In einem Arbeitsvertrag steht als Frist 3 Monate zum Quartalsende,
der § 622 (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen)
sagt aber (bei 10 jähriger zugehörigkeit):
vier Monate zum Ende eines Kalendermonats
Was gilt nun? Beides ist einmal besser oder einmal schlechter, je nachdem wann man gekündigt werden würde.
wer kündigt denn? Die verlängerten Fristen nach § 622 BGB gelten nur für Arbeitgeberkündigungen, es sei denn, im Arbeitsvertrag würde stehen, dass die Kündigungsfrist des AG auch für den AN gelten soll.
Der AG kündigt
Aber dann ist § 622 BGB auch nicht unbedingt besser für den AN der gekündigt werden soll oder wird.
Wird er zb. am 10.01 gekündigt wäre sein letzter Tag der 30.06. wenn es 3 Monate zum Quartalsende wären.
4 Monate zum 15. oder 30. wären dann der 15. Mai, für den AN wäre dann besser was im Vertrag steht.
Wird er aber zb am 31.03 gekündigt wäre es wieder § 622 BGB…
Was nun?