohnung vom Amt genehmigen lassen.
Dafür benötigen Sie eine Mietbescheinigung die Sie bei der für Sie Zuständigen Arge erhalten.

Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

We4nn ich das richtig sehe, kannst du Wohngeld beantragen - denn du hast ja ein Einkommen. Und deine Freundin hat bei der Arge bereits ihre Ansprechpartnerin.
Darf ich Euch etwas empfehlen?
Macht bitte offiziell eine WG draus! Gut, ihr müsst damit rechnen, dass eine KOntrolle kommen kann - aber wenn ihr alles gut aufteilt, dann geht das!
Also im Kühlschrank: dein fach/mein Fach. Der Wäschekorb muss 2 mal her - denn offizioell wäscht man nur die eigene Wäsche!
Doppelbett ist nicht (max 120 breit ein Bett) Aber wenn ihr verliebt seid, geht das? Im anderen Zimmer schläft jemand auf dem Sofa! B ett zeug auch dort unterbringen (extra Truhe oder os hinstellen) In jedem Zimmer ein Kleiderschrank und darim ein Mal Frauensachen im anderen Zimmer Männerkram. Und in jedem Bettwäsche und Handtücher!
Dann auf jeden Fall bekommt sie von der Arge ihren Mietanteil und Hartz4 weiter.
sonst legt man Euch zusammen!
Überlegt es Euch - ihr kommt damit besser weg!
Liebe Grüße und alles Gute für Euch
zaubermaus

Hallo zaubermaus, danke für deine antwort.

Also ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass man einfach sagen soll, dass man finanziell getrennt ist, Dann ist es egal ob man ein Paar ist oder nicht.

Denn die Situation hatten wir schonmal, die ging nach hinten los :smile: (Nach 4 Jahren).

Das wird, glaube ich, problematisch. Eventuell funktioniert es wenn Geld der Arge eingespart wird. Oder wenn unüberwindliche Probleme zwischen euch und der Mutter bestehen. Ansonsten SB befragen.

Gruß

Also ich bin 18 und Sie ist 20.
Momentan wohnen wir mit ihrer mutter zusammen (Mutter +
Tochter in BG) ich bin als weiterer Mitbewohner eingetragen.

Jetzt wollen wir halt von ihrer Mutter wegziehen.

Also wir hier in BaWü haben es umgekehrt! Tatsache ist, dass es, wenn man sagt, man sei ein Paar, automatisch alles zusammen gelegt wird! Zusammen wohnen und finanziell trennen funktioniert einfach nicht. Die Arge ist doch nicht gaga!
Ich denke, das ist eine Falle!
Aber gut, höre dich weiter um - „Wissen ist Macht“ - und davon kannst du nicht genug haben!"
Wohngemeinschaft und entsprechend einrichten. DAnn geht alles klar!
Viel Glück!

Hi,

da Ihr beide Unter 25 seit benötigt Ihr von eure ARGE jeweils die Zustimmung das Ihr umziehen dürft, da für euch in Fall U25 die Eltern zuständig sind.

Solltet Ihr ohne Genehmigung zusammenziehen, wird es sicher so enden das Ihr beide keine Unterstützung erhaltet.

Fazit: Erst fragen bei eurer zust. ARGE und dann umziehen.

LG
Stere0