hallo,
ich hab da mal eine grundsätzliche frage, die ich erstmal hier stellen möchte, bevor ich mich in völliger „unwissenheit“ an meine krankenkasse wende und dort blamiere 
ich beende grad mein studium, somit endet dann auch meine studentische krankenversicherung. es ist jetzt folgendes:
- ich habe einen job wo ich ca. 500 EUR im monat verdiene, mit lohnsteuerkarte usw.
- ich habe letztes jahr auch ein nebenberufliches gewerbe angemeldet, bei dem ich momentan allerdings bereits ca. 1200 EUR im monat einnehme…
was muss ich jetzt bei der neuen krankenversicherung beachten? als was muss ich mich nun versichern? als angestellter mit nebengewerbe, oder bin ich jetzt selbsständig mit nem nebenjob? sind meine einnahmen irgendwie maßgeblich für die beitragssätze? spielen da die einnahmen aus meinem job eine rolle, die aus meinem gewerbe oder wird das irgendwie zusammengezogen und mir dann mehr beitrag berechnet?
sorry, ihr merkt sicher, dass ich bisher nur studiert habe und mit solchen themen noch nicht wirklich konfrontiert war. wenn da jemand nen tipp für mich hat wär ich echt dankbar 
gruß
stefan
stellen möchte, bevor ich mich in völliger „unwissenheit“ an
meine krankenkasse wende und dort blamiere 
Keine Sorge, Du wirst Dich nicht blamieren, das SGB ist so kompliziert, da blickt kaum einer durch. Am besten zur Krankenkasse hin, den Fall schildern, und um Statusfeststellung bitten. Dann legt die KK bindend fest, ob Du Arbeitnehmer oder Selbststsändiger bist, mit den Konsequenzen für Deine KV-Alternativen.
hat das wesentliche unterschiede bei der beitragshöhe für die krankenversicherung? dass die z.b. auf die idee kommen „der verdient 1200 EUR im monat mit seinem gewerbe, dann kostet die versicherung 300 EUR“ oder solche späße? wie das bei nem gewerbe nun mal so ist, kann es durchaus sein, dass da die einnahmen nächsten monat nur noch 500 EUR betragen, und dann wäre ich der depp…
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Hallo,
die Statusfestsellung erfolgt verbindlich durch die zuständige Krankenkasse. In dem geschilderten Fall kann man aber grundsätzlilch
von Selbständigkeit ausgehen, da das Einkommen aus dieser selbständigen Tätigkeit mehr als das Doppelte des Arbeitnehmereinkommens beträgt und deshalb von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Die Mindestbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige liegt derzeit bei (ca.) 1837,00€ mtl., allerdings
kann in besonderen Fällen diese Grenze auch 1222,00 € gesenkt werden.
Gruß
Czauderna
hat das wesentliche unterschiede bei der beitragshöhe für die
krankenversicherung?
Ja, Günther hat Dir das schon beschrieben, wie das Vorgehen ist.
gewerbe nun mal so ist, kann es durchaus sein, dass da die
einnahmen nächsten monat nur noch 500 EUR betragen, und dann
wäre ich der depp…
Das kann passieren.
Hallo,
wenn Du als Selbständiger „eingestuft“ wirst, musst Du Dich privat versichern - dann ist Dein Einkommen egal, es zählen das Eintrittsalter und evtl. Risikofaktoren.
Bist Du Angestellter zahlt Dein Arbeitgeber seinen und Deinen Anteil an die KV.
Angie
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wenn Du als Selbständiger „eingestuft“ wirst, musst Du Dich
privat versichern
Entschuldige, dass ist Unsinn. Niemand muß sich privat versichern. Er muß sich dann freiwillig in der GKV versichern oder kann sich privat versichern (wenn eine Versicherung ihn aufnimmt).
Wieso „Unsinn“ ?
Selbständige können sich nur gesetzlich krankenversichern, wenn sie bereits vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren.
War Stefan das?
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Selbständige können sich nur gesetzlich krankenversichern,
wenn sie bereits vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren.
Bitte ? Was ist denn das für ein Quatsch. Nochmal: JEDER KANN SICH GESTZLICH KRANKENVERSICHERN. Der Selbstständige ist dann kein Pflichtmitglied, sondern freiwilliges Mitglied.
Wie froh wären die Selbständigen, wenn sie sich - wie Du immer wieder behauptest - alle gesetzlich versichern könnten…
Toll Deine Welt!
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Wie froh wären die Selbständigen, wenn sie sich - wie Du
immer wieder behauptest - alle gesetzlich versichern
könnten…
Der eine sagt, alle müssen in die PKV, der Andere sie können alle in die GKV 
Toll Deine Welt!
Das muss nicht sein!
Die Wahrheit liegt zwischen Euch beiden.
Selbständige können sich freiwillig in der GKV versichern, wenn sie die Vorversicherungszeit erfüllen und (müssen) sich in der GKV versichern, wenn die letzte KV eine gesetzliche war. Tendenziell dürften das die meisten Selbständigen (zumindest bei Anfang der Selbständigkeit) sein.
das löschen meines letzten beitrages deute ich mal als „ja, kann man“ *g*
OT
das löschen meines letzten beitrages deute ich mal als „ja,
kann man“ *g*
Nö, das Löschen ist wegen einer Frage erfolgt, die gegen FAQ 1129 verstoßen hat, wie auch im Text der Mail stand!