Welche Krankenversicherung für EU-Ausländer?

Hallo,

eine ungarische Freundin von mir hat seit einigen Tagen hier in Deutschland einen festen Wohnsitz und einen Gewerbeschein für ihren Job als Haushaltshilfe (eine Arbeitserlaubnis bekommt sie wegen der Beitrittstaatenregelung ja erst nach 3 Jahren.)

Jetzt muss sie sich ja auch Krankenversichern. Daher meine Frage:

Muss sie in eine private Krankenversicherung oder gibt es auch irgendeine Möglichkeit, sich in einer gesetzlichen Kasse zu versichern? (Sie verdient unter 5.000 Euro im Jahr!)

Ich freue mich über Eure Hilfe.

Vielen Dank und viele Grüße

Susanne

Hallo,
Gewerbeschein heisst - selbständig tätig.
Selbständige gehören grundsätzlich nicht zum beitrittsberechtigten Personenkreis der GKV - da bleibt nur die PKV
übrig, es sei denn sie kommt aus dem EU-Ausland und war direkt vor Einreise nach Deutschland dort im entsprechenden Sozialversicherungssystem versichert.
Mein Rat - direkte Kontaktaufnahme mit einer GKV-Kasse in Deutschland.
Gruss
Czauderna

Muss sie in eine private Krankenversicherung

Niemand muss in de PKV, viele (nicht alle) können in de PKV, manche dürfen in de PKV.

und keine Regel ohne Ausnahme: :smile:))
Jemand kommt z.B. aus Russland und macht sich hier - z.B. als Ehegatte eines/einer Deutschen - sofort hauptberuflich selbständig:
Dann gilt die Ausnahme: diese Person ist verpflichtet, sich in der PKV zu versichern.

Dann gilt die Ausnahme: diese Person ist verpflichtet, sich in der PKV zu versichern.

Und welche PKV soll verpflichtet sein, ihn aufzunehmen ?

eine in Deutschland zugelassene PKV nach Wahl (ggf. im Basistarif):
Absatz 3: http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__193.html

eine in Deutschland zugelassene PKV nach Wahl (ggf. im Basistarif):

Meine Frage zielte eigentlich eher in die Richtung, welche Gesellschaft ihn aufnehmen muß , z.B. bei Vorerkrankungen. Die Aufnahmepflicht im Basistarif bezieht sich meines Wissens nur auf ehemalige Kunden.

Auszug aus der Internetseite des PKV-Verbandes:
"Zugang zum Basistarif
Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, nachfolgenden Personen Versicherung im Basistarif zu gewähren:

  • Personen, die seit dem 31. Dezember 2008 freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden, grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Begründung ihrer freiwilligen Mitgliedschaft.
  • Allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können, noch Sozialhilfe erlangen (Ausnahme: Leistungen nach dem 5., 8. und 9. Kapitel SGB XII).
  • Beihilfeberechtigten, die einen die Beihilfe ergänzenden Versicherungsschutz benötigen.
  • Privatversicherten mit Wohnsitz in Deutschland, die ihren Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben."

Hier greift der 2. Personenkreis.
In der Praxis suche ich mir ein PKV-Unternehmen meiner Wahl aus. Der Basistarif ist mir dann ohne Risikozuschlag anzubieten. Es besteht für das Unternehmen Kontrahierungszwang!

1 Like

… wieder ein Stück schlauer.