Welche Kündigungfrist ist zu beachten?

Er befindet sich derzeit in ungekündigten Arbeitsverhältnis; Probezeit endet 01.06.13. Beginn des Arbeitsverhältnisses 01.01.13. Der Arbeitgeber schickt ihn seit Beginn des Arbeitsverhältnisses aufgrund Arbeitsmangel in den Urlaub. Aufgrund des bis jetzt genommenen „Zwangsurlaubes“ ist der Jahresurlaub schon fast aufgebraucht bzw. es haben sich eine Vielzahl von Minusstunden angehäuft. Er möchte sich aufgrund dieses Zustandes (beim Vorstellungsgespräch wurde nicht darauf hingewiesen, dass Arbeitsmangel in den Monaten Januar-April besteht)einen neuen Arbeitsplatz suchen.
Welche Kündigungsfristen muss er jetzt beachten bzw. wie werden die Minusstunden oder zuviel genommener Zwangsurlaub berechnet?
Bitten um rege Denkanstöße, Danke!
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