Welche Kündigungsfrist gilt?

Hallo,

angebommen, ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag stehen: „Kündigungsfristen gemäß Anlage 1“. In Anlage 1 findet sich folgender Text:

Kündigungsfristen:

Keine Probezeit. Aber bei Neueinstellungen kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in den ersten 6 Monaten.

Tarifmitarbeiter: bis 3 Monate: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
3 - 36 Monate: 2 Monate zum Monatsende

Der Arbeitnehmer ist eine Neueinstellung in einem tarifgebundenen Unternehmen (IG-Metall) und nicht außertariflich angestellt.

Nun möchte der Arbeitnehmer gerne nach 4 Monaten kündigen. Gelten nun die 2 Wochen nach BGB („kein Kündigungsschutz“) oder die 2 Monate?

Danke schon im Voraus

2 Monate (owT)

nix

Hallo,

ich wäre für eine etwas detailliertere und möglicherweise auch begründete Antwort sehr dankbar.

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Hallo,

eine Kündigung mit 2-Wochen-Frist nach Gesetz (§ 622 BGB) geht nur, soweit

  1. nicht (tariflich) anders geregelt
  2. eine Probezeit vereinbart ist

Eine Probezeit (= vereinbarter Zeitraum von bis zu 6 Monate, in denen kürzere Kündigungsfristen gelten) ist ausdrücklich nicht vereinbart. Dass kein Kündigungsschutz nach § 1 KSchG besteht (kraft Gesetzeserste 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses bei einem Betrieb, der kein Kleinbetrieb ist), spielt keine Rolle.

Also gilt die tariflich geregelte Kündigungsfrist, auch wenn die länger ist als die gesetzliche Frist.

VG
EK