Welche Kündigungsfrist bei möbliertem Zimmer?

Hallo,
ich habe einen Untermieter, der ein möbliertes Zimmer in meiner Wohnung bewohnt. Gemeinsam benutzen wir Küche und Bad. Wir haben einen Unterraummietvertrag, bis 30.o4.10 befristet ist, abgeschlossen. Ferner unter sonstige Bestimmungen folgende klausel zur Kündigungsfrist: Außerdem wird ein 4-wöchige Kündigungsfristzum Monatsende vereinbart.Wird die o.g. Befristung nicht gekündigt, verlängert sich das mitverhältnis stillschweigend um weitere 3 Monate.

Mittlerweile hat sich das Verhalten des Untermieters so verändert, daß ich ihm gerne zum Monatsmitte kündigen würde. (15. März)

Frage: ist die Zusatzvereinbarung gültig oder gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen?

Hallo,
ich habe einen Untermieter, der ein möbliertes Zimmer

in

meiner Wohnung bewohnt. Gemeinsam benutzen wir Küche

und Bad.

Wir haben einen Unterraummietvertrag, bis 30.o4.10

befristet

ist, abgeschlossen. Ferner unter sonstige Bestimmungen
folgende klausel zur Kündigungsfrist: Außerdem wird

ein

4-wöchige Kündigungsfristzum Monatsende

vereinbart.Wird die

o.g. Befristung nicht gekündigt, verlängert sich das
mitverhältnis stillschweigend um weitere 3 Monate.

Mittlerweile hat sich das Verhalten des Untermieters

so

verändert, daß ich ihm gerne zum Monatsmitte kündigen

würde.

(15. März)

Frage: ist die Zusatzvereinbarung gültig oder gelten

die

gesetzlichen Kündigungsfristen?

Liebe/r Burgii,
Leider kann ich Dir da keine Auskunft geben.
MfG adelandeyo

Hallo Burgii2010,da kann ich Dir leider nicht weiter helfen.
Gruß

hallo …
die zusatzvereinbarung ist natürlich gültig, aber du kannst immer erst mit ersten eines monats kündigen …
falls der mietvertrag nicht per 15. des monats abgeschlossen wurde, und das auch festgehalten ist …
würde aber vorschlagen, wenn das zusammenwohnen für dich aus welchen gründen auch immer unzumutbar ist , oder aber der untermieter gegen vereinbarungen massiv verstoßen hat, ihn damit zu konfrontieren und eine schnellst mögliche auflösung vorzuschlagen … falls er sich weigert, einfach gewisse dinge ganz klar trennen ( besucher empfangen , benützung des bades terminisieren, platz im kühlschrank verkleinern usw. )
da es deine wohnung ( haus ) ist hast du da einige möglichkeiten …
hoffe ich konnte helfen … so long

Danke chris1225 Deine Auskunft hat mir weitergeholfen. Ich habe ihm gestern Abend noch zum 31.03.2010 gekündigt und er hat mir den Empfang der Kündigung bestätigt und seinerseits bestätigt, daß er die Kündigung zum 31.03.2007 akzeptiert.

Sollte er vor dem 31.03.2007 eine neue Bleibe finden, werde ich ihm die Miete anteilig auszahlen, Hauptsache er zieht aus.

Hauptgrund ist, daß wir sehr unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Körperhygiene und Sauberkeit haben. Kurz: Er stinkt wie ein Iltis!

Hallo Burgii,

sorry, aber leider bist du bei mir an der ganz falschen Adresse. Bitte sprich doch einen möglichen Volljuristen auf die Sache am.

LG

Hallo Burgii2010,
Leider kann ich da keine qualifizierte Aussage geben. Würde da evtl. den Mieterbund fragen.
Viel Glück
Frau E

Frage: ist die Zusatzvereinbarung gültig oder gelten die
gesetzlichen Kündigungsfristen?

hallo,
leider kann ich zu diesem thema keine auskunft geben.

???

Hallo,
tut mir Leid, aber ich kann keine gute Antwort zu geben, weil habe ich keine Ahnung dabei.

Mit freundliche Grüße

Dmitrij