Welche Krankenversicherung müsste zahlen

Liebe Leute,

mal angenommen, man hätte folgendes Problem:
Eine Krone ist herausgebrochen und sollte schnellstmöglich wieder eingesetzt evtl. sogar ersetzt werden.

Der Betroffene ist momentan in der GKV, wechselt aber zum 01. Januar in die PKV. Momentan besteht noch eine PKV Zahn-Zusatzversicherung, welche auch zum 1. Januar ausläuft.

Wie geht man nun mit den Kosten um, wenn man nächste Woche zum Zahnarzt geht. Wer müsste was zahlen?
Grüße
Carsten

Wie geht man nun mit den Kosten um, wenn man nächste Woche zum
Zahnarzt geht. Wer müsste was zahlen?

Das ist doch eindeutig. Behandlung in 2011 -> zuständig sind die Versicherer von 2011. Schwieriger wird es, wenn sich die Behandlung bis ins nächste Jahr hinzieht. Dann könnte der Versicherte auf einigen Kosten sitzen bleiben.

Hallo Carsten,

wenn die Krone einfach nur wieder eingesetzt wird, geht das recht unkompliziert über einen Heil- und Kostenplan. Für diese Art der „Reparatur/Wiederherstellung“ ist auch keinen Genehmigung der GKV nötig. Du bekommst eine Rechnung über den Eigenanteil, die du eventuell bei der Zusatzversicherung einreichen kannst.

Eine neue Krone hingegen muß von der GKV genehmigt werden.

LG Kathi

Richtig, für den Fall das eine neue Krone fällig wäre, müsste eine Heil-und Kostenplan erstellt werden dieser müsste von der GKV genehmigt werden. Wird die Krone aber erst nächstes Jahr fertig gilt der Plan nicht mehr, denn der Versicherte muss zum Eingliederungsdatum noch in GKV sein.

Allerdings bestünde noch die Möglichkeit es bei der PKV zu versuchen, aber dann sollte die Krone erst nächstes Jahr gemacht werden, auch die Abdrücke hierzu.

Was die Zusatzversicherung an geht, die Zahlt nur wenn die GKV auch etwas gezahlt hat.

Allerdings bestünde noch die Möglichkeit es bei der PKV zu
versuchen, aber dann sollte die Krone erst nächstes Jahr gemacht werden, auch die Abdrücke hierzu.

Die PKV wird, auch wenn sie auf die Wartezeit verzichtet hat, nicht in eine laufende Behandlung einsteigen. Da besteht das Risiko, dass der Versicherte auf Kosten sitzen bleibt.

Allerdings bestünde noch die Möglichkeit es bei der PKV zu
versuchen, aber dann sollte die Krone erst nächstes Jahr
gemacht werden, auch die Abdrücke hierzu.

Wenn der beschädigte Zahn bei Start in der PKV noch besteht ist dieses der PKV nachzumelden und kann somit zum Ausschluss dieses Zahnes führen!

Was die Zusatzversicherung an geht, die Zahlt nur wenn die GKV
auch etwas gezahlt hat.

Es gibt auch Zahn-Zusatzversicherungen die zahlen, ohne dass die GKV eine Leistung erbringt. Dazu sollte man die Versicherungsbedingungen lesen.

Hallo,

Wenn der beschädigte Zahn bei Start in der PKV noch besteht
ist dieses der PKV nachzumelden und kann somit zum Ausschluss
dieses Zahnes führen!

die vorvertragliche Anzeigepflicht endet nach Antragstellung; Ausnahme: die PKV fragt vor Policierung ausdrücklich nach. Eine Nachmeldung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich.
Gruß J.K.

Hallo,

Hallo,

Wenn der beschädigte Zahn bei Start in der PKV noch besteht
ist dieses der PKV nachzumelden und kann somit zum Ausschluss
dieses Zahnes führen!

die vorvertragliche Anzeigepflicht endet nach Antragstellung;
Ausnahme: die PKV fragt vor Policierung ausdrücklich nach.
Eine Nachmeldung durch den Antragsteller ist nicht
erforderlich.

ich würde sagen, es kommt grundsätzlich immer auf die Vertragsbedingungen an.

Gruß J.K.

Gruß Merger

Hallo Merger,

ich würde sagen, es kommt grundsätzlich immer auf die
Vertragsbedingungen an.

Nein. Siehe $19 VVG. Da muss der Versicherer beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html

Gruß Merger

Gruß und einen schönen 4. Advent
J.K.

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