Welche Kostenpauschale steuerlich absetzen?

…Ich bin Studentin und berechne den Unternehmen für die ich tätig bin die Umsatzsteuer, die ich am Ende des Jahres wieder ans Finanzamt abführe. Bei meiner Einkommenssteuer habe ich mir 2009 (leider) von einem Bekannten (Steuerfachangestellter) helfen lassen und am Ende eine „falsche“ Einkommenssteuer bekommen. Nun ist der Betrag, den ich im letzten Jahr (abzüglich) der Umsatzsteuer eingenommen habe plötzlich viel höher und falsch, weshalb meine Mutter den kompletten Familienzuschlag zurück bezahlen soll. Nun möchte ich bei der Familienkasse angeben, dass Werbekosten etc. in der Steuererklärung nicht angegeben und berücksichtigt worden sind um unter der Höchstgrenze des Betrags zu bleiben, den ich von Seiten der Familienkasse verdienen darf. Meine Frage: Welche Kosten kann ich pauschal angeben und in welcher Höhe? Freue mich über kompetentes Feedback :smile:!

in solch einem Fall legt man Widerspruch mit der entsprechenden Begründung beim FA ein. Sie erhalten dann eine neue Berechnung und diese können Sie dann wieder in der Familienkasse einreichen
gruß maluzo

Hallo,
Tut mir leid, aber da kenn ich mich nicht aus.

Gruß
monika61

Hallo,
der Fall war nicht klar definiert. Was hat die Umsatzsteuer mit Einkommensteuer zu tun?
Leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Yucatan

Hallo,
bin leider überfragt, ob die Familienkasse pauschale Ansätze akzeptiert.
Bei der Gewinnermittlung für die Steuer sind pauschale Ansätze von Betriebsausgaben grundsätzlich nicht möglich. Nur Fahrtkosten können mit dem gesetzlichen Kilometersatz angesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht ganz, was ist an den Einnahmen des letzten Jahres falsch? Wurde etwas nicht anerkannt oder Einnahmen nicht angegeben? Eine Pauschale gibt es nicht, aber alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind, also in irgendeiner Weise mit der Arbeit zusammenhängen, kann man als Betriebsausgaben ansetzen.
Außerdem stellt sich die Frage, ob das die einzigen Einnahmen waren oder eventuell noch Bafög, Unterhalt oder sonstige Einnahmen dazukamen, die Sie im letzten Jahr erhalten haben. Das zählt alles als Einnahme und muß alles zusammen unter dem Freibetrag liegen.

Viele Grüße,
C.

Sry - bitte Kollegen antworten einholen… nicht mein Gebiet.

Hallo Fragestellerin81,

es gibt die
Pauschale Kontoführungsgebühren als Werbungskosten 16€.

Spenden als Sonderausgabe 50 €,.

Arbeitsmittel die zu mehr als 90 % beruflich genutzt wird, pauschal als Werbungskosten 110 €.

Für Ihre Fahrten zu der Arbeitsstätte kann man für die einfache Entfernung die Entfernungspauschale von 0,30 EUR / km als Werbungskosten absetzen.

Dienstreisepauschale
Anders als bei der Fahrt zur Arbeitsstelle zählt bei einer Dienstreise jeder gefahrene Kilometer. Die Dienstreisepauschale ist gestaffelt. So können Autofahrer 30 Cent
pro Kilometer geltend machen.

Verpflegungspauschale
Die mit einer Dienstreise verbundenen zusätzlichen Verpflegungskosten kann der Arbeitnehmer in einer genau festgelegten Höhe, der so genannten Verpflegungspauschale, als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Ist die Dauer der Dienstreise unter acht Stunden, bekommt man allerdings keine Pauschale. Bei einer acht bis 14 Stunden dauernden Dienstreise kann man pauschal sechs Euro absetzen. Bei 14 bis 24 Stunden sind es zwölf Euro und bei über 24 Stunden 24 Euro.

Für Einnahmen aus Kapitalvermögen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei einer Zusammenveranlagung.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Mfg
Michelle

Hallo,

zuerst sollten Sie prüfen, ob Sie den Einkommensteuerbescheid 2009 noch ändern lassen können (z.B. Einspruch ist innerhalb 1 Monats nach Zustellung noch möglich. Dadurch könnten Sie eine korrekte Erklärung 2009 nachreichen.

Zweitens die Familienkasse (Arbeitsamt) prüft selbstständig, ob die Voraussetzungen für das Kindergeld vorliegen.

Sollte das Finanzamt von Ihrer Mutter den Kinderfreibetrag zurückfordern, so ist das nicht richtig, da Ihr persönlicher Einkommensteuerbescheid keine rechtliche Grundlage für die Frage des Kinderfreibetrags darstellt, sondern lediglich ein Indiz ist. Bei der Einkommensteuererklärung ihrer Mutter können Sie alle Einnahmen und Ausgaben nochmals nachweisen.

Hallo Michelle,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mich da noch mal schlau machen.

Viele Grüße
Miriam

Hallo Michelle,

eine Frage hätte ich noch: Ich bin privat versichert. Kann ich diese monatl. Kosten auch absetzen, und wenn ja, in welcher Höhe?

Danke für Deine Hilfe!

Liebe Grüße
Miriam

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo
Ich hoffe ich habe das richtig verstanden ansonsten dürfte meine Antwort nicht wirklich richtig sein
die Werbungskosten in höhe von 920 € werden doch schon pauschal berechnet.
Ich glaub sonst kann ich dir leider nicht weiterhelfen sorry
LG Mausi123

Hallo Miriam,

ja das kannst du auch absetzten. Diese sind Sonderausgaben, in voller Höhe kannst du es absetzen.

Hallo,

Arbeitsmittel 110,00 €
Werbungskosten 920,00 €
Arztkosten richten sich nachdem was man im Jahr bezahlt hat.
Wegstrecke gefahrene Km
Umzugskosten sofern man jemanden beauftragt hat.(Beleg)
aussergewöhnliche Belastungen

Hierzu folgender Link www.finanztip.de

mfg
Angela06

Hallo Fragestellerin81,

ich habe auf den ersten Blick keine guten Informationen.

Dein Steuerbescheid 2009 ist rechtskräftig, wenn auch falsch.

Über eine Überprüfung ( Wiederaufnahme ) kann ich keine Aussagen machen; ich empfehle Rücksprache mit dem FA.

Für die Familienkasse gilt natürlich Deine amtlich festgestellten Einkünfte. Daher m. E. keine gute Chance.

Einzige vage Chance:

  1. Elter-Programm des FA besorgen ( CD oder Download)

  2. Korrekte Steuererklärung erstellen

  3. Ab zum FA mit der Bitte um Prüfung der Möglichkeiten der Korrktur

  4. Bestätigung des FA, daß diese Steuererklärung korrekt wäre ( bezweifele den Erfolg )

  5. Mit dieser Korrektur zur Familenkasse

Leider habe ich keine positiven Aspekte gefunden.

MfG

Stefan Seidel

Pauschalen gibt es:

  • Fahrten zwischen Wohnung Arbeitsstäte
  • Mehraufwendungen für Verpflegung bei Dienstreisen.