Hallo,
Gegeben ist der Fall: Frau, Beamitin (Beihilfe NRW); Mann und Kinder gesetzlich krankenversichert. Übernimmt die Beihilfestelle die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen der Kinder? Die GKV trägt diese Kosten bekanntlich nicht. Und wie sieht es aus mit Sehhilfen, werden da Beihilfen gewährt?
Grüße
JoJo
Hallo,
Kinder gesetzlich krankenversichert. Übernimmt die
Beihilfestelle die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen der
Kinder?
Normalerweise geht GKV-Mitgliedschaft vor Beihilfe. In diesem Fall lohnt aber die Anfrage bei der Beihilfestelle. Die geben verbindlich Auskunft.
Mir stellt sich aber die Frage, warum die Kinder, die ja offensichtlich auch einen Beihilfeanspruch haben, nicht wie die Mutter privat versichert werden. An den Kosten kann es doch nicht liegen oder ?