Welche Kosten zählen bei Rückzahlungsklausel?

Bei Arbeitsbeginn habe ich eine Rückzahlungsklausel unterschrieben. Ich habe eine 2-wöchige Fortbildung gemacht. Während der 2 Wochen sind u.a. Kosten für Unterkunft und Fortbildung entstanden. Ebendso habe ich während der Zeit mein Gehalt bekommen.

Muss ich diese Kosten, insbesondere die Kosten für Unterkunft und Entgelt, ebenfalls anteilig zurückzahlen wenn in der Rückzahlungsklausel nur die Kosten für die Fortbildung genannt sind?

Die Fortbildungkosten umfassen natürlich alle Aufwendungen, die dein AG dafür aufbrachte.

G imager