Habe eine Frage… Meine Schwester ist zum 31.12.2009 aus ihrer Wohnung ausgezogen. Dabei handelte es sich um eine WG, in der sie nicht Hauptmieterin war. Insgesamt hatte die Wohnung 5 Zimmer/Küche/Bad, laut Mietvertrag hat sie davon 3 Zimmer gehabt, dazu Küchen- und Badmitbenutzung. Flur, Küche und Bad wurden komplett vom Hauptmieter mit Möbeln ausgestattet und in den Zimmern fanden sich teilweise eingebaute Wandregale. Gekündigt hatte sie am 30.11.2009 zum 31.12.2009 (und sich dabei auf verkürzte gesetzliche Fristen berufen) weil sie ihren Job verloren hat, sich die Wohnung nicht mehr leisten konnte und lieber 500km weiter zu ihrem Freund gezogen ist um Geld zu sparen und da einen Job zu suchen. Der Hauptmieter hat die Frist aber nicht akzeptiert, pocht auf 3 Monate und droht nun mit Klage. Im Mietvertrag stand zum Thema Kündigungsfrist nur, dass gesetzliche Bestimmungen gelten. Anwalt kann sie sich nicht leisten, wer kann helfen? Kann sie sich auch auf berechtiges Interesse wegen Arbeitsverlust berufen? Oder gilt in ihrem Fall nicht sowieso die verkürzte Frist?
Leider bin ich kein Experte für solche Fragen.
Tut mir leid.
Hallo, leider kann ich auf diese Frage nicht antworten. In rechtlichen Angelegenheiten kenne ich mich nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Wößner: