Ich habe jetzt so viel darüber gelesen, dass ich zum Schluß total verwirrt bin. In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Passus: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlich gültigen Mindestkündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.“
Heißt das jetzt, dass auch für mich die verlängerten Fristen gelten oder nicht? Wer kann mir konkret was dazu sagen?